Zum Hauptinhalt springen

Werbung

Total verrückt! •
Am Zoll hängen geblieben

Das wird im Auto über die Grenze geschmuggelt

Seit Dezember 2008 ist die Schweiz Teil des Schengen-Raums. Seither finden an den Binnengrenzen keine Personenkontrollen mehr statt. Wer bei der Ein- und Ausreise seine Ware allerdings nicht ordentlich verzollt, schmuggelt. Von kurios bis gefährlich: Das wird vor dem Grenzübergang im Wagen versteckt.

Wer die Schweizer Grenze überschreitet, sollte sich immer diese Fragen stellen: Habe ich verbotene Gegenstände dabei oder muss ich für die eingekaufte Ware die Mehrwertsteuer zahlen? Wer sich das nicht fragt oder die Regeln bewusst verdrängt, riskiert teure Bussen oder gar ein Strafverfahren. Und zwar bei der Ein- und Ausreise. An der 1935 Kilometer langen Schweizer Grenze gehen den Mitarbeitenden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) regelmässig Schmuggelnde ins Netz. Vor allem das Auto wird hier immer wieder gerne als Versteck missbraucht, wie die regionalen Medienmitteilungen der Behörde zeigen. STREETLIFE zeigt, welche Schmuggelversuche in den letzten Monaten aufgeflogen sind.

4. Juli 2023: Woher kommt der Schmuck im Kofferraum?

Der Wagen wirkte auf die Fachspezialisten der Zoll und Grenzsicherheit auffällig. Am Abend des 4. Juli kontrollieren sie das Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen und vier Insassen auf der Raststätte Pratteln im Kanton Baselland. Sie öffnen den Kofferraum und entdecken in einer Tasche die verbotene Ladung. Verpackt in einem  durchsichtigen Plastiksack finden sie diverse Schmuckstücke. Die Ermittlungsbehörden gehen von Diebesgut aus. Der 24-jährige Autolenker und der Schmuck wurden der Polizei Basel-Landschaft übergeben.

 

Ende Juni 2023: Kunst im Wert von einer Million Franken

Er war bei Rheinfelden im Kanton Aargau schon fast über der Grenze, da ging er den Zollbeamten doch noch ins Netz. Bei einer Kontrolle beim Hauptzollamt Lörrach fliegt Ende Juni ein erst 23-jähriger Kunstschmuggler auf. Im Kleintransporter des Schweizer Fahrers befinden sich zum Zeitpunkt der Kontrolle 28 Gemälde im Wert von einer Million Franken. Die Ausrede des Lenkers: Er müsse die Kunstwerke lediglich zu einer Ausstellung nach Deutschland bringen. Dem 23-Jährigen droht jetzt eine Strafe wegen Steuerhinterziehung, ein Strafverfahren wurde bereits eingeleitet. Der Eigentümer der Bilder musste zudem eine Einfuhrabgabe von rund 65'000 Franken bezahlen.

Ende Mai 2023: Beifahrer gibt sich als Zöllner aus

Manchmal ist das Auto nicht nur Versteck sondern gleich selbst die Schmuggelware. So erwischt der deutsche Zoll Ende Mai zwei griechische Staatsbürger als sie mit einem Ferrari-Cabrio bei Lindau die Grenze nach Deutschland überqueren. Den silbernen Ferrari F430 Spider mit Schweizer Kennzeichen hätten sie kurz vorher für 30'000 Franken gekauft, geben sie den misstrauischen Beamten an. Und sie würden den Wagen jetzt zu einem Kollegen nach München bringen. Dreist gibt sich der Beifahrer dabei als Zollbeamter aus. «Hallo, Kollegen. Ich gehöre zu euch», soll er gesagt haben. STREETLIFE berichtete über den Fall. Schnell stellte sich heraus, der Sportwagen war für die Einreise nicht ordentlich verzollt. Die Beamten leiteten ein Steuerstrafverfahren gegen den Fahrer ein und erhoben eine Einfuhrabgabe von rund 9000 Franken.

Mitte März: Geheimversteck hinter Rücksitz

Beim Präparieren von Fahrzeugen zeigt sich das organisierte Verbrechen erfinderisch. Doch auch das beste Versteck hilft nicht, wenn sich der Autolenker verdächtig macht. So passiert es Mitte März beim Grenzübergang Kriessern im Kanton St. Gallen. Als die Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit den Wagen untersuchen, entdecken sie in einem Geheimfach zwischen Rücksitz und Kofferraum insgesamt drei Kilogramm Heroin. Der Fahrer wurde verhaftet und der Kantonspolizei übergeben. 

24. November 2022: Geladene Pistole in der Fahrertüre

In Trüllikon ZH kontrollieren die Zöllner an diesem Tag ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen. Beim Öffnen der Türe kommt es zu einer gefährlichen Situation. In der Fahrertüre entdecken sie eine Pistole mit eingesetztem Magazin. Der 38-jährige Fahrer aus Albanien wird sofort verhaftet. Bei der anschliessenden Fahrzeugkontrolle werden zudem mehrere Uhren und diverser Schmuck entdeckt. Wie sich herausstellt, gehören Waffe und Schmuck einem Mann aus Diessenhofen im Kanton Thurgau. In sein Haus wurde kurz zuvor eingebrochen. 

Oktober 2022: Gepard im Kofferraum

Da staunten die Zöllner nicht schlecht als sie diese ungewöhnliche Fracht im Kofferraum eines Personenwagens entdeckten. Beim Grenzübergang St. Margrethen SG wollte ein deutscher Staatsbürger einen ausgestopften Gepard in die Schweiz einführen. Das Tier war für eine in der Schweiz wohnhafte Privatperson bestimmt. Eigentlich war die Einfuhr angemeldet worden, weil der Fahrer aber die nötige CITES-Bewilligung nicht vorlegen konnte, wurde der Gepard trotzdem beschlagnahmt.

Bei CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) handelt es sich um das internationale Artenschutzabkommen. Es regelt den Handel mit gefährdeten Tieren sowie Pflanzenarten. 

Mitte September 2022: Motorräder im Transporter

Bei Streifzügen in der Schweiz haben es Diebe immer wieder auf Motorräder oder E-Bikes abgesehen. Im September konnten BAZG-Mitarbeitende beim Grenzübergang Diepoldsau SG einen Kleintransporter mit rumänischem Kontrollschild stoppen. Im Transporter stellten sie mehrere gestohlene Zweiräder sicher. Der Diebstahl musste erst kurz zuvor stattgefunden haben. Während die Zollkontrolle noch andauerte, meldete ein betroffener Motorradbesitzer sein Fahrzeug als gestohlen. Die beiden Fahrzeuginsassen wurden verhaftet.  

Wann muss ich die Mehrwertsteuer bezahlen?

Doch nicht nur die illegale Schmuggelware beschäftigt den Zoll. Ferienrückkehrer riskieren saftige Bussen, wenn sie Mitbringsel vor dem Grenzübertritt nicht ordentlich angeben. So gilt bei Kleidungsstücken, Elektronikartikeln, Autozubehör aber auch Möbelstücken o.ä.: Ab einem Gesamtwert von 300 Franken fällt die Mehrwertsteuer an.

Bei Alkohl und Zigaretten gelten diese Freimengen pro Person und pro Tag:

  • Alkohol
    bis 18 % Vol. fünf Liter
    ab 18 % Vol. ein Liter
     
  • Zigaretten
    250 Zigaretten
    250 Gramm Tabak

Bei diesen Kategorien kann die Einfuhr verboten sein: 

  1. Bestimmte artengeschützte Pflanzen
  2. Bestimmte Tiere
  3. Fälschungen
  4. Waffen
  5. Feuerwerk
  6. Bestimmte Medikamente

Werbung

  • Kommentare sind nicht mehr erlaubt!