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Bund rüstet auf – jetzt entstehen 55 neue Schnellladehubs
Das ASTRA hat 55 Grundstücke in unmittelbarer Nähe von Hauptverkehrs-Routen bestimmt, auf denen nun fünf private Anbieter Schnellladehubs planen. Ab wann sind sie in Betrieb und wie nützlich sind sie für Autofahrende? STREETLIFE hat die Fakten.
Wer mit dem Elektroauto längere Strecken zurücklegen will, muss zwischendurch Laden. Der Bund will nun das Netz von Schnellladehubs in der Schweiz aufwerten und ausweiten. Insgesamt geht es um 55 neue Standorte in der Nähe von Autobahnen und Autostrassen. Dafür hat das Bundesamt für Strassen ASTRA entsprechende Grundstücke bestimmt, die komplett für Elektro-PWs eingerichtet werden sollen.
1. Wo befinden sich die neuen Standorte?
Die Schnelladehubs sollen entlang der wichtigsten Autobahnen und Autostrassen der Schweiz entstehen. Darunter sind Parzellen an Verkehrsschwerpunkten wie jenen an der A1 und A2 in Pratteln BL, Illnau-Effretikon ZH und Morges VD.
2. Wann werden die neuen Standorte in Betrieb gesetzt? Wie komme ich dahin?
Drei Jahre haben die Unternehmen Zeit, die Hubs zu planen. Zu einem konkreten Eröffnungsdatum der Schnellladehubs will sich das ASTRA noch nicht äussern. «Der Zeitpunkt der Realisierung kann aktuell noch nicht vorausgesagt werden, da diverse externe Faktoren, wie beispielsweise die unterschiedlichen Bewilligungsverfahren, starken Einfluss auf den Zeithorizont nehmen», sagt Sarina Keusch von der Abteilung Direktionsgeschäfte, Information und Kommunikation des ASTRA in Ittigen. Das Unternehmen Fastned allerdings spricht in seiner Medienmitteilung zu den Hubs bereits von neu gesicherten Standorten.
Die Stationen befinden sich nicht direkt auf den Autobahnen. Was allerdings auch einen Vorteil sein kann: So sind die Schnelladehubs auch vom normalen Strassennetz her zugänglich.
3. Wer darf die Schnellhubs bauen, nach welchen Kriterien wurde entschieden?
Nach einer längeren Ausschreibung hat der Bund die Vergabe kürzlich bekanntgegeben. Die Parzellen wurden in fünf Lose à jeweils 11 Standorten unterteilt. Ein Ladeanbieter darf also jeweils 11 Grundstücke mit einem Schnelladehub bebauen.
Von sieben eingegebenen Gesuchen wurden die Lose den fünf vom ASTRA als am besten bewerteten Unternehmen vergeben (siehe Box). Bewertet wurden die Qualität der Anlagen wie zum Beispiel ihre Preisgestaltung sowie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Die Anbieter haben jetzt drei Jahre Zeit, um die Schnellladehubs zu planen und die Baubewilligung zu beantragen. Den Bau, die Anfahrt und den Stromanschluss müssen die Unternehmen selbst übernehmen. «Ab Inbetriebnahme dürfen die Anlagen vorerst grundsätzlich 20 Jahre betrieben werden», so Sarina Keusch von der Kommunikation des ASTRA.
Und welcher Standort war bei den Ladeanbietern am beliebtesten? «Ganz klar, das Los Nr. 4», verrät ASTRA-Sprecher Rohrbach. In diesem Los ist der Standort Illnau-Effretikon enthalten, an dem ein tägliches Verkehrsaufkommen von 118'000 Fahrzeuge gemessen wurde.
Die Unternehmen und ihre Standorte
Fastned Switzerland AG plant Schnelladehubs in Rennaz, Rheinfelden, Lachen, Sennwald, Düdingen, Murten, Boécourt, Moutier, Klosters, Iseltwald, Sachseln (Los 1)
Mercedes-Benz High Power Charging Europe GmbH hat das Los mit Parzelllen in Morges, Oberbüren, Matzingen/Wängi, Henggart, Moosseedorf, Grandson, Tavannes, Cornol, Luzein, Airolo, Mesocco (Los 2)
Atlante Italia S.r.l. plant Schnelladehubs in Pratteln, Winterthur, Thun, Glarus Nord, Châtel-St-Denis, Payerne, Kerzers, Concise, Clos du Doubs, Zillis-Reischen, Ried-Brig (Los 3)
Electra Charging Switzerland AG plant in Illnau-Effretikon, Richterswil, Sevelen, Wünnewil-Flamatt, Frauenfeld, Ried bei Kerzers, Montagny-près-Yverdon, Sonceboz-Sombeval, Chavornay, Landquart, Brienz (Los 4)
GOFAST AG übernimmt die Schnelladehubs in Kriens, Belmont-sur-Yverdon, Saint-Maurice, Vaulruz, Pregny-Chambésy, Quarten, Les Montets, Péry-La Heutte, Oulens-sous-Echallens, Rheinwald, Meiringen (Los 5)
4. Wie profitiere ich als E-Auto-Besitzerin oder –Besitzer?
An den Schnellladehubs gilt künftig die absolute Preis-Transparenz. So soll auf den Ladestationen oder auf dem Smartphone der Adhoc-Preis – unabhängig vom Anbieter – pro kWh abgebildet werden. «Der Gesamtpreis soll sich an den am Markt gängigen Preisen orientieren, transparent und nicht-diskriminierend sein», so Thomas Rohrbach vom ASTRA. Die Anbieter haben aber die Möglichkeit, Rabatte anzubieten. Bezahlt wird mit den gängigen elektronischen Zahlungsmitteln.
Die Schnellladehubs sind zwar keine klassischen Autobahnraststätten. Den Unternehmen ist es aber erlaubt, WCs und Snackautomaten einzurichten.
Die Schnellladehubs werden für Autofahrenden rund um die Uhr zugänglich sein.
5. Über welche Ausstattung verfügen die Standorte?
Jeder Ladepunkt muss über eine Ladeleistung von mindestens 150 kW verfügen. Verändern sich die Bedürfnisse, müssen die Unternehmen diese gemäss ASTRA entsprechend anpassen.
Jeder Hub muss zudem mit mindesten vier Ladeplätzen ausgerüstet sein. Zudem muss der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbarer Schweizer-Produktion stammen und das Unternehmen nachhaltig arbeiten.
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