Werbung
Bonus für Elektrofahrzeuge, Malus für schwere Wagen
Der Kanton Luzern passt die Berechnung der Verkehrssteuern an. Zusätzlich sorgt ein Bonus-Malus-System für günstigere Steuern bei emissionsarmen Fahrzeugen. Auch für Motorradfahrer ändert sich die Steuerberechnung.
Es ist eine Frage, die schon länger diskutiert wird: Wie sollen die Verkehrssteuern angepasst werden, um einerseits die Finanzierung der Strassen gewährleisten zu können, ohne aber die steigende Zahl an (bisher steuerbefreiten) Elektroautofahrern vor den Kopf zu stossen? Der Bundesrat hat die Aufhebung der bisher geltenden Steuerbefreiung für Elektroautos in die Vernehmlassung geschickt. Ein finaler Entscheid wird im November erwartet, das Gesetz würde dann per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Und in Luzern? Der Regierungsrat des Kantons hat ebenfalls reagiert: Kürzlich hat er einer «Ökologisierung der Verkehrssteuer» zugestimmt. Demnach werden Fahrzeuge nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Gewicht und Leistung im Verhältnis 70:30 besteuert. Elektroautos mit ihren schweren Batterien gegenüber herkömmlichen Antriebsformen erhalten für die ersten fünf Jahre nach der Inbetriebnahme mittels Bonus-Malus-System eine Reduktion, um diese Anpassungen auszugleichen. Der Kanton erhofft sich dadurch, den aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik widerzuspiegeln. Das Gesetz soll frühestens 2025 in Kraft treten.
So funktioniert das Bonus-Malus-System
Gemäss Medienmitteilung des Kantons wird mit diesem System eine Lenkwirkung erzielt. Fahrzeuge der Energieeffizienzkategorie A und B, deren CO2-Ausstoss niedriger als die Hälfte des vom Bundesrat festgelegten Zielwerts (momentan 118g CO2/km) liegt, erhalten einen Bonus. Dadurch werden Elektrofahrzeuge wie der Tesla 3, der Renault Zoe oder der Mercedes Benz EQS um über 80 Prozent günstiger als im alten System.
Anders sieht es für schwere, benzin- oder dieselbetriebene Fahrzeuge aus: Bereits bisher wurden diese Fahrzeuge höher besteuert. Neu werden Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 3 oder einem doppelt so hohen CO2-Emissionswert wie vom Bundesrat festgelegt (also mehr als 236 g CO2/km) mit einem Malus belastet. Diese meist im oberen Preissegment angesiedelten Fahrzeuge kosten somit bis zu 30 Prozent mehr an Steuern. Beispiele dafür sind die Mercedes S-Klasse (+52 Prozent im Vergleich zum alten System), der Porsche 911 (+56 Prozent) oder der VW Tiguan (+18 Prozent).
Leichte Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen oder Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden wie bisher nach Gewicht besteuert. Ebenfalls werden neu Kleinbusse nach diesem Prinzip besteuert. Bei Motorrädern mit weissem Schild wird neu die Motorenleistung als Grundlage für die Verkehrssteuer herangezogen. Für all diese Kategorien gilt wie bei den Personenwagen der Bonus von 80 Prozent bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Einen Malus wird es in diesen Kategorien aber nicht geben.
Gemäss Medienmitteilung stiessen die neuen Bemessungsgrundlagen in der Vernehmlassung «grundsätzlich auf ein positives Echo». Ebenfalls sei das Bonus-Malus-System von einer Mehrheit befürwortet worden, um die ökologische Lenkungswirkung zu erzielen.
Werbung