Werbung
Erfolglos sechs Stunden im Auto verbarikadiert
Weil sie sich nicht kontrollieren lassen wollten, sperrten sich ein knapp 60-jähriger Schweizer und eine knapp 50-jährige Spanierin sechs Stunden lang in einem SUV ein. Genützt hat es nichts. Der Fall hält weitere Kuriositäten bereit.
Es schien ein routinemässiger Polizeieinsatz zu werden an diesem Morgen vor zwei Jahren im Zürcher Unterland: Von einem Passanten wurde ein verdächtig erscheinendes, an einem Waldrand parkiertes Fahrzeug gemeldet. Als die Patrouille am Fahrzeug eintraf, fielen ihr erst die Fantasie-Kontrollschilder mit kryptischer Buchstaben- und Zahlenfolge auf. Im Fahrzeug befanden sich ein knapp 60-jähriger Schweizer und eine knapp 50-jährige Spanierin mit gleicher Wohnadresse.
Eine Ausweiskontrolle durch die Polizei wurde von den beiden verweigert und auch der mehrfachen Aufforderung nach Bekanntgabe der Personalien kamen sie nicht nach. Stattdessen verbarikadierten sich die beiden im Fahrzeug, indem sie die Türen verriegelten. Weitere Aufforderungen wurden ignoriert, sie erstellten stattdessen Video- und Fotoaufnahmen der Polizei. Ein hinzugezogener Verhandlungsführer konnte die Insassen ebenfalls nicht umstimmen. Wie der «Zürcher Unterländer» nun schreibt, wurden beide Fahrzeuginsassen mittlerweile verurteilt. Das ist einem Strafbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft zu entnehmen. Warum sich die beiden geweigert haben, bleibt aber weiter unklar. Auch der Strafbefehl liefert hier keine weitere Angaben dazu.
Mehrere tausend Franken Strafe
Nach rund sechs Stunden gelang es der Polizei, die Türen gewaltsam zu öffnen. Der Schweizer setzte sich dabei zur Wehr und hat einem Polizisten Oberflächenreiniger ins Gesicht gespritzt. Dank Helm mit Gesichtsschutz blieb der Polizist dabei unverletzt. Gebracht hat das ganze nichts: Die beiden wurden verhaftet.
Gemäss Strafbefehl wurden die Fahrzeuginsassen nicht nur wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt, sondern auch wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, Verwendung falscher Kontrollschilder und aufgrund eines Messers wegen Vergehen gegen das Waffengesetz. Der Mann wurde zusätzlich wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verklagt. Sie kassierten eine bedingte Geldstrafe von 4500 Franken und 2700 Franken sowie eine Busse.
Werbung