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Diese Verkehrsgesetze treten 2025 in Kraft
Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2025 führt der Bund Verbote und Bussen im Strassenverkehr ein. Dabei geht es um gesenkte C02-Grenzwerte oder um den lauten Sound aus Auspuffanlagen. STREETLIFE zeigt dir die Übersicht der Vorschriften.
Januar 2025
1. Neue CO2-Vorschriften für Neuwagen
Wer 2025 in der Schweiz einen Neuwagen einlösen will, muss die Abgaswerte genau im Auge behalten. Am 1. Januar treten – analog zur EU – neue Emissionsvorschriften in Kraft. Bisher galt bei den Autoabgasen ein maximaler Zielwert von 118 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. Neu liegt dieser bei 93,6 Gramm. Bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern darf die Grenze von 153,9 Gramm nicht überschritten werden. Und auch die höhere Kategorie, also Lastwagen und Sattelschlepper, unterliegen 2025 erstmals einer Zielwertevorgabe.
Entsprechend wurde die Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte EnEV angepasst. Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen Personen- und Lieferwagen sowie von schweren Nutzfahrzeugen. Wer mit seiner Flotte die Zielwerte überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen.
2. Unnötiger Lärm ausdrücklich verboten
Für Soundposer wird 2025 ein schwieriges Jahr. Künftig ist der unnötige Lärm aus Auspuffanlagen explizit verboten. Insbesondere sind hier die Knallgeräusche gemeint. Es drohen laut dem Bundesamt für Strassen ASTRA Bussen von bis zu 10'000 Franken. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten.
Der Bundesrat hat den Art. 33 in der Verkehrsregelnverordnung VRV entsprechend angepasst und bestehende Sanktionen verschärft. So wird zum Beispiel für das unnötige Laufenlassen des Motors eine Busse von 80 Franken fällig. Davor waren es noch 60.
Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in Genf will der Bundesrat zudem die Machbarkeit von Lärmblitzern in der Schweiz weiter prüfen.
3. Anpassung bei der Erstzulassung für Motorräder
Die neue Regel gilt ab 1. Januar in der Schweiz und im ganzen EU-Raum. Motorräder, die ab 2025 hergestellt oder importiert werden, müssen für die Erstzulassung die neuesten Abgasvorschriften («Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.
4. SRG schaltet UKW ab
Ab dem 1. Januar verzichtet die SRG auf die UKW-Technologie. Die noch bestehenden 850 UKW-Antennen werden dann abgeschaltet, womit die SRG nach eigenen Angaben 15 Millionen Franken pro Jahr sparen kann. SRF-Programme sind damit nur noch über DAB+ und das Internet empfangbar.
Für viele Autofahrende in der Schweiz hat dieser Entscheid Konsequenzen. So seien noch immer rund zwei Millionen Personenwagen mit einem UKW-Radio unterwegs, so die SRG. Damit in diesen Autos auch in Zukunft Radio SRF 1 und Co. gehört werden kann, müssen sie aufgerüstet werden. Der Touring Club Schweiz rät dazu. Aktuell gehen pro Jahr rund 2600 Warnmeldungen zu Falschfahrern oder Tieren auf der Fahrbahn über den Äther.
Gesetzlich wäre das UKW-Ende eigentlich noch gar nicht fällig. Der Termin dafür wurde bereits dreimal hinausgezögert. Zuerst von 2020 auf 2022, dann auf Ende 2024. Erst im Oktober hatte der Bundesrat die Frist nochmals um zwei Jahre verlängert. Die SRG hat sich gegen diese Verlängerung entschieden.
5. Wertfreigrenze für Einkaufstouristen sinkt
Wer gerne ennet der Grenze den Einkaufswagen füllt, muss ab dem 1. Januar genauer kalkulieren. Ab diesem Datum dürfen pro Person und Tag nur noch Waren im Gesamtwert von 150 Franken steuerfrei eingeführt werden. Ist der Gesamtwert höher, wird auf der importierten Ware die Mehrwertsteuer fällig.
Bis Ende Jahr lag die Wertfreigrenze noch bei 300 Franken. Mit der Halbierung setzt das Finanzdepartement EFD die Forderungen aus zwei Standesinitiativen um, die eine Reduzierung des Einkaufstourismus zum Ziel haben.
März 2025
6. Startschuss für autonomes Fahren
Im Dezember 2024 hat der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, mit denen er das automatisierte Fahren regelt. Am 1. März 2025 tritt sie in Kraft. Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden.
Ist der Autobahnpilot aktiviert, dürfen sie die Lenkvorrichtung loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf behördlich genehmigten Strecken. Zudem ist auch das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.
April 2025
7. Länderübergreifende Anerkennung von Führerausweisen
Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes erhält der Bundeserat mehr Kompetenzen beim Abschluss und der Änderung von völkerrechtlichen Verträgen im Strassenverkehr. Er kann ab 1. April entsprechende Kompetenzen auch an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und das Bundesamt für Strassen ASTRA delegieren.
Laut der neuen Verordnung kann das ASTRA zum Beispiel Führer- und Fahrzeugausweise sowie Bewilligungen im Strassenverkehr anderer Länder anerkennen. Diese Massnahmen seien erforderlich, um mit der raschen technologischen Entwicklung Schritt halten zu können, wie der Bundesrat mitteilte.
Juli 2025
8. Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme als Teil der Fahrprüfung
Die Fahrprüfung wird den neuen Technologien in den Fahrzeugen angepasst. Ab Juli müssen die Kandidatinnen und Kanditaten ihre Fähigkeiten auch in Bezug auf die Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen unter Beweis stellen.
9. Neue Regeln rund um Lastenvelos
Bei den technischen Anforderungen sowie der Kategorisierung von E-Bikes kommt es diesen Sommer zu einer Anpassung. Wie das ASTRA schreibt, wolle man damit das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert. Konkret wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder – Gesamtgewicht bis 450 kg – geschaffen.
Zudem schaffe das ASTRA die Voraussetzung, um Parkfelder für Lastenvelos zu ermöglichen. Dazu wird die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert.
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