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Chaoten beschädigen mein Auto – wer bezahlt den Schaden?
Ein ausgebranntes Auto, eingeschlagene Scheiben, zerkratzter Lack: Ausschreitungen können für Autobesitzer richtig teuer werden. Doch wann zahlt die Versicherung – und wann bleibt man auf dem Schaden sitzen? Das will Leser Werner S. aus Zürich wissen. STREETLIFE hat nachgefragt.
Die Bilder der Ausschreitungen in Frankreich sind noch präsent, nun kam es am vergangenen Wochenende auch in Zürich zu Krawallen. Rund um die Langstrasse im Kreis 4 wurden Container und weitere Gegenstände angezündet, Einsatzkräfte angegriffen und ein Auto an der Zwinglistrasse in Brand gesetzt. Medienberichten zufolge handelte es sich um einen Tesla. Wer sein Auto in der Gegend parkiert hatte und Pech hatte, könnte nun vor einem teuren Schaden stehen.
STREETLIFE-Leser Werner S. aus Zürich will deshalb wissen: Wer bezahlt, wenn Chaoten mein Auto beschädigen? Was deckt die Versicherung? Muss ich Anzeige erstatten? Und handelt es sich bei solchen Taten um ein Offizialdelikt?
Wer den Schaden verursacht, muss bezahlen
Grundsätzlich haftet, wer ein fremdes Auto widerrechtlich und schuldhaft beschädigt, für den entstandenen Schaden. Doch wenn die Täter unbekannt bleiben, stellt sich für Fahrzeughalter die Frage, ob die eigene Versicherung einspringt. Die Antwort hängt vom Schaden, vom Versicherungsvertrag und auch davon ab, in welchem Zusammenhang die Tat begangen wurde.
Die Stadtpolizei Zürich ordnet mutwillige Beschädigungen an Fahrzeugen als Sachbeschädigung gemäss Artikel 144 des Strafgesetzbuches ein. Betroffene können bei der Polizei einen Strafantrag stellen und den Fall ihrer Versicherung melden. «Grundsätzlich handelt es sich bei der Sachbeschädigung um ein Antragsdelikt», erklärt Feldweibel Marc Surber vom Mediendienst der Stadtpolizei Zürich auf Anfrage von STREETLIFE.
Wann wird die Tat zum Offizialdelikt?
Ein Antragsdelikt wird normalerweise erst verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Anders sieht es aus, wenn die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen wird. Dann ermitteln die Behörden von Amtes wegen. Das Gesetz sieht eine solche Verfolgung ausserdem vor, wenn ein grosser Schaden verursacht wurde.
Die Stadtpolizei beschreibt eine Zusammenrottung als Ansammlung mehrerer Personen, die nach aussen als vereinte Macht erscheint und von einer bedrohlichen Grundstimmung getragen wird. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, müsse «immer im Einzelfall» entschieden werden, sagt Surber.
Dass diese Bestimmung in Zürich zur Anwendung kommt, zeigt die jüngste Entwicklung: Die Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer, die während der Ausschreitungen festgenommen worden waren, Strafbefehle erlassen. Einer der Vorwürfe lautet Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Für Autobesitzer bedeutet das: Bei einem Offizialdelikt ist ein Strafantrag nicht nötig. Einen Schaden sollten sie der Polizei trotzdem melden, damit der Vorfall dokumentiert wird.
Was die Teilkasko bei Vandalismus bezahlt
Bei der Versicherung kommt es auf die Police an. Die AXA deckt mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung bestimmte mutwillige Beschädigungen ab. Dazu gehören abgebrochene Antennen, Scheibenwischer, Rückspiegel oder originale Zierleisten, das Bemalen der Lackierung, zerstechene Reifen sowie schädliche Flüssigkeiten im Tank. Der Schutz gilt laut AXA unabhängig davon, ob das Fahrzeug parkiert ist oder fährt.
Wer bei der AXA zusätzlich eine Parkschadenversicherung abgeschlossen hat, ist bei Schäden an parkierten Autos durch unbekannte Personen oder Fahrzeuge geschützt. Dazu zählen laut AXA auch Kratzer. Ob diese Deckung auch bei Schäden im Zusammenhang mit Ausschreitungen greift, lässt sich aus der AXA-Auskunft nicht ableiten. Ohne entsprechenden Kaskoschutz müssen die Kosten für die genannten Vandalismusschäden grundsätzlich selbst getragen werden. Allfällige Selbstbehalte richten sich nach der individuellen Police.
«Man sollte unbedingt ein Foto des Schadens erstellen, um den Fall zu dokumentieren», empfiehlt Simona Meili, Themenmanagerin und Mediensprecherin der AXA. Bei grösseren Schäden solle zudem die Polizei benachrichtigt und ein bestehender Teilkaskoschutz der Versicherung gemeldet werden.
Bei Ausschreitungen kann der Schutz fehlen
Besonders heikel wird es, wenn ein Auto im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Krawallen beschädigt wird. Baloise Helvetia weist darauf hin, dass es keine spezielle Versicherung für Vandalismusschäden im Zusammenhang mit inneren Unruhen gibt. Für die Begleichung des Schadens sei grundsätzlich der Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Baloise Helvetia hält in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausdrücklich fest, dass Fahrzeugschäden aufgrund von Demonstrationen und Ausschreitungen nicht versichert sind. Diese Auskunft bezieht sich auf die Bedingungen von Helvetia Schweiz und lässt sich nicht pauschal auf sämtliche Versicherer übertragen. Entscheidend ist deshalb die konkrete Police.
Eric W. Zeller, Head External Communications bei Baloise Helvetia, gibt Autobesitzern einen einfachen Rat: «Fahrzeuge bei angekündigten Demonstrationen frühzeitig von der Strasse nehmen.» Am besten in eine eigene Garage, ein Parkhaus oder an einen Ort ausserhalb der Gefahrenzone.
So sollten Betroffene vorgehen
Wer einen Schaden entdeckt, sollte ihn fotografieren und dokumentieren. Danach empfiehlt sich eine Meldung bei der Polizei. Baloise Helvetia raten, solche Schäden in jedem Fall polizeilich protokollieren zu lassen. Wer eine Kaskoversicherung hat, sollte den Schaden ausserdem rasch dem Versicherer melden und klären, ob die konkrete Beschädigung gedeckt ist. Kann ein Täter ermittelt werden, können Betroffene ihre Ansprüche direkt gegen ihn geltend machen.
Das Verdikt
Wer sein Auto bei Ausschreitungen beschädigt vorfindet, kann nicht automatisch mit einer Entschädigung rechnen. Die AXA deckt bestimmte Vandalismusschäden über die Teil- oder Vollkasko; für Schäden durch unbekannte Personen an parkierten Autos kann auch die Parkschadendeckung greifen. Baloise Helvetia schliesst Schäden infolge von Demonstrationen und Ausschreitungen hingegen ausdrücklich aus. Und ob die Polizei von Amtes wegen ermittelt, hängt von den Umständen ab.

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