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Fahrzeugüberwachung

Bund will Daten mit Schengen austauschen

Das automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungssystem (AFV) erlaubt dem Bund eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung des Verkehrs. Derzeit fehlt in der Schweiz ein Gesetz für den automatisierten Datenabgleich mit dem Schengen-Raum. Das soll sich ändern.

Über 400 Kameras, welche die Kontrollschilder von Fahrzeugen im Verkehr automatisch erkennen, sind momentan beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) im Einsatz. Zusätzliche Apparate sind zudem an weiteren Standorten geplant. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrats auf die Interpellation von GLP-Nationalrat François Pointet hervor. Wie die Fragestellung des Waadtländer Politiker zudem zeigt: Das Grenzwachtkorps (GWK) setzt im Jahr 2014 noch rund 200 AFV-Kameras ein. Innerhalb der letzten knapp zehn Jahre hat sich die Anzahl dieser Geräte demnach verdoppelt.

Das Überwachungssystem wird hierzulande etwa «im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität oder bei Alarmfahndungen im Zusammenhang mit Kindesentführungen» genutzt. Und das vor allem an neuralgischen Punkten. Für solche Ermittlungen werden die Überwachungsdaten vom BAZG ans Bundesamt für Polizei (Fedpol) weitergegeben. Gesetzlich gereglt ist das im Artikel 8 der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten. Gemäss Interpellations-Antwort handelt es sich jährlich um rund 450 Anfrage von Informationen und Aufzeichnungen aus dem AFV-System. Dass das Fedpol selbst auf die Systeminformationen zugreifen kann, ist nicht vorgesehen, wie die NZZ berichtet.

Abgleich mit dem Schengener Informationssystem

Aber nicht nur mit inländischen Behörden werden keine Überwachungsdaten automatisiert geteilt. Dasselbe gilt auch für den Schengenraum. Dabei handelt es sich zu einem Grossteil um EU-Länder. Dass man keinen solchen Datenabgleich nutzt, hat bisher vor allem an technischen und rechtlichen Hindernisse gelegen. Eine weitere Schwierigkeit haben die Nummernschilder gewisser Schengen-Mitglieder dargestellt, die dieselben Buchstaben- und Zahlenfolgen wie die Schweiz verwenden. Die Folge wären eine eine Unmenge falscher Treffer gewesen.

Doch das war einmal. Denn das Schengener Informationssystem (SIS) wurde überarbeitet und Anfang März in Betrieb genommen. Die technischen Hürden sind demnach überwunden. Rechtlich gibt es in der Schweiz aber nach wie vor keine Grundlage für einen Abgleich von Fahrzeugkennzeichen aus dem AFV-System mit dem SIS. Wie der Bundesrat jedoch mitteilt, prüfe das Fedpol aktuell die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage. Man sieht vor allem Vorteile in dem Informationsaustausch mit den Schengen-Staaten. Vor allem etwas verspricht sich die Landesregierung dadurch: eine effektivere Kriminalitätsbekämpfung.

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