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Hochkonjunktur am Zoll

Das sind die Schmugglerverstecke im Auto

Für Schmuggler ist die Grenze zuweilen löchrig wie ein Schweizer Käse. Geht es um das perfekte Versteck im Auto, beweisen sie viel kriminelle Energie. STREETLIFE zeigt dir, wie sie dem Grenzwachkorps dennoch ins Netz gehen und was die kuriosesten Fälle sind.

Die Zöllner staunten nicht schlecht, als sie in Rothrist (AG) den Kofferraum eines Autos mit slovenischem Kennzeichen öffneten. Nicht weniger als 28 Fasane schauten ihnen entgegen – einige davon standen unter Artenschutz. Das in solchen Fällen obligatorische Gesundheitszeugnis? Fehlanzeige. «Das war aus meiner Sicht der kurioseste Fall im Jahr 2023», bestätigt Simon Erny, Mediensprecher des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Für einige der Fasane ging die Geschichte nicht gut aus: Kurz nach der Ankunft verstarben die Hälfte der Tiere aufgrund der Reisestrapazen oder mussten eingeschläfert werden.

«Die Klassiker unter den Schmugglerwaren sind Fleisch, Alkohol und Zigaretten», fügt Erny an. Professionelle Schmuggler lassen sich immer neue Verstecke einfallen. STREETLIFE hat die kuriosesten Fälle und Verstecke im Auto zusammengetragen.

18. Oktober: überladenes Auto mit Handelswaren

Ein Eritreer versuchte, über zwei Tonnen Mehl, Butter und Kauholz über die Schweizer Grenze zu schmuggeln. Da die Ware nicht angemeldet wurde, verstiess er gegen das Mehrwertsteuergesetz. Die Schadenssumme betrug etwa 3000 Franken. Zudem war das Fahrzeug nach Strassenverkehrsgesetz überladen.

Ende September: Ungekühltes Fleisch im Transporter

Zu viel geladen hatte ein Fahrer in Basel. 420 Kilogramm Lammfleisch versuchte er mit seinem Kleintransporter illegal in die Schweiz zu überführen. Dabei wurden gleich mehrere Vergehen festgestellt: die Tierkörper waren unverpackt sowie ungekühlt und missachteten somit Hygienemassnahmen, das Fleisch war zudem nicht zur Einfuhr angemeldet und die Herkunftsdeklarationspflichten wurden nicht eingehalten. Das Fleisch wurde fachgerecht entsorgt und gegen den Fahrer eine Strafuntersuchung eingeleitet.

15. September: Sie hätten besser nicht getankt

Mitten in der Nacht fiel den Beamten ein Lieferwagen mit Anhänger an einer Tankstelle in Basel-Stadt auf. Auf dem Anhänger: zwei Wasserpumpen. Für diese konnten die beiden Männer keine Quittung vorweisen. Bei der genaueren Kontrolle des Lieferwagens kamen 24 E-Bikes, von denen 10 bereits ausgeschrieben waren, sowie eine elektrische Fuchsschwanzsäge einer Baufirma zum Vorschein. Die beiden Männer wurden mitsamt dem mutmasslichen Diebesgut der Kantonspolizei übergeben.

Ende Mai: «Hallo, Kollegen»

Der deutsche Zoll erwischte zwei griechische Staatsbürger in einem Ferrari F430 Spider mit Schweizer Kennzeichen. Sie versteckten die Schmuggelware nicht – das Auto war das geschmuggelte Gut. Sie hätten das Auto eben für 30'000 Franken gekauft, gaben die beiden an. Der Beifahrer versuchte dann die dreiste Methode: «Hallo, Kollegen. Ich gehöre zu euch», soll er gesagt haben. Die Täuschung blieb erfolglos. Das Auto wurde am Zoll nicht gemeldet und verzollt, weshalb 9000 Franken fällig wurden.

4. Mai: Heroin im Geheimfach

Die vielen Staufächer heutiger Autos waren diesen Schmugglern nicht genug: sie bauten noch weitere ein. So konnten sie Heroinpakete zwischen Rücksitz und Kofferraum verstecken. Auch ein Versteck in der Mittelkonsole war vorhanden. Die Beamten fanden die Verstecke trotzdem. Der aus Österreich einreisende Fahrer wurde der Kantonspolizei übergeben.

2. Mai: Nicht nur zum Eigengebrauch

Ein LKW-Fahrer wollte in Basel einreisen. Der Pass war in Ordnung, jedoch machte der gefälschte Führerausweis stutzig. Bei einer genaueren Kontrolle fanden die Beamten 35 Kilogramm Haschisch in einem Aussenfach seines Sattelschleppers. Der Fahrer wurde mitsamt dem Betäubungsmittel der Kantonspolizei übergeben.

Pro Tag überqueren 1.1 Millionen Fahrzeuge die Schweizer Landesgrenze. Wie die obigen Fälle zeigen, versuchen dabei nicht wenige Personen, sich die Abgaben zu sparen oder Produkte ins Land zu schmuggeln.

Wann muss ich die Mehrwertsteuer bezahlen?

Nicht nur die illegale Schmuggelware beschäftigt den Zoll. Ferienrückkehrer riskieren saftige Bussen, wenn sie Mitbringsel vor dem Grenzübertritt nicht ordentlich angeben. So gilt bei Kleidungsstücken, Elektronikartikeln, Autozubehör aber auch Möbelstücken o.ä.: Ab einem Gesamtwert von 300 Franken muss die Mehrwertsteuer entrichtet werden.

Bei Alkohol und Zigaretten gelten diese Freimengen pro Person und pro Tag:

  • Alkohol
    bis 18 % Vol. fünf Liter
    ab 18 % Vol. ein Liter
  • Zigaretten
    250 Zigaretten
    250 Gramm Taba

Bei diesen Kategorien kann die Einfuhr verboten sein: 

  • Bestimmte artengeschützte Pflanzen
  • Bestimmte Tiere
  • Fälschungen
  • Waffen
  • Feuerwerk
  • Bestimmte Medikamente
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