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Prozess vor Zürcher Gericht

Neulenker flieht mit 200 km/h vor Polizei – und hängt sie ab

Er ist erst 19 Jahre alt, den Führerausweis hat er seit wenigen Monaten. Und schon drückt der Neulenker aufs Gaspedal. Im Dezember 2023 liefert er sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd, hält sie 20 Kilometer weit zum Narren. Die Flucht hat nun ein Nachspiel: Der Portugiese muss sich vor Gericht verantworten.

Seine Raserfahrt kann den heute 21-jährigen Logistiker teuer zu stehen kommen. Der zuständige Staatsanwalt zeigt sich in seinem Strafantrag wenig zimperlich und bezeichnet das Vorgehen des Beschuldigten als schwerwiegend. Mit seiner Fahrweise sei er das «Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen, namentlich durch besonders krasse Missachtung der Höchstgeschwindigkeit», heisst es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis. Der Logistiker muss sich am Montag vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. Gefordert ist eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der Prozess findet im abgekürzten Verfahren statt, weil der Beschuldigte sich im Vorfeld bereits geständig zeigte. 

Doch was wird dem jungen Autofahrer genau vorgeworfen? Die Anklage geht zurück auf eine Autofahrt an Weihnachten 2023. Kurz nach Mitternacht auf den 26. Dezember sitzt der Portugiese am Steuer eines Mercedes und fährt in den Gubristtunnel in Fahrtrichtung Bern. Hier gilt Tempo 80, doch der Logistiker ist deutlich schneller unterwegs. Als er einer zivilen Polizeipatrouille der Kantonspolizei Zürich auffällt, hat er 147 Stundenkilometer auf dem Tacho – also 67 km/h zu viel.

Flucht trotz Blaulicht und Sirene

Die Polizisten aktivieren Blaulicht und Sirene und fordern den Neulenker auf, sich für eine Kontrolle vorzubereiten. Doch der denkt nicht daran und drückt erst recht aufs Gaspedal. Wie die Angaben zur Zeitmessung in der Anklageschrift zeigen, erreicht er wenige Sekunden und Kilometer später ein Tempo von 202 Stundenkilometern. Damit überschreitet er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 122 km/h, womit er den sogenannten Raserartikel erfüllt. Dieser sieht vor: Wer auf Autobahnen die erlaubte Maximalgeschwindigkeit um mehr als 80 Stundenkilometer überschreitet, der muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen. 

Die Polizei lässt sich nicht abschütteln und hängt sich ans Heck des Flüchtenden – vorerst. Dieser rast auf der A1 weiter in Richtung Würenlos AG. Auf diesem Abschnitt wechselt er von der Überholspur auf den Pannenstreifen und wieder zurück, fährt dabei mit riskanten Manövern an anderen Verkehrsteilnehmenden vorbei. Es sei pures Glück, dass hier nicht mehr passiert sei, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter: «Bei Fahrten mit solch hohen Geschwindigkeiten kann es zu Fehleinschätzungen und Fehlreaktionen kommen» und bei einem unverhofft auftauchenden Hindernis sei es schwierig, «rechtzeitig und kontrolliert reagieren oder abbremsen zu können.»

U-Haft nach dem Mittagessen

Bei Wettingen AG fährt der Beschuldigte schliesslich von der Autobahn. Er lenkt den Wagen in Richtung Würenlos und danach weiter in Richtung Hüttikon ZH. Im Furttal gelingt es ihm dann tatsächlich, die Polizeipatrouille abzuschütteln. «Sie konnte dem Beschuldigten aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der hochriskanten Fahrweise – trotz Blaulicht – nicht mehr folgen», heisst es dazu in der Anklageschrift. Lange kann sich der Neulenker aber über die vermeintlich geglückte Flucht nicht freuen. Die Polizei machte ihn über das registrierte Nummernschild schnell ausfindig. Wenige Stunden später stand sie vor seiner Haustür und nach dem Mittagessen sass er in U-Haft.

Die Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis hat den Portugiesen wegen mehrfacher qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, wegen grober Verkehrsregelverletzung und wegen Vereitelung einer Massnahme zur Feststellung der Fahrfähigkeit angeklagt. Von der geforderten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren soll der Logistiker sechs Monate effektiv im Gefängnis absitzen, die restliche Zeit soll bedingt ausgesprochen werden, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem soll der Beschuldigte am Lernprogramm START (für risikobereite Verkehrsteilnehmende) der Bewährungs- und Vollzugdienste des Kantons Zürich teilnehmen. 

Ob das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgt, wird sich am Montag an der Verhandlung zeigen. STREETLIFE ist vor Ort.

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