Werbung
Bundesrat will Verkehrsfluss sichern und Quartiere schützen
Der Bundesrat will die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen schweizweit einheitlich regeln. Künftig soll grundsätzlich Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen gelten. Ausnahmen sind aber möglich.
Mit der Anpassung der Signalisations- und Lärmschutzverordnung setzt der Bundesrat eine Motion des Parlaments um. Städte und Gemeinden sollen Tempo 30 auf Hauptachsen nicht mehr flächendeckend einführen können. Wer Tempo 30 dennoch anordnet, muss künftig nachweisen, dass dadurch kein unerwünschter Ausweichverkehr in die Quartiere entsteht.
Damit will der Bundesrat verhindern, dass Tempo 30 zu einer generellen Regel auf Hauptachsen wird – Ausnahmen bleiben aber möglich, insbesondere aus Sicherheits- oder Lärmschutzgründen.
Die Vorlage befindet sich bis zum 5. Dezember in der Vernehmlassung. Da es sich um eine Verordnungsänderung handelt, hat das Parlament bei der Umsetzung kein Mitspracherecht.
Keine Änderungen für Quartierstrassen
Für siedlungsorientierte Strassen bleibt alles beim Alten: Hier kann Tempo 30 weiterhin unkompliziert eingeführt werden. Seit 2023 braucht es dafür kein Gutachten mehr, selbst wenn es nur der Lebensqualität und Ruhe im Quartier dient.
TCS begrüsst den Entscheid
Der TCS unterstützt die Pläne und verweist auf den Volkswillen. Tempo 30 sei auf Quartierstrassen oder zur Erhöhung der Sicherheit sinnvoll. Auf Hauptachsen müsse jedoch die Hierarchie im Strassennetz gewahrt bleiben. Davon profitierten der öffentliche Verkehr, Rettungsdienste und schnelle E-Bikes.
Widerstand aus Städten und vom VCS
Die neuen Vorgaben bremsen vor allem links-grün regierte Städte aus, wie Aargau, Zürich und St. Gallen, die seit Jahren Tempo 30 auch auf Hauptachsen vorantreiben. Der VCS wehrt sich gegen die Verschärfungen und hat im August eine Petition für den Erhalt von Tempo 30 innerorts eingereicht.

Hast du etwas beobachtet?
Werbung