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Politik & Wirtschaft •
Neue Verordnungen

Diese Gesetze gelten ab 1. Juli auf Schweizer Strassen

Ab nächsten Monat gelten auf Schweizer Strassen einige neue Gesetze. Im Fokus stehen die Strassenschilder und die Arbeits- und Ruhezeiten von Lieferwagenlenkenden.

Der Bundesrat hatte sich zunächst gegen diese Neuerung ausgesprochen, doch letztlich setzte sich das Parlament durch: Ab 1. Juli führt die Schweiz zweisprachige Autobahnschilder ein. Voraussetzung für die doppelt beschrifteten Tafeln ist ein Anteil der kleineren Sprachgruppe von mindestens 30 Prozent an der Bevölkerung. Die zweisprachige Ortsbezeichnung wird damit in die Signalisationsverordnung SSV aufgenommen. 

Die Änderung geht auf eine Motion des SVP-Nationalrates Manfred Bühler zurück. Auslöser dafür war eine 2017 fertiggestellte Strassenumfahrung in Biel, die nur mit deutschsprachigen Schildern versehen war. Die Bieler Behörden forderten darauf vom Bund eine zweisprachige Beschriftung.

Neben der doppelten Ortsbezeichnung wird gleichzeitig eine Teilrevision der Signalisationsverordnung umgesetzt. So integriert der Bundesrat wichtige Inhalte technischer Normen direkt ins Bundesrecht. «Das sorgt für mehr Rechtssicherheit – etwa auf Autobahnen, bei Baustellen oder in der touristischen Wegweisung», wie es in einer Medienmitteilung heisst. 

Mehr Sicherheit im Strassentransport

Ebenfalls ab 1. Juli wird die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen ARV 1 für Berufschauffeure angepasst. Neu gelten für hauptberufliche Lenkende von Lieferwagen zum Sachentransport im grenzüberschreitenden Verkehr die gleichen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften wie für Lastwagenfahrerinnen und -fahrer. Dabei handelt es sich um eine EU-Regelung, die der Bundesrat «mit Blick auf die Verkehrssicherheit und die Wichtigkeit des internationalen Strassenverkehrs beschlossen hat.» 

Von dieser neuen Regelung sind in der Schweiz rund 1200 Lieferwagen und maximal 3200 Lenkerinnen und Lenker betroffen. Die betroffenen Lieferwagen müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet werden. Gemäss Bundesrat seien Lieferwagen in der Schweizer Verkehrsunfallstatistik nicht auffällig, sodass im Binnenverkehr aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Handlungsbedarf bestehe.

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