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Fahren ohne Ausweis – Behörden verkaufen Auto des Beschuldigten
Der Führerausweis wird überbewertet. Zumindest scheint ein 58-jähriger Mann das zu denken. Er ist sein Auto mehrfach ohne Ausweis gefahren. Schliesslich zogen die Behörden sein Auto ein und verkauften es. Gestern musste er sich vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.
Er zeigte sich unbelehrbar. Wiederholt sitzt ein heute 58-jähriger Mann ohne gültigen Führerausweis am Steuer seines Autos. Das letzte Mal im Mai 2024. Bei einer Kontrolle wird er von der Kantonspolizei Thurgau erwischt. Mit schwerwiegenden Konsequenzen: Die Polizei stellte seinen Ford-SUV sicher und die Vollzugsbehörden verkauften das Fahrzeug. Denn die Akten zeigen: Der Mann ist einschlägig vorbestraft.
Fünf Jahre ohne Führerschein
Seit März 2019 verfügt der im Kanton Zürich lebende Mann über keinen gültigen Führerausweis mehr. Damals wurde ihm die Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit entzogen. Es hinderte ihn nicht daran, trotzdem weiterhin Auto zu fahren. Bereits im Mai 2022 wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Zürich wegen Fahrens ohne Ausweis zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Nicht die einzige Vorstrafe. Gerade mal ein Jahr später stand der Türke vor dem Bezirksgericht Frauenfeld – wieder wegen Fahrens ohne Führerschein. Das Gericht verlängert die Probezeit auf sechs Jahre. Auch diese Verurteilung liess den Beschuldigten sich nicht bessern.
Gestern stand der 58-Jährige erneut wegen «Fahrens ohne Berechtigung» vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Gemäss der STREETLIFE vorliegenden Anklageschrift fuhr er seinen Ford-SUV im April 2024 von seinem Arbeitsplatz in Frauenfeld auf einen öffentlichen Parkplatz und wieder zurück. Bei der Kontrolle im Mai war er angeblich auf dem Weg zur Tankstelle. Die Staatsanwaltschaft Thurgau wirft dem 58-Jährigen weiter vor, seit seiner letzten Verurteilung im Mai 2023 das Auto wiederholt genutzt zu haben.
Verwertung des Autos
Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, hat die Polizei Ende Mai 2024 das Fahrzeug sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft verfügte wenige Tage später die Beschlagnahmung und Ende Juli wurde der Ford-SUV mit Einverständnis des Beschuldigten vorzeitig «verwertet», so der juristische Terminus. Das Fahrzeug wurde für 4520 Franken verkauft, davon blieben nach Abzug von Administrationsgebühren 3842 Franken Netto-Erlös. Diesen hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls beschlagnahmt, um die Verfahrenskosten zu decken.
In diesen Fällen kann die Polizei das Auto einziehen
Die Justizbehörden in der Schweiz können Fahrzeug von Rasern und Lärmposern sicherstellen und beschlagnahmen. Laut Artikel 54 des Strassenverkehrsgesetzes können Fahrzeuge ebenfalls sichergestellt werden, wenn sie nicht zugelassen sind, ihr Zustand oder die Ladung den Verkehr gefährden oder wenn sie die Bestimmungen zur Personenbeförderung nicht erfüllen.
Aber auch die Strafprozessordnung sieht vor, dass die Polizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Fahrzeuge im Sinne von Vermögenswerten sicherstellen kann. In diesem Fall dient die Beschlagnahmung dazu, die Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen, Entschädigungen oder weitere Forderungen zu decken, die mit dem Strafverfahren entstehen. Gegen eine Beschlagnahmung können die Betroffenen Einsprache einlegen.
«Notfall im Geschäft»
Damit ist die Sache für den 58-Jährigen aber noch nicht erledigt. Da er sich unbelehrbar zeigte, fordert die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine Gefängnisstrafe von neun Monaten – in diesem Fall ohne Bewährung. Eine Übersetzerin musste die Anklagepunkte übersetzen, damit er die Vorwürfe gegen ihn verstand. Er zeigte sich geständig. «Ich bin nur selten gefahren, wenn es einen Notfall im Geschäft gab», begründete er seine Gesetzesverstösse.
Die Gefängnisstrafe von neun Monaten fand der Beschuldigte zu hoch. Er bat das Gericht davon abzusehen und ihn, wie bei einem früheren Verfahren mit einer Fussfessel weiterarbeiten zu lassen, um seine Familie versorgen zu können. Er habe zwei Kinder in der Lehre und eine invalide Frau, die nicht arbeiten könne. «Es wird nicht mehr vorkommen. Ich habe kein Auto mehr und wir haben kein Geld, um ein neues zu kaufen», erklärte er abschliessend.
Das Urteil
Das Gericht kam dem Beschuldigten ein Stück weit entgegen. Es sprach den 58-Jährigen zwar schuldig, reduzierte die Gefängnisstrafe aber von neun auf sieben Monate. Auch bei den Gerichtskosten wendete das Gericht einen reduzierten Satz an, damit über den Ertrag aus dem Verkauf des Fahrzeuges keine weiteren Kosten auf den Beschuldigten zukommen.
Nur bei der Fussfessel konnte ihm das Gericht nicht helfen. Denn dies ist Sache des Strafvollzugsdienstes. «Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist, und ihnen die Möglichkeiten für den Strafvollzug aufzeigen», erklärte der Richter nach der Urteilsbegründung. «Eine Fussfessel ist eine Möglichkeit oder eine Halbgefangenschaft, bei welcher Sie tagsüber arbeiten können, aber die Nacht und das Wochenende im Gefängnis verbringen.»
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