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E-Vignette im Trend – kommt bald das Aus für die Kleb-Variante?
Im aktuellen Jahr wurde die E-Vignette bereits millionenfach verkauft. Könnte sie die Klebevignette bald ganz ablösen? Und was passiert bei falschen Angaben online? STREETLIFE hat die Antworten.
Immer weniger Schweizerinnen und Schweizer haben Lust auf Kleben und Kratzen. Das zeigt ein Blick in die Zahlen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit BAZG: «Die E-Vignette für das Jahr 2024 wurde bisher über 3,5 Millionen Mal bezogen. Wir gehen davon aus, dass der Anteil E-Vignetten im Jahr 2024 rund 40 Prozent betragen dürfte», sagt das BAZG auf Anfrage von STREETLIFE.
Vorteile überzeugen viele
Noch werden zwar mehr Klebevignetten verkauft, doch das könnte sich künftig ändern. Denn die E-Vignette bietet zahlreiche Vorteile, und das zum selben Preis von 40 Franken: Einerseits erspart sie den Autofahrenden das mühsame Abkratzen beim Wechseln. Andererseits ist sie ans Kontrollschild und nicht ans Fahrzeug gebunden, sodass bei Wechselnummern oder beim Kauf eines neuen Autos keine neue Vignette gelöst werden muss. Beim BAZG geht man daher davon aus, dass der Anteil an E-Vignetten noch mehr steigen wird, «sobald sich die Vorteile weiter herumsprechen.»
Klebevignette bleibt erhalten – vorerst
Ist die Klebevignette also bald Geschichte? Laut BAZG dürfte sie das noch eine Weile dauern: «Erst wenn der Anteil der Klebevignetten weniger als 10 Prozent aller verkauften Klebevignetten und E-Vignetten ausmacht, werden sie gemäss Nationalstrassenabgabegesetz (Artikel 19a) abgeschafft.»
Immer wieder gibt es Fehlkäufe
Wie gehabt kann ab dem 1. Dezember 2024 bereits die Vignette für 2025 gekauft werden. Gerade beim Onlinekauf sollte man aber unbedingt darauf achten, die richtige Jahreszahl auszuwählen. Denn auch die aktuelle Vignette von 2024 kann im letzten Monat des Jahres weiterhin gekauft werden, was in der Vergangenheit zu einigen Fehlkäufen geführt hat. «Ab August 2023 kam es tatsächlich öfters vor, dass Interessierte, die eine E-Vignette für 2024 kaufen wollten, trotz klarer Kennzeichnung im Webshop noch eine E-Vignette für 2023 gekauft haben», so das BAZG. Hier habe man am Anfang Kulanzmassnahmen getroffen – je nach Sachverhalt wurde auch eine Rückerstattung gewährt.
Ebenfalls komme es relativ häufig vor, dass die Kontrollschildnummer falsch eingegeben werde, obwohl sie beim Kauf sogar zwei Mal angegeben werden muss. «Hier haben wir bereits einige Optimierungen getroffen. So können Käuferinnen und Käufer aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein das Kontrollschild einmalig direkt im Webshop korrigieren. Bei ausländischen Kontrollschildern können Tippfehler innerhalb von 24 Stunden ebenfalls direkt im Webshop korrigiert werden», erklärt das BAZG. Sollte eine Korrektur im Webshop nicht mehr möglich sein, zum Beispiel weil das Ticket nicht mehr im Browser ersichtlich sei, könne man eine Änderung via Kontaktformular beantragen. Das BAZG will weitere Optimierungen prüfen.

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