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BMW-Fahrer jagt mit zwei Freunden im Kofferraum durch die Ostschweiz
Nein, hier handelt es sich nicht um eine Entführung. Die Freunde im Kofferraum sitzen freiwillig dort. Sie haben vorne im 1erBMW des 19-Jährigen aber keinen Platz, die Sitze sind bereits besetzt. Trotz vollem Auto rast der Junglenker mit bis zu 163 km/h durch die Ostschweiz – bis er die Kontrolle verliert. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
Es ist eine tragische März-Nacht von Freitag auf Samstag im Jahr 2022. Sie endet für die Insassen eines BMW – alle bis auf den Fahrer noch Teenager – im Spital. Dabei fängt alles harmlos an. Die Freunde haben einen gemeinsamen Freitagabend geplant. Aber ihr Auto hat nur fünf Plätze. Also setzen sich zwei Jugendliche in den Kofferraum. Der kompakte BMW 120i hat zwar keinen geschlossenen Kofferraum wie eine Limousine, aber bietet bei ca. 4,3 Meter Länge auch nicht so viel Platz wie ein SUV oder Kombi.
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Die Mitfahrt von Personen im Kofferraum ist rechtlich gesehen verboten, gemäss der Verkehrsregelnverordnung VRV dürfen Personen ausschliesslich auf den im Fahrzeugausweis eingetragenen und mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Sitzplätzen mitfahren. Es droht eine Ordnungsbusse von 60 Franken. Im Fall des Beschuldigten bleibt es aber nicht bei einer kurzen eher harmlosen Fahrt. Es scheint eher, als wollte er seinen Freunden den Kofferraum nicht allzu lange zuzumuten. Denn er gibt ordentlich Gas. Bei Beringen SH rast er kurz nach 22 Uhr mit 148 km/h über die Hauptstrasse in Richtung Guntmadingen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 80 km/h. Eine Stunde später rast er von Schlatt TG in Richtung Diessenhofen TG und beschleunigt seinen BMW mit zwei Freunden im Kofferraum sogar auf 163 km/h. Damit fährt er mehr als doppelt so schnell wie erlaubt.
In Diessenhofen parkiert der Beschuldigte sein Auto und es geht in ein Bar, wo sie gemeinsam trinken. Die Freunde bitten den Beschuldigten später, sie nach Hause zu fahren, und er willigt ein. Ein kurze Strecke sind sie wieder zu siebt in dem fünfsitzigen BMW. Noch in Diessenhofen steigen zwei Freunde aus und die zwei aus dem Kofferraum verteilen sich auf den frei gewordenen Sitzen im Auto. Zum Glück – in Anbetracht, was dann passiert.
Der 19-jährige verlässt Diessenhofen auf der Schaffhauserstrasse in Richtung Schlatt und fährt mit etwa 100 km/h bei erlaubten 60 km/h auf eine Links-Kurve zu, die auf eine Brücke über die Eisenbahn führt. Weil er zu schnell ist, gerät er mit seinem Auto rechts von der Strasse und fährt rund 16 Meter auf dem Trottoir über die Brücke. Die folgende Rechtskurve kriegt der 19-Jährige nicht mehr. Das Fahrzeug überquert die Gegenfahrbahn und fliegt über das folgende Wiesenbord rund 20 Meter durch die Luft. Der BMW landet über drei Meter tiefer hart auf der Wiese. Dort fährt das Auto noch weiter, schleudert nochmal etwa neun Meter durch die Luft und wird am Schluss von der Mauer einer Fabrik gestoppt.
Alle Insassen verletzen sich, zwei 17-jährige Mädchen so schwer, dass sie mit dem Helikopter ins Spital geflogen werden müssen. Die Polizei ordnet beim 19-Jährigen eine Blutalkoholkontrolle an. Es stellt sich heraus, dass er beim Unfall 1,23 Promille Alkohol intus hatte.
Verantwortung übernehmen
Viereinhalb Jahre später musste sich der Fahrer diesen Dienstag vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm folgende Straftaten zur Last: mehrfache qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung, mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung, fahren in fahrunfähigem Zustand sowie mehrfache fahrlässige Körperverletzung. Als Strafe forderte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie eine zu vollziehende Geldstrafe von 25'200 Franken (180 Tagessätze à 140 Fr.). Die Geldstrafe hätte noch höher ausfallen können, doch die Staatsanwaltschaft gewährte dem Beschuldigten eine Reduktion, weil die Versicherung den Schadenersatz von rund 48'000 Franken von ihm zurückfordert.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft liegt eine besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor. Dies nur wenige Monate, nachdem der heute 23-Jährige schon einmal wegen zu schnellen Fahrens per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. Deshalb sei dem Beschuldigten in Bezug auf erneute Strassenverkehrsdelikte keine günstige Prognose zu stellen. Aus diesem Grund sei die Geldstrafe zu vollziehen.
Die Verhandlung
Der Beschuldigte zeigt sich geständig. Er willigte in ein abgekürztes Verfahren ein, womit er die Strafanträge der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Vor Gericht zeigt sich der BMW-Fahrer sehr betroffen darüber, was geschehen ist. «Ich wünschte, ich wäre an diesem Abend Zuhause geblieben», sagt er bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter. «Ich bin froh, dass alle gesund sind und es ihnen heute den Umständen entsprechend wieder gut geht.» Wieso er so schnell gefahren ist, obwohl er kurz vorher schon per Strafbefehl verurteilt worden war, konnte er nicht sagen. «Eigentlich wollte ich an dem Abend nicht mehr fahren», erzählte der Beschuldigte. «Aber meine Freunde baten mich, dass ich sie nach Hause fahre.» Diese Entscheidung bereut er heute. An der Verhandlung waren drei Gäste. Darunter der Grossvater von einem der verletzten Mädchen. Die Opfer selbst wohnten dem Prozess nicht bei. Sie erlebten nicht, wie das Gericht den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bestätigen.
Damit kommt die verhängnisvolle Märznacht von 2022 den Beschuldigten teuer zu stehen. Neben den Regressforderungen der Versicherung von 48'000 kommt nun noch die Geldstrafe von 25'200 Franken und die Verfahrenskosten von über 27'000 Franken auf ihn zu. Auch die Anwaltskosten seiner Verteidigung wird er dem Staat zurückzahlen müssen. Aber der Richter fand in seiner Urteilsbegründung: «Man hätte höher gehen können. Sie fahren nicht wirklich schlecht mit diesem Strafmass.» Aber das Gericht sah auch Gründe, wieso die Strafe angemessen ist. «Ich habe das Gefühl, Sie haben Ihre Lektion gelernt», sagte der Richter. «Der Vorfall ist schon viereinhalb Jahre her und seither haben Sie sich nichts mehr zu schulden kommen lassen. Deshalb bin ich zuversichtlich, Sie nicht mehr hier zu sehen.»
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