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Fünf nützliche, aber vergessene Auto-Funktionen
Unsere Autos sind Hightech-Gegenstände mit zahlreichen Funktionen. Diese sollen dabei helfen, die Verkehrsregeln einzuhalten. Auf einige Funktionen könnten die Autobauer aber verzichten, weil die Personen am Lenkrad sie selten, falsch oder gar nicht nutzen. Leider, denn diese Funktionen sind wichtig für die Verkehrssicherheit.
Abstandswarner
Heutige Autos stecken voller Sensoren, welche die Umgebung analysieren. Sie erkennen nicht nur Hindernisse wie andere Autos, Velofahrerende oder Fussgängerinnen und Fussgänger vor dem Auto, sondern auch, wie weit diese entfernt sind. Deshalb können viele moderne Autos im Armaturenbrett anzeigen, wenn man zu wenig Abstand zum vorderen Fahrzeug hat. Diesen Hinweis ignorieren die meisten Lenkerinnen und Lenker aber und fahren doch zu nahe auf – und riskieren damit eine Verzeigung. Denn zu wenig Abstand ist kein Kavaliersdelikt und wird wegen Verstoss gegen Artikel 12 der Verkehrsregelverordnung (VRV) bestraft. In leichten Fällen von unter 1,8 Sekunden Abstand zum vorderen Fahrzeug kostet das schon einige hundert Franken. Dazu kommen noch die Verfahrensgebühren. Bei schweren Fällen sind Geldstrafen von über 1000 Franken möglich und der Führerausweis wird vorübergehend eingezogen.
«Der Fahrzeugführer hat beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann.»
Touchscreen
Die teils grossen Bildschirme in neueren Autos sind abseits vom Fahren die Schaltzentrale des Fahrzeugs. Die Hersteller vereinen Radio, Telefon, Navigation sowie Auto-Einstellungen darin und bemühen sich, die Bedienung einfach und logisch zu gestalten, damit sie auch während der Fahrt genutzt werden können. Dieses Multimediasystem dient nicht mehr nur via Bluetooth als Freisprecheinrichtung fürs eigene Smartphone, sondern kann dank Android Auto oder Apple CarPlay sogar einzelne Telefonfunktionen spiegeln. Dabei handelt es sich aber nur um Funktionen, die beim Fahren genutzt werden dürfen und die lenkende Person nicht für längere Zeit vom Verkehrsgeschehen ablenken.
Eine vergebene Liebesmüh der Hersteller, denn wer auf der Strasse etwa in andere Autos schaut, wird mit Schrecken feststellen, dass die meisten Lenkenden doch lieber aufs eigene Smartphone schauen und nur nebenbei auf das Verkehrsgeschehen achten. Wer nur ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, kommt mit einer Busse von 100 Franken vergleichsweise glimpflich davon. Aber wer Nachrichten schreibt oder andere Apps nutzt, verstösst gegen Artikel 3 der Verkehrsregelverordnung (VRV) und wird bald zu Fuss unterwegs sein. Dazu kommen eine hohe Geldstrafe, inklusive Verfahrenskosten und bei einem Unfall kann die Versicherung die Zahlung wegen Fahrlässigkeit verweigern.
«Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird.»
Tacho
Ja, er ist eigentlich Pflicht in jedem Auto. Ohne Tacho könnte die Polizei keine Geschwindigkeitsübertretungen ahnden, weil die Fahrenden nicht wissen, wie schnell sie sind. Für die meisten Personen am Steuer scheinen die Tempolimits aber im besten Fall eine Empfehlung zu sein. Sie fahren nach Gefühl – die eine Hälfte auf der sicheren Seite deutlich unter dem Tempolimit und die andere Hälfte auf der gefährlichen Seite eher darüber. Was viele nicht wissen: Beide können gebüsst werden. Wer grundlos zu langsam fährt, behindert den Verkehr und kann deswegen gemäss Artikel 4 VRV bestraft werden. Dabei handelt es sich immer gleich um eine Verzeigung, weil dieser Tatbestand nicht in der Ordnungsbussenverordnung geregelt ist. Das kostet mit Gebühren schnell über 300 Franken. Wer zu schnell fährt, bezahlt je nachdem, wie viel er wo zu schnell war, 20 bis 260 Franken. Wird die Geschwindigkeitsübertretung als Raserdelikt eingestuft, wird der Führerausweis mindestens zwei Jahre eingezogen und die Person muss für mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
«Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.»
Blinker
Das Fahrzeug vor einem wird plötzlich grundlos langsamer. Es gibt kein langsameres Auto davor, keinen Fussgängerstreifen oder ein Velo. 300 Meter später klärt sich alles auf, wenn das Fahrzeug plötzlich in die Hauseinfahrt rechts einbiegt. Wenn es doch nur eine Möglichkeit gäbe, den Fahrzeugen hinter einem anzuzeigen, dass man plant, in Kürze abzubiegen. Dafür gäbe es zwar den Blinker, aber den nutzen die meisten Autofahrenden nur als Vortrittsrecht beim Spurwechsel auf der Autobahn. Blinker ein und rüber, egal ob von hinten ein schnelleres Fahrzeug kommt.
Beides leider falsch und gefährlich. Jeder Richtungswechsel ist gemäss Artikel 28 VRV anzukündigen. Wer dies unterlässt, wird mit 100 Franken gebüsst. Und wer den Blinker nach dem Abbiegen oder dem Spurwechsel nicht abstellt, kann ebenfalls mit 100 Franken gebüsst werden.
«Der Fahrzeugführer hat alle Richtungsänderungen anzukündigen, auch das Abbiegen nach rechts. Selbst der Radfahrer, der zum Überholen eines andern ausschwenkt, hat dies anzuzeigen.»
Rückspiegel
Er ist schon praktisch. Man kann einen Duftbaum dranhängen oder andere Dekorelemente wie ein Wimpel des Lieblingsvereins. Frauen wie Männer nutzen ihn auch gerne mal, um sich während der Fahrt noch fertig zu stylen. Seinen eigentlichen Zweck scheinen die meisten Personen am Lenkrad aber zu ignorieren. Denn oftmals scheint es, als wüssten die anderen Autofahrenden nicht, was sich hinter ihnen abspielt. Sonst würden sie beim Abbiegen ja vielleicht frühzeitig blinken, um das allen Verkehrsteilnehmenden zu signalisieren. Dabei würden sie auch sauber einspuren, damit die Fahrzeuge dahinter, vorbeifahren könnten. Man würde auch realisieren, dass man etwas zu langsam fährt, wenn man eine lange Kolonne hinter sich hat. Im Strassenverkehr gilt Rücksichtnahme gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden als oberstes Gebot – auch gegenüber dem Verkehr hinter sich.

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