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Polizeikontrolle legt Schaffhauser Drogenhändler das Handwerk
Polizeikontrollen haben Wirkung. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Kantonsgericht Schaffhausen. Ein Drogendealer gerät mit seinem Auto in eine solche Kontrolle – und wurde überführt. Dass er auch noch ein Verkehrssünder ist, wird dabei fast schon zur Nebensache.
«Wieso fahren die da vorne nicht?» Stau nervt immer. Erst recht, wenn er künstlich generiert wird, beispielsweise durch eine Polizeikontrolle. Doch solche Kontrollen zeigen Wirkung und erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit. Manchmal geht den Beamten dabei auch ein veritabler Drogendealer ins Netz. So etwa der Schaffhauser Polizei im Oktober 2019. Die Beamten hielten einen damals 20-jährigen Mann an und fanden bei ihm 9,9 Gramm Kokain. Er hatte das Päckchen in der Unterhose versteckt.
Hausdurchsuchung entlarvt Rauschgifthändler
Daraufhin untersuchte die Polizei die Wohnung des jungen Mannes. Dabei zeigte sich schnell, dass er das Kokain in der Unterhose nicht selbst konsumieren wollte, sondern die Absicht hatte, es zu verkaufen. In seiner Wohnung fanden die Beamten weitere Drogen und Bargeld. Insgesamt hatte er 40,1 Gramm reines Heroin, 651,6 Gramm Marihuana, 58 Ecstasy-Tabletten und 16'890 Franken sowie 3190 Euro in Banknoten zu Hause. Auch Waagen und Utensilien, um das Kokain zu strecken und zu verpacken, sowie einen Schlagring ohne die erforderliche Bewilligung, fand die Polizei in seiner Unterkunft.
Schon zwei Monate zuvor hatte der junge Mann den Verdacht auf sich gezogen, im Drogenmilieu tätig zu sein. So wurde er im August 2019 am Grenzübergang Thayngen kontrolliert. Dabei fanden die Grenzwächter 4520 Franken und 2530 Euro Bargeld beim Beschuldigten. Die Aufteilung der Banknoten war üblich für jemanden, der mit Drogen dealt, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Zudem fanden sich sehr viele Kokainrückstände an den Geldscheinen. Aufgrund dieser Umstände geht die Staatsanwaltschaft Schaffhausen in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der Beschuldigte von Februar 2017 bis zu seiner Verhaftung mit Kokain, Marihuana und Ecstasy dealte.
Handy am Steuer
Weil sich das Verfahren in die Länge zog, geriet der heute 27-Jährige erneut in Konflikt mit dem Gesetz – auch dieses Mal befand er sich am Steuer eines Autos. Im August 2023 fuhr er durch die Stadt Schaffhausen und telefonierte gleichzeitig mit seinem Mobiltelefon. Statt eine Freisprecheinrichtung zu nutzen, hielt er sein Handy in der rechten Hand auf Höhe des Kopfes.
Während dieses letzte Vergehen mit einer Busse von 100 Franken bestraft werden soll, fordert die Staatsanwaltschaft für den Drogenhandel sowie zusätzliche Verstösse gegen das Waffengesetz Freiheits- und Geldstrafen von 15 Monaten und 2100 Franken (30 Tagessätze à 70 Fr.). Beides soll aber bedingt ausgesprochen werden mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Beschuldigte gestand seine Taten und akzeptierte diese Strafe, indem er bereits im Vorfeld der Verhandlung in ein abgekürztes Verfahren einwilligte. Vor dem Kantonsgericht Schaffhausen wiederholte er am Donnerstag sein Geständnis nochmals persönlich. Das ist notwendig, damit das Gericht das zuvor zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ausgehandelte Strafmass bestätigen kann.
Nach einer kurzen Beratung stufte die Kantonsrichterin die Strafe als angemessen ein und verurteilte den 27-Jährigen wie beantragt. «Ich habe heute nichts mehr mit Drogen zu tun und bin froh, dass ich dieses Kapitel jetzt endlich abschliessen kann», zeigte sich der Beschuldigte vor Gericht reumütig. Die grösste Versuchung dürfte künftig wohl bleiben, während der Fahrt wieder nach dem Handy zu greifen – aber damit haben fast alle Autofahrenden zu kämpfen.
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