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Politik & Wirtschaft •
Mieter entscheiden beim Laden

Dieser Swiss-Finish-Wahnsinn wird für Hausbesitzer richtig teuer

Bundesrat Röstis Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation plant einen brisanten neuen Gesetzesartikel: Mieter sollen künftig über den Einbau von Ladestationen entscheiden. «Schlecht für die Hauseigentümer», schreibt STREETLIFE-Autor Pentti Aellig in seiner Kolumne. Das UVEK entziehe ihnen damit die finanzielle Entscheidungshoheit.

Weshalb nur müssen die Departemente in Bundesbern immer gleich masslos übertreiben, wenn es um die Anpassung von Gesetzen geht? Bereits halb Europa macht sich lustig über das «Swiss Finish», der Drang der Schweizer Verwaltungen, Gesetze und Regeln weitaus strenger auszulegen, als notwendig ist. Aktuell typisches Beispiel des Swiss Finish ist die vorgeschlagene Änderung des Energiegesetzes. Bundesrat Röstis Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK will in einem neuen Gesetzesartikel den Schweizer Immobilienbesitzern die unternehmerische und finanzielle Entscheidungshoheit in ihre eigene Liegenschaft entziehen. Neu sollen Hausbesitzer gesetzlich verpflichtet werden, die Grundinstallation zum Laden von elektrischen Fahrzeugen zu erstellen, wenn ein Mieter dies verlangt.

Swiss-Finish

Der neue Gesetzesartikel befindet sich noch bis am 12. Oktober in der Vernehmlassung. Der Grund für die Verschärfung ist eine Motion des Umweltpolitikers Jürg Grossen. Der GLP-Präsident beauftragte 2023 den Bundesrat, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Eigentlich hätte das UVEK nach Prüfung der Bundesverfassung auch vorschlagen können, Grossens Vorlage abzuschreiben oder alternativ die Investitionsverpflichtungen von Immobilienbesitzern an höhere Bedingungen zu knüpfen. Aber Nein: Das UVEK schlägt nun in Swiss-Finish-Manier vor, die durch Art. 26 in der Bundesverfassung geschützten Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit auszuhebeln. Im Ständerat wird die Gesetzesänderung vermutlich chancenlos bleiben. Und auch von den Verbänden wird heftiger Gegenwind erwartet.

Schwammiger Artikel

Klar und deutlich wehrt sich der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT in seiner Stellungnahme. Zwar teilt der SVIT das Anliegen, die Elektromobilität in der Schweiz voranzubringen. Aber der Verband ist überzeugt, dass die Vorlage des UVEK das falsche Mittel dafür ist. «Mit Art. 45c wird ein einzelner Nutzer eines Parkplatzes ermächtigt, die Grundeigentümerschaft zu einer möglicherweise erheblichen, im Streitfall gerichtlich erzwingbaren Investition zu verpflichten.» Zurecht stellt der SVIT fest, dass die schwammige Bezeichnung «die Installation sei zu erstellen, wenn zumutbar» zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt, welche die Zivilgerichte zusätzlich belasten könnte.

Gesetzeszwang statt Eigenverantwortung

Röstis emsige Beamte schlagen zudem vor, dass bereits Liegenschaften mit drei Parkplätzen gesetzlich über ein Lastenmanagement zum Laden von elektrischen Fahrzeugen verfügen sollen. Ein Wahnsinn. Statt auf die bisherige Eigenverantwortung von Vermietern und Eigentümern zu vertrauen, sollen neue Vorschriften entstehen, welche zu einer Zunahme juristischer Auseinandersetzungen führen werden. Zudem wird zum jetzigen Zeitpunkt unterschätzt, welche Auswirkungen die Erstellung der zusätzlichen Infrastruktur auf den Mietzins haben wird. Noch fragwürdiger ist die gesetzliche Anpassung bei Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften. Ein einziger Stockwerkeigentümer könnte neu alle anderen dazu zwingen, eine Ladeinfrastruktur zu realisieren. Dabei zeigt die Erfahrung, dass im Stockwerkeigentum bauliche Massnahmen im gegenseitigen Einvernehmen sehr oft auch ohne Gesetzeszwang funktionieren.

Separate Velozufahrt zur Tiefgarage

Strenger Gegenwind weht beim UVEK auch den Beamten des ASTRA entgegen. Ohne Druck will das Astra die Richtlinien für Veloparkierung überarbeiten. In Mehrfamilienhäusern sollen Velos und Lastenräder gesetzlich noch mehr Platz zugesprochen werden. Stromanschlüsse für E-Bikes sollen obligatorisch werden. Pro Wohnung sollen noch mehr Veloplätze erstellt werden müssen. Und als Hammer: Ab 20 Autoparkplätzen braucht es eine separate Velozufahrt zur Tiefgarage. Hoffentlich gelingt es dem Ständerat und den Hauseigentümerverbänden, diesen Swiss-Finish-Wahnsinn zu stoppen.


Kolumnist und Autor Pentti Aellig ergänzt als erfahrener Autokenner und Publizist das STREETLIFE-Redaktionsteam. Als SVP-Kantonsrat und Gemeindepräsident politisiert er im Kanton Schaffhausen aktiv mit. Wir weisen darauf hin, dass die Ansichten unserer Kolumnisten nicht mit jenen der STREETLIFE-Redaktion übereinstimmen müssen.

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