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Verkehr •
Verklebt, versprüht und gestohlen 

Beschädigte Verkehrsschilder kosten Basel 350'000 Franken im Jahr

In Schweizer Städten nehmen die Fälle von Vandalismus an Verkehrsschildern zu. Um den Schaden zu beheben, müssen die Gemeinden tief in die Tasche greifen. Erste Städte sichern nun ihre Schilder.

Mit Gaffitis übersprüht, mit Kleber verdeckt: Fälle von Vandalismus an Verkehrssignalisationen nehmen in der Schweiz stark zu. Dies bestätigen die Städte Basel und Zürich auf Anfrage von STREETLIFE. Besonders in Basel-Stadt kämpfen die Behörden mit zunehmendem Bekleben von Schildern an Grossanlässen wie Fussballspielen oder der Basler Fasnacht. «Von 20'000 Signalen in der Stadt werden rund 2500 Schilder pro Jahr repariert, gereinigt oder – je nach Zustand – ersetzt», berichtet Daniel Hofer, Kommunikations-Co-Leiter des kantonalen Bau- und Verkehrsdepartements.    

Doch wer trägt die Kosten? Berappen muss das die Allgemeinheit, also der Steuerzahler. Und dafür muss er tief in die Tasche greifen. «Die Kosten aufgrund von Kollisionen, Kleber oder Sprayereien belaufen sich auf mindestens 350'000 Franken pro Jahr», rechnet Hofer vor. Zudem sei beim Tiefbauamt eine Vollzeit-Arbeitskraft nur für die Reparatur von Signalen angestellt.

Lichtreflektierende Folie und Diebstahlsicherung  

Auch die Stadt Zürich ist mit zunehmendem Vandalismus an ihrer Infrastruktur konfrontiert. So werden laut Nadja Häberli, Mediensprecherin der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich, 30 bis 40 Schilder pro Monat von unbekannten Vandalen verunstaltet oder demoliert. 

Sobald ein defektes oder verschmiertes Schild entdeckt wird, handelt die Stadt sofort: «Bei sicherheitsrelevanten Meldungen werden die Schilder so bald wie möglich gereinigt», so Häberli. Die Zürcher Bevölkerung kann Schäden und Verunreinigungen auf der städtischen Homepage online angeben. «Unser Werkhof bearbeitet pro Jahr zirka 1500 Meldungen aus der Bevölkerung. Davon betreffen etwa 85 Prozent verunreinigte oder beschädigte Verkehrsschilder», so Häberli. 

In Bern sieht die Lage deutlich entspannter aus. Hier haben es Vandalen offenbar nicht wirklich auf Strassenschilder abgesehen. In der Hauptstadt müssen pro Jahr durchschnittlich gerade mal 393 von 29'000 Signalen ersetzt werden. «Die Zahl ist seit Jahren stabil», gibt Martin Lehmann, Mediensprecher der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün an. Doch auch bei wenigen Schildern ist der Aufwand gross. 2023 mussten in Bern ganze 2900 Arbeitsstunden aufgebracht werden. 

Wegen des grossen Arbeitsaufwandes macht sich auch Bern stark gegen den Vandalismus – und setzt auf Prävention. «Die Strassenbenennungsschilder werden gegen Diebstahl geschützt und Verkehrsschilder mit reflektierender Folie überzogen. Dies macht sie als ‹Geburtstagsgeschenk› oder für die Verwendung zu Hause im Wohnzimmer ziemlich unattraktiv», so Lehmann.

Verkehrssignale nur sichtbar gültig

Doch was bedeutet ein unleserliches oder fehlendes Verkehrsschild für den Verkehr?  Nadja Häberli von der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich erklärt: «Ein Verkehrsschild oder jedes andere Zeichen muss sichtbar sein, um eine rechtliche Wirkung zu haben. Wer ein zugeklebtes Verkehrszeichen nicht erkennen kann und daher missachtet, handelt nicht rechtswidrig.» Jedoch gilt dies nicht für Schilder, die man aufgrund ihrer Form erkennt, wie etwa ein Stopp-Schild oder ein Gefahrensignal. «Zusätzlich zu den Verkehrszeichen sind in vielen Fällen auch Strassenmarkierungen angebracht, wie Stopp, Kein-Vortritt oder Tempo 30.»    

Denkbar sei allerdings laut Häberli, dass keine oder zu wenige Parkgebühren aufgrund eines unlesbaren Schildes bezahlt werden könnten. In diesem Fall könne eine Person nicht gebüsst werden. 

Folgen für Täterschaft

Laut der Stadtpolizei Zürich sind die Beamten angehalten, während ihrer Patrouillen auch nach Vandalen Ausschau zu halten. Und wird eine Täterin oder ein Täter erwischt, droht eine Strafe. Allein für das Bekleben gibt es laut Ordnungsbussenverordnung wegen Beeinträchtigung von privatem und öffentlichem Eigentum eine Busse von 120 Franken. Wird ein Schild beschädigt, dann muss der Beschuldigte mit einer Anzeige rechnen.

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