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Publikation der Blitzerstandorte hat keinen Einfluss auf Fahrverhalten
Bringt es etwas, Autofahrende vor stationären und semistationären Radarkontrollen zu warnen? Im Kanton Solothurn offenbar nicht. Ein dreijähriges Pilotprojekt zeigt: Die Veröffentlichung der Radarstandorte hat weder das Fahrverhalten noch das Unfallgeschehen messbar beeinflusst.
Wer weiss, wo der Blitzer steht, fährt dort vielleicht vorsichtiger, zumindest für einen Moment. Genau diesen Effekt wollte der Kanton Solothurn untersuchen. Das Ergebnis fällt allerdings ernüchternd aus.
Der Kantonsrat hatte die Kantonspolizei Solothurn 2022 damit beauftragt, die Standorte stationärer und semistationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zu veröffentlichen. Nach drei Jahren wurde das Pilotprojekt nun ausgewertet.
Laut Schlussbericht des Kantons Solothurn lässt sich kein statistisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung der Standorte und den Übertretungsquoten oder dem Unfallgeschehen feststellen. Ob Autofahrende also vorab wissen, wo kontrolliert wird, macht in der Gesamtbetrachtung keinen messbaren Unterschied.
Einen Effekt haben Geschwindigkeitskontrollen grundsätzlich trotzdem: Während einer Kontrolle sinken die gefahrenen Geschwindigkeiten. Ist die Kontrolle vorbei, steigen sie wieder an. Dieser kurzfristige Effekt zeigt sich unabhängig davon, ob der Standort angekündigt wurde oder nicht.
Polizei entscheidet künftig
Der Regierungsrat sieht deshalb weder wesentliche Vor- noch Nachteile in der Veröffentlichung der Radarkontrollen. Künftig soll die Kantonspolizei Solothurn selbst entscheiden, ob stationäre und semistationäre Radarstandorte veröffentlicht werden.
Für mobile Geschwindigkeitskontrollen gilt weiterhin eine klare Regel: Ihre Standorte werden nicht bekannt gegeben. Gerade der Überraschungseffekt soll dazu beitragen, dass Autofahrende auch abseits bekannter Kontrollstellen die Geschwindigkeit einhalten.
Die Veröffentlichung stationärer und semistationärer Standorte kann laut Schlussbericht dennoch zur Transparenz beitragen und einem Informationsbedürfnis der Bevölkerung entsprechen. Der damit verbundene administrative Aufwand für die Polizei sei gering.
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