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Achtung, notorische Linksfahrer: Hier bekommt ihr Bussen
Die rechte Spur auf Autobahnen scheint nicht für Autos zu sein. Selten sieht man dort etwas anderes als einen LKW oder gähnende Leere. Trotzdem dürfen ungeduldige Autofahrende nicht einfach rechts überholen. Aber auch die notorischen Linksfahrer sind nicht im Recht.
Auf Schweizer Autobahnen herrscht das Chaos. Erst recht, wenn drei Spuren in eine Richtung führen. Wo soll ich fahren: links, in der Mitte oder doch ganz rechts? Freie Fahrt heisst hier aber nicht automatisch freie Wahl. Denn das Gesetz schreibt ganz klar vor, wo ich mein Auto einspuren muss. STREETLIFE räumt mit hartnäckigen Mythen auf und zeigt dir, wo Verstösse besonders oft geahndet werden.
Die Gesetzeslage
Notorisch auf der linken Spur fahren? Das ist eigentlich nicht erlaubt. In der Schweiz gilt ein Rechtsfahrgebot. Das regelt das Strassenverkehrsgesetz SVG in Artikel 34:
«Fahrzeuge müssen rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fahren. Sie haben sich möglichst an den rechten Strassenrand zu halten, namentlich bei langsamer Fahrt und auf unübersichtlichen Strecken.»
In der Artikel 8 der Verkehrsregelnverordnung VRV wird dies für Autobahnen weiter präzisiert:
«Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen. Dies gilt nicht beim Überholen, Einspuren, Fahren in parallelen Kolonnen sowie innerorts.»
Für Autofahrende heisst das: Auf der Autobahn oder anderen mehrspurigen Strassen müssen sie in der Regel rechts fahren. Die linken Spuren dienen ausschliesslich zum Überholen. Danach gilt es auf die rechte Spur zurückkehren.
Wer dagegen verstösst und grundlos links, oder auf dreispurigen Autobahnen in der Mitte, fährt, kann gebüsst werden. Die Ordnungsbussenverordnung hält die Übertretung in Punkt 316 1 fest: «Nichtbenützen des äussersten Fahrstreifens rechts auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen, sofern nicht überholt, eingespurt, in parallelen Kolonnen oder innerorts gefahren wird». Die Busse beträgt 60 Franken.
Ahndung im Polizeialltag
Und die Polizei geht durchaus gegen notorische Links- und Mittefahrer vor. Jedes Jahr werden mehrere hundert Bussen wegen Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot ausgesprochen. Im Kanton St. Gallen waren es seit 2022 17 Bussen, in Solothurn seit 2023 44 Bussen, während der Kanton Thurgau von 2020 bis 2025 29 Linksfahrer büsste. Deutlich mehr waren es in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau, Bern und Zürich mit 153, 541, 601 und fast 2000 Bussen innert fünf Jahren.
Dabei ist es nicht ganz einfach notorische Linksfahrer überhaupt zu ertappen. Sie müssen in flagranti von einer Polizeipatrouille entdeckt werden, erklärt die Kantonspolizei St. Gallen: «Der Grund für die niedrigen Bussenzahlen liegt darin, dass eine solche nur nach polizeilicher Beobachtung und in Kombination mit einer entsprechenden Anhaltung durch eine Patrouille ausgestellt werden kann.» Dabei dürfte es sich wahrscheinlich meistens um zivile Patrouillen handeln. Denn wer verstösst schon gegen die Verkehrsregeln, wenn er ein Polizeiauto sieht?
Provokation anderer Autofahrende
Sobald andere Autofahrende die notorischen Linksfahrer zudem überholen, muss die Patrouille diesem schweren Verstoss nachgehen. Denn rechts überholen wird nicht nur gebüsst, sondern kann im schlimmsten Fall eine Verzeigung und einen Führerausweisentzug nach sich ziehen. Während die Beamten den Rechtsüberholer anhalten, kommt der Linksfahrer unter Umständen nochmals davon.
Das Verbot rechts zu überholen, wurde mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 gelockert. Seither ist gemäss Artikel 36 SVG rechts vorbeifahren im Kolonnenverkehr erlaubt. Wichtig dabei ist, aber dass man danach nicht gleich wieder auf die linke Spur wechselt. Der Hintergedanke der Gesetzesänderung war, die Autobahnen bei hohem Verkehrsaufkommen besser auszulasten, indem Autos auf der rechten Spur aufschliessen und nicht aus Angst vor einem Ausweisentzug nicht an den langsameren Fahrzeugen links vorbeifahren.Gefühlt hat es aber eher dazu geführt, dass mehr Autofahrende links bleiben, weil sie denken, die anderen dürfen ja rechts vorbeifahren. Gestützt wird dies noch durch die Berner Polizei, welche in Folge der Gesetzesänderung «das Rechtsfahrgebot, welches weiterhin im Gesetz verankert ist, nicht mehr in der gleichen Strenge wie vor 2021 beurteilt.» Sprich es wird weniger kontrolliert und gebüsst, was in den Berner Zahlen auch ersichtlich ist.
Bussen wegen Verstössen gegen das Rechtsfahrgebot
| AG | BE | BS | GR* | SG | SO | TG | ZH | |
| 2026 | k. A. | k. A. | 2 | k. A. | 5 | k. A. | k. A. | |
| 2025 | 101 | 35 | 20 | 1 - 3 | 5 | 11 | 1 | ca. 500 |
| 2024 | 107 | 58 | 12 | 1 - 3 | 6 | 14 | 5 | ca. 280 im Schnitt |
| 2023 | 88 | 90 | 31 | 1 -3 | 4 | 14 | 5 | ca. 280 im Schnitt |
| 2022 | 63 | 80 | 19 | 1 -3 | 2 | k. A. | 3 | ca. 280 im Schnitt |
| 2021 | 74 | 141 | 32 | 1 -3 | k. A. | k. A. | 4 | ca. 280 im Schnitt |
| 2020 | 108 | 197 | 37 | k. A. | k. A. | k. A. | 11 | ca. 280 im Schnitt |
Offene Fragen zum Rechtsvorbeifahren
Die Gesetzesänderung sorgt aber auch für Verwirrung. Wo hört das legale Rechtsvorbeifahren auf und fängt das illegale Rechtsüberholen an? Der Vorsitzende von Lawdrive, den Verkehrsjuristen von Swissdrive, sagte gegenüber STREETLIFE: «Schon der Begriff Kolonne ist nicht klar geregelt. In Deutschland gelten drei Fahrzeuge hintereinander als Kolonne, bei uns bleibt das offen.» Aber selbst wenn in der Schweiz geregelt wäre, was als Kolonne gilt, bleiben weitere Fragen offen.
Nur rechts vorbeifahren ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Wer danach wieder auf die linke Spur wechselt, überholt rechts – was immer noch verboten ist. «Das Gesetz spricht von einem unmittelbaren Wiedereinschwenken, also gleich nach dem Überholen wieder die Spur zu wechseln.» Aber wie lange muss man auf der rechten Spur bleiben, bis man wieder wechseln darf? «Das ist nicht geregelt», sagt Lawdrive.
Solche Unklarheiten müssen die Gerichte früher oder später klären und mit Urteilen festlegen, was noch legal war und wo schon illegal überholt wurde. Dabei gelten die Urteile des Bundesgerichts als höchste juristische Instanz der Schweiz als massgebend. Doch dieses musste sich seit der Gesetzesänderung im Jahr 2021 noch nicht mit der Thematik befassen.
Es legte einzig im Jahr 2022 fest, dass Rechtsüberholen nicht mehr zwingend einen Führerausweisentzug zur Folge hat. Da dieses Vergehen inzwischen gemäss Ordnungsbussenverordnung auch mit 250 Franken gebüsst wird, darf der Führerschein nur noch entzogen werden, wenn durch das Überholmanöver eine erhebliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende entsteht. Das Bundesgericht hat deswegen schon zwei Führerausweisentzüge aufgehoben. Es hält allerdings fest, dass immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Weiter sei die Regelung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit eng auszulegen und zurückhaltend anzuwenden.
Denn Fakt bleibt: Rechtsüberholen ist verboten, aber das gilt auch für das notorische Linksfahren. Und beides wird in der Schweiz gebüsst.
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