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Politik & Wirtschaft •
Regress der Versicherung

Das droht dir bei einem Unfall mit Sommerreifen

Die Schweiz kennt keine Pflicht für Winterreifen. Baust du aber mit Sommerreifen einen Unfall, kann das kostspielig werden. STREETLIFE zeigt dir, wie du dich davor schützen kannst.

Trotz Eis und Schnee – auch im Winter darf in der Schweiz mit Sommerbereifung gefahren werden. Wird man mit diesen Pneus allerdings in einen Unfall verwickelt, kann das strafrechtliche Folgen haben (siehe Infobox).

Doch damit nicht genug: Auch von der Versicherung kann die Leistung gekürzt werden, wenn die Bereifung des Autos nicht den Strassenverhältnissen angepasst ist. Doch wie kann ich mich davor schützen, damit meine Versicherung keine Regressforderungen stellt?

1. War Grobfahrlässigkeit im Spiel?
Bei einem Unfall stellen die Versicherer anhand des Polizeirapports fest, ob die Lenkerin oder der Lenker grobfahrlässig gehandelt hat. Ist er bewusst mit einer Sommerbereifung auf einer schneebedeckten Bergstrasse gefahren? Hat er damit den Unfall provoziert? Kein Regress drohe aber, «sofern die Fahrerin oder der Fahrer vom Schnee überrascht wurde und die Fahrweise den erschwerten Bedingungen angepasst wurde», wie Eric Zeller, Mediensprecher der Helvetia sagt.

2. Wäre es auch mit Winterreifen zum Crash gekommen?
Kann das mit einem Ja beantwortet werden, ist in der Regel kein Regress zu befürchten. «Das ist dann der Fall, wenn keine Kausalität zwischen Unfallhergang und dem Fahrzeugzustand, inklusive Reifen, festgestellt werden kann», erklärt Allianz-Mediensprecher Hans-Peter Nehmer. Ähnlich bestätigen das auch andere Versicherer.

Fahrweise genauso wichtig

Ob Sommer- oder Winterreifen – neben der Mindestprofiltiefe von 1,6mm schauen die Versicherer vor allem darauf: «Unabhängig davon, welche Reifen montiert sind, muss die Fahrweise stets den herrschenden Verhältnissen und der Ausrüstung des Fahrzeugs angepasst sein», schreibt Marion Fehr von der Axa.

Wer mit Sommerreifen grobfahrlässig einen Unfall verursacht, muss mit Kürzungen rechnen. Gemäss Versicherungen wird hier jeder Fall einzeln beurteilt. Marc Schaub Capponi von der Basler Versicherung schreibt: «Die Bandbreite der Kürzungs- bzw. Rückgriffsquote beträgt in der Regel 10 bis 50 Prozent». Robin Locher von der Mobiliar beziffert den Grobfahrlässigkeitsabzug mit «in der Regel mindestens 10 Prozent, abhängig von den konkreten Umständen». Diesen Anteil kann man mit dem Grobfahrlässigkeitsschutz, der von den Versicherungen als Zusatz angeboten wird, reduziert oder gar eliminiert werden.

Übrigens entbindet bei falscher Bereifung auch der Einsatz von Schneeketten nicht automatisch von Grobfahrlässigkeit. Locher schreibt dazu: «Schneeketten werden üblicherweise auf der Antriebsachse montiert. Ist die andere Achse mit Sommerreifen ausgestattet, kann es unter Umständen dennoch zu einem Rückgriff kommen.»

Generell gilt die Regel: Winterreifen können den Bremsweg verkürzen und so die Sicherheit erhöhen. Eine angepasste Fahrweise kann den Bremsweg, der auf rutschiger Fahrbahn vier- bis zehnmal länger sein kann, ebenfalls verringern. Ein regelmässiger Blick auf die Pneus, das zeitnahe Wechseln der Reifen im Herbst/Frühling sowie der Blick voraus hinter dem Lenkrad kann somit vor bösen (finanziellen) Überraschungen durch den Versicherer schützen.

Das steht im Strassenverkehrsgesetz

Gemäss Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes muss das Fahrzeug «nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren». Unter gewissen Umständen kann man somit auch von den Behörden bestraft werden, wenn die Reifen nicht betriebssicher sind. Einerseits kann man mit einer Busse belegt werden, wenn man durch eine ungeeignete Bereifung Verkehrsbehinderungen entstehen. Andererseits haben unsachgemässe Reifen einen Einfluss auf Bussen oder Amtsverfahren nach einem Unfall. Die regelmässige Überprüfung der Reifen und Profiltiefen lohnt sich also.

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