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Dafür gibt es die teuerste Ordnungsbusse im Strassenverkehr
Praktisch jeder Verkehrsteilnehmende kassiert in seinem Leben eine Ordnungsbusse. Und das betrifft längst nicht nur Fahrzeuglenkende. Fehlbare Fussgänger sind im Bussenkatalog ebenfalls vermerkt. Was genau sind aber Ordnungsbussen? Und für was wird die teuerste ausgestellt? STREETLIFE klärt auf.
Sie ist der Klassiker unter den Ordnungsbussen: Die Parkbusse an der Windschutzscheibe. Kehrt man vom Einkauf oder dem Coiffeurebesuch zurück, sieht man den weissen Zettel schon von weitem leuchten. Und man weiss genau: Mist, ich steh zu lange in der Blauen Zone, die Parkuhr ist abgelaufen oder mein Auto befindet sich schlicht am falschen Ort.
In der Regel kostet eine solche Parkbusse 40 Franken. Bezahlt man sie innerhalb von 30 Tagen mit dem Einzahlungsschein ist der Fall erledigt. Kein Eintrag, kein Vermerk, es ist so als wäre nie etwas passiert. Ordnungsbussen sind für den Staat ein vereinfachtes Verfahren, um Übertretungen abzuhandeln. Doch welche Übertretungen fallen darunter?
Ausschlaggebend ist die eidgenössische Ordnungsbussenverordnung OBV. Sie ist in der heutigen Form seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und basiert auf zwei Bussenkatalogen. Die eine Liste regelt die Ordnungsbussen im Strassenverkehr, die zweite geringfügige Verstösse in anderen Bereichen. 422 Positionen sind es alleine im Bereich Strassenverkehrsgesetz. Die Verordnung liegt in der Hoheit des Bundesrates. Er nimmt neue Positionen auf und bestimmt auch die Bussenöhe.
Im Minimum ein Zehnernötli
Die tiefste Busse im Bussenkatalog beträgt zehn Franken. Betroffen sind vor allem Fussgängerinnen und Fussgänger. Beispiele sind: «Nichtbenützen des Trottoirs», «Nichtbenützen des Fussgängerstreifens, sofern er weniger als 50 m entfernt ist» oder die Benützung des Radwegs, wenn «ein Trottoir vorhanden ist». Wer dabei erwischt wird, muss den Betrag bezahlen. Gleich vor Ort oder auf Rechnung.
Knapp am Ausweisentzug vorbei
Die teuerste Ordnungsbusse im Strassenverkehr ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie kommt dann zum Zuge, wenn man auf der Autobahn – abzüglich des Toleranzwertes – mit 21 bis 25 km/h die Maximalgeschwindigkeit überschreitet.
Statt der erlaubten 120 brettert man dann mit 145 Stundenkilometern über die Bahn. Das kostet die Betroffenen satte 260 Franken, wobei sie oder er noch Glück hatte. Bei nur einem Stundenkilometer schneller handelt es sich bereits um eine leichte Widerhandlung, die bei vorhandenen Vorstrafen zum Ausweisentzug führen kann.
Die gängisten Bussen
Während Beträge ab 160 Franken nur für wenige Übertretungen verwendet werden, wiederholen sich tiefere Summen bei zahlreichen Delikten. Hier liegen die Top 3 eng beieinander:
- 40 Franken: Bei 77 Übertretungen (18,2 Prozent)
- 20 Franken: Bei 69 Übertretungen (16,4 Prozent)
- 60 Franken: Bei 64 Übertetungen (15,2 Prozent)
Beispiele gefällig? Eine 20-Franken-Busse muss ich bezahlen, wenn ich meinen Führerausweis nicht dabei habe und zwar wegen «Nichtmitführens des Führerausweises». Und 60 Franken kostet es mich, wenn ich bei meinem stehenden Auto unnötig den Motor laufen lasse.
Vorteile des Ordnungsbussenverfahrens
Ordnungsbussen sind für alle gleich, völlig unabhängig von persönlichen finanziellen Verhältnissen oder dem Vorleben. Zudem fallen keine weiteren Kosten an, weil der Staat keine Verfahrenskosten erheben darf. Das gilt aber nur, wenn man innert der 30 Tage die Rechnung begleicht. Sonst wird ein ordentliches Strafverfahren eröffnet, bei dem Verfahrenskosten anfallen können.
Delikt ausserhalb der Ordnungsbussenverordnung
Bussen
Sobald ein Richter über die Bussenhöhe befinden muss, fallen zwingend Verfahrenskosten an. Zudem berücksichtig das Gericht auch immer die Verhältnisse des Beschuldigten. Je nach Einkommen und Vermögen kann die Busse bis zu 10'000 Franken betragen. Wer die Busse nicht bezahlt, dem droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Geldstrafe
Steht eine Geldstrafe im Raum, handelt es sich beim Delikt um ein Vergehen. Das erfordert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Geldstrafe setzt sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen zusammen. Das Minimum sind 3, das Maximum 180 Tagessätze. Entscheidend ist auch die Höhe des Tagessatzes. Sie reicht von 30 bis maximal 3000 Franken. Die Höhe wird durch das Gericht angesetzt, gewichtet wird nach Schwere des Verschuldens.
Freiheitsstrafe
Das Schweizer Strafrecht sieht für Vergehen und Verbrechen Freiheitsstrafen vor. Je nach Schwere der Schuld dauern sie drei Tage bis 20 Jahre. Gemäss Art. 40 Abs. 2 des Strafgesetzbuches kann dann eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausprochen werden, wenn es "das Gesetz ausdrücklich bestimmt."

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