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Verkehr •
Fahren mit Gips

Wann darf ich verletzt noch ans Steuer?

Bein gebrochen oder den Arm im Gips. Das Leben ist plötzlich eingeschränkt und jedes bisschen Freiheit noch wertvoller. Wie sieht es aber mit der Freiheit des Autofahrens aus? Darf ich mich mit einem Knochenbruch, Schiene oder Gips noch ans Steuer setzen?

Die Antwort ist ein klares: Jein! Wenn es nicht gerade um Tempolimits oder Rotlichter geht, lassen sich viele Fragen rund ums Schweizer Strassenverkehrsgesetz nicht eindeutig beantworten. Beim Thema Fahren mit Gips oder Verletzung stützten sich die Empfehlungen von Experten wie dem Touring Club Schweiz (TCS) auf Artikel 31. Dieser besagt, dass Führerinnen oder Führer das Fahrzeug jederzeit so beherrschen müssen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können. Was bedeutet das nun für mich, wenn ich mich verletzt ans Steuer meines Autos setze?

Bei einer Armverletzung

Situation eins, wir haben den Arm gebrochen. Grundsätzlich müssen beide Hände am Steuer sein. Aber ja, es gibt Situationen, in den eine Hand das Radio oder das Navi bedient, den Blinker betätigt oder den Gang wechselt. Aber dann bleibt eine Hand am Steuer und auch in diesen Situationen müssen Lenkende auf jede Gefahr unverzüglich und zweckmässig reagieren. Dies ist nicht der Fall, wenn ein verletzter Arm die Bewegungsfreiheit einschränkt oder plötzliche Bewegungen schmerzen. Deshalb empfiehlt der TCS, in diesem Fall nicht selbst zu fahren.

Bei einer Beinverletzung

Eine kleine Ausnahme eröffnet sich bei einem gebrochenen Fuss oder Bein. In diesem Fall kommt Autofahren mit Automatik-Getriebe infrage, sofern das linke Bein gebrochen ist. Dieses wird dann nicht zum Kuppeln benötigt und sollte einen beim Fahren nicht beeinträchtigen. Sollte uns der Gips oder die Schiene aber auf irgendeine Art beeinträchtigen und sei es, weil wir nicht bequem sitzen, sollten das Fahren jemand anderem überlassen werden. Das gleich gilt, wenn der rechte Fuss gebrochen ist. In Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes heisst es weiter: «Wer … nicht über die erforderliche körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.»

Mögliche Folgen

Wer mit eingegipstem rechtem Fuss in eine Polizeikontrolle kommt, riskiert eine Verzeigung. Dann droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe und die Behörden können einem den Führerausweis für mindestens drei Monate abnehmen. Kommt es zudem zu einem Unfall, der direkt auf die Verletzung zurückzuführen ist, beispielsweise weil der Gipsfuss vom Bremspedal gerutscht ist, kann die Versicherung Regress nehmen. Im Zweifelsfall sollten Verletzte das Auto stehen lassen und Familienmitglieder oder Freunde bitten, einen zu fahren.

Vorsicht bei Heuschnupfen und Grippe

Übrigens: Wer aktuell an Heuschnupfen leidet oder im Winter eine Erkältung oder Grippe hat, sollte sich nicht ans Steuer setzen. Niesattacken können Unfälle verursachen, weil wir instinktiv die Augen schliessen. Für rund eine Sekunde sehen wir nicht, was auf der Strasse geschieht und bei Tempo 50 legen wir in dieser Sekunde rund 14 Meter zurück – bei Tempo 100 sind es schon 28 Meter. Zudem haben niederländische Forscher herausgefunden, dass Menschen mit Heuschnupfen vergleichbare Reaktionszeiten und Konzentrationsschwächen haben, wie Menschen, die mit einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille Auto fahren. Bei einem Fahrtest zeigten die Pollen-Allergikerinnen und -Allergiker gefährliche Schlenker.

Auch bei einer Erkältung oder Grippe gehören Müdigkeit, Konzentrationsschwächen und Wahrnehmungsstörungen zu den Symptomen und schränken die Fahrfähigkeit. Wer sich mit Medikamenten hilft, sollte in der Apotheke oder beim Arzt unbedingt nachfragen, ob die Fahrtüchtigkeit dadurch eingeschränkt wird. Die gute Nachricht für Personen, die an Heuschnupfen leiden: Die meisten aktuellen Präparate schränken die Fahrfähigkeit nicht mehr ein.

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