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Garagenbetreiber lieferte sich mit Freunden illegale Strassenrennen
Bei knapp 100 km/h treffen sich der Lenker eines Ferraris, eines Jaguars und eines Mercedes auf der A1 zur illegalen Beschleunigungsfahrt. Sie warten auf das vereinbarte Signal, dann brausen sie los. Für diese Fahrt und weitere Verkehrsdelikte musste sich einer der Männer (27) am Mittwoch vor Gericht verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
Es ist ein Fall, der die Zürcher Strafbehörden ordentlich auf Trab hält: Ein heute 27-jähriger Garagist begeht kurz nach der Autoprüfung 2017 mehrere schwerwiegende Verkehrsdelikte. Lange passiert nichts, dann kommt der Junglenker 2019 für 29 Tage in Untersuchungshaft. Am Mittwoch nun endlich musste sich der Mann – neun Jahre nach den vorgeworfenen Taten – vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Doch was genau wird dem 27-jährigen Geschäftsführer einer Garage im Raum St. Gallen vorgeworfen? Der Blick in die Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, zeigt: Es ist nicht wenig. Auf 20 Seiten fasst die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich zehn Fälle zusammen. Es sind Fälle, in denen der Lenker mit seiner Fahrweise gefährliche Situationen im Strassenverkehr herbeigeführt haben soll. So schreibt die Anklagebehörde: Der Beschuldigte habe durch «vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern auf sich genommen, namentlich durch besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.»
Beschuldigter fungierte als Abschirmfahrer
Besonders eine Fahrt Ende September 2017 sticht ins Auge: Der damals 18-Jährige sitzt an diesem Tag am Steuer eines Mercedes-Benz GL 450 CDI. Es ist der Wagen seines Vaters, ebenfalls ein Garagist, den er sich für diesen Abend ausgeliehen hat. Er ist mit Freunden unterwegs, auch sie sitzen am Steuer teurer Fahrzeuge. Einer fährt einen gemieteten Ferrari 458, ein weiterer einen Jaguar XKRS Coupé. Nach Mitternacht ist die Truppe auf der Autobahn A1 bei Oberbüren SG in Fahrtrichtung Zürich unterwegs.
Plötzlich blockieren sie mit ihren Autos die ganze Autobahn: Sie bremsen den Ferrari und den Jaguar auf etwas unter 100 km/h herunter und fahren auf der linken und rechten Fahrspur auf gleicher Höhe. Die jungen Männer, die sich in separaten Verfahren vor Gericht verantworten müssen, sind jederzeit bereit, für ein Beschleunigungsrennen aufs Gaspedal zu drücken. Direkt dahinter reiht sich der Beschuldigte im Mercedes in die Startposition mit ein. Seine Aufgabe: Er soll den nachfolgenden Verkehr vor dem Rennen abschirmen. Schliesslich zückt noch sein Beifahrer die Videokamera, um die Fahrt festzuhalten. Dann brausen sie los.
Später zeigt sich: Es sind diese Aufnahmen, die den Beschuldigten zum Verhängnis werden sollten. Gemäss Oberstaatsanwaltschaft wurden Einzelbilder in einem Gutachten ausgewertet, womit die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und der Abstand zueinander festgestellt werden konnte. Im Fall des Beschuldigten kommen die Gutachter zum Schluss: Sein Wagen erreichte eine Geschwindigkeit von 155 km/h bei einem Abstand zum vorderen Fahrzeug von lediglich 24 Metern. Bei einer Vollbremsung des Jaguars oder des Ferraris, so ist sich die Anklagebehörde sicher, wäre ein schwerwiegender Aufprall unvermeidbar gewesen.

Doch das kümmert die Truppe in ihrem jugendlichen Leichtsinn wenig. Knapp eine Stunde später fallen sie erneut negativ auf. Jetzt fahren sie in der Region Zürich zuerst durch den Bubenholztunnel, dann durch den Gubristtunnel. Wieder beschleunigen sie massiv, wechseln abrupt die Fahrbahnen und lassen in den Tunneln die Motoren aufheulen. Sie wollten die Soundkulisse und die Beschleunigungsfähigkeit der Fahrzeuge testen, geben sie später gegenüber den Untersuchungsbehörden zu Protokoll.
70 km/h schneller als erlaubt
Was die Oberstaatsanwaltschaft aber noch schwerwiegender bewertet, ist eine Fahrt des Beschuldigten, die bereits zwei Tage zuvor stattfand. Wieder sitzt er am Steuer des Mercedes, erneut liefert er sich mit einem Freund in einem VW Golf VI 2.0 GTI ein Kopf-an-Kopf-Rennen und auch von dieser Fahrt existiert danach eine Videoaufnahme.
In diesem Fall findet die Fahrt aber innerorts in St. Gallen statt. Hier gilt Tempo 50 generell. Trotzdem unternimmt der damals 18-Jährige gefährliche Überholmanöver auf der Höhe von Fussgängerstreifen; und er drückt ordentlich aufs Gaspedal. Auf einer geraden Strecke erreicht er satte 120 Stundenkilometer – 70 km/h schneller als es an dieser Stelle erlaubt ist.
Hupe als Startsignal
Das Untersuchungsverfahren bringt schliesslich zu Tage: Der Beschuldigte war in dieser Zeit am Steuer seines Fahrzeugs unverbesserlich. Bereits Anfang September konnte eine Fahrt ermittelt werden, bei der es ebenfalls zu einem Rennen zwischen ihm und einem Bekannten gekommen war.
«Die Insassen der beiden Fahrzeuge nahmen miteinander Sichtkontakt auf und vereinbarten konkludent, die Soundkulissen und die Beschleunigungsfähigkeit ihrer Sportwagen zu demonstrieren», schreibt die Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Und weiter: «Dafür bestätigte der Beschuldigte als Startzeichen drei Mal die Hupe.» In diesem Fall führte die Fahrt in St. Gallen durch den Stephanshorn bis zum Rosenbergtunnel.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat den Beschuldigten aufgrund der geschilderten Fälle der mehrfachen qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Ein weiterer Anklagepunkt ist das mehrfache fahrlässige Fahren ohne Berechtigung. Konkret hatte der Beschuldigte in der beschriebenen Zeit wiederholt einen erst 17-jährigen Freund ans Steuer seines Autos gelassen.
Der Garagenbetreiber zeigte sich im Untersuchungsverfahren geständig. Der Prozess vor dem Bezirksgericht in Bülach konnte am Mittwoch aus diesem Grund im abgekürzten Verfahren durchgeführt werden. Die Oberstaatsanwaltschaft forderte in ihrem Antrag eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten bedingt. Das Urteil wird im Laufe des Nachmittags erwartet, STREETLIFE ist am Prozess live vor Ort.
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