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Extremsituation Verkehrsunfall – so meisterst du die Lage
Niemand hofft es, niemand rechnet damit – und dennoch kann es passieren: ein Unfall. STREETLIFE hat fünf wichtige Schritte zusammengetragen, damit du auf solche Situationen besser vorbereitet bist.
Wenn’s passiert, kommts meist plötzlich. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld zu informieren, was bei einem Unfall zu tun ist. STEETLIFE hat fünf wichtige Schritte zusammengefasst und bei Experten nachgefragt, was du beachten musst, wenns geknallt hat.
1. Anhalten
Halt an, stell die Warnblinkanlage ein und verschaff dir einen Überblick. Zieh eine Warnweste an und sei vorsichtig. Versuche zum Beispiel nicht, die Fahrbahn zu betreten. So verhinderst du Folgeunfälle. «In der Schweiz gibt es kein Obligatorium für Leuchtwesten. Wir empfehlen aber, für jede Person im Fahrzeug eine dabei zu haben», sagt Vanessa Flack, Mediensprecherin des Touring Club Schweiz (TCS). Zudem: Die Weste besser nicht im Kofferraum aufbewahren, sondern in Griffnähe. Denn: «Bei einem Unfall sollte sich die Person schon beim Aussteigen gut sichtbar machen, indem sie die Weste anzieht», sagt Flack. Das sei auf Autobahnen besonders wichtig. Alle Insassen des Fahrzeugs sollten eine Weste anziehen und sich, wenn möglich, hinter der Leitplanke in Sicherheit begeben.
2. Unfallort sichern
Nach dem du dir einen Überblick über den Standort und die betroffenen Fahrzeuge gemacht hast, solltest du das Pannendreieck aufstellen: Mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle, 100 Meter auf schnellen Strassen oder bei schlechter Sicht. Gibt es verletzte Personen, gilt es, diese, falls möglich, aus der Gefahrenzone zu bringen oder sie vor weiteren Risiken zu schützen. Du darfst am Unfall nichts vor dem Eintreffen der Polizei verändern, ausser eben zum Schutz von Verletzten oder zur Verkehrssicherung. In diesem Fall vorher Lage markieren, filmen oder Fotos machen, rät der TCS.
Was geschieht, wenn das Pannensignal vergessen geht? Das Nichtmitführen eines Pannendreiecks könne im Ordnungsbussenverfahren (OBV) erledigt werden und koste 40 Franken, erklärt Ralph Hirt vom Mediendienst der Kapo Zürich. Wird es nicht ordentlich aufgestellt, kann dies alledings geahndet werden: «Verstösse gegen die richtige Verwendung von Pannensignal und Warnblinklichtern (Art. 23 SVG) müssen von der Polizei schriftlich an das Statthalteramt angezeigt werden. Die Busse legt der Statthalter fest», so Hirt.
3. Notruf tätigen
Wichtig auch: Die Polizei (117) alarmieren. Bei Verletzten solltest du den Rettungsdienst (144) rufen. Bei Brand- oder Explosionsgefahr die Feuerwehr (118). Es ist wichtig, die Fragen des Notfalldienst zu beantworten. Gemäss TCS geht es vor allem darum, den Unfallort genau zu beschreiben, die Anzahl und Art der verunfallen Fahrzeuge anzugeben und über Verletzte zu informieren.
Bei sogenannten Bagatellunfällen wie beispielsweise einer Schramme, besteht die Möglichkeit, selbstständig ein europäisches Unfallprotokoll (EUP) auszufüllen. Solche gibt es zum Beispiel in Garagen. Mehr dazu unter dem fünften Schritt «Protokollieren».
4. Erste Hilfe
Es gilt, erste Hilfe zu leisten und auf eine sichere Lage der Verletzten zu achten. Auf Anfrage, wo diese Pflicht verankert sei, verweisen die Kantonspolizei Basel-Stadt und Bern auf Artikel 128 des Strafgesetzbuchs zur Unterlassung der Nothilfe. Eine Studie des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) und der Helsana deckte auf, dass sich nur jede zweite Person in der Schweiz überhaupt zutraut, im Notfall zu helfen. Hauptgrund sei mangelndes Wissen. Der letzte Erste-Hilfe-Kurs liegt bei vielen oft Jahre zurück.
Deshalb empfiehlt sich, regelmässig einen Nothelferkurs zu besuchen. Dort repetierst du beispielsweise das Ampelsystem, das Einschätzen des Opferzustands und die wichtigsten Erste-Hilfe-Massnahmen, die du dann je nach Situationen einsetzten kannst.
5. Protokollieren
Ist die Polizei vor Ort, wird sie den Unfall protokollieren. Falls es sich um einen Bagatellschaden handelt und die Parteien den Fall selbst regeln möchten, sollte ein europäisches Unfallprotokoll (EUP) ausgefüllt werden.
Dafür müssen aber gemäss Polizei Bern folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Niemand ist verletzt. Die Parteien haben angehalten und befinden sich vor Ort. Die involvierten Personen sind sich über den Sachverhalt einig. Es bestehen keine Verkehrshindernisse oder sonstige Gefahren, zum Beispiel, weil gefährliche Flüssigkeiten auslaufen. Falls nur schon ein Punkt nicht erfüllt ist, muss die Polizei beigezogen werden. Sie kann auch jederzeit bei Bagatellunfällen gerufen werden.
STREETLIFE hat bei Versicherungen nachgefragt, was es beim selbstständigen Protokollieren zu beachten gilt. Fürs Ausfüllen des EUPs hat der Spezialist für Unfallforschung Stefan Liechti der AXA Versicherung und Vorsorge folgende Tipps:
- Sich genug Zeit nehmen
- Darauf achten, dass das Doppel auch sauber ausgefüllt wird (Durchschlag). Das komplett ausgefüllte Doppel erhält der Unfallgegner
- Leserlich schreiben
- Wenn möglich Fotos machen und den Sachverhalt so gut wie möglich dokumentieren
Der Mediensprecher der Baloise Versicherung, Roberto Brunazzi, betont zudem, dass Name und Adresse möglicher Zeugen anzugeben sind. Dabei kann der Platz auf dem Blatt eng werden. Kein Problem: «Es kann auf einem zusätzlichen Stück Papier notiert oder vom Ausweis der Zeugen ein Bild gemacht werden», so Brunazzi. «Beide Parteien müssen unterzeichnen und behalten anschliessend genügend Durchschläge für sich und die Versicherungen. Die Unterschrift ist kein Schuldeingeständnis.» Bei den Fotos rät er, Bilder der Gesamtsituation sowie Detailaufnahmen zu schiessen. Nicht vergessen: Am Ende musst du deine Versicherung über den Schaden informieren.
Wie ist die Entwicklung der Unfallzahlen in der Schweiz?
Im ersten Halbjahr 2024 kam es zu 7’848 Unfällen mit Personenschaden. In der gleichen Vorjahresperiode waren es 8'402. Das entspricht einer Abnahme von 6,6 Prozent. Dies zeigt die Strassenverkehrsunfall-Statistik des Bundesamts für Strassen (ASTRA) für das erste Halbjahr 2024.

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