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Behörden können Auto beschlagnahmen
Wer sich im Ausland eine Busse einfängt, sollte sie schnell bezahlen. Sonst kostet das nicht nur Geld, sondern im schlimmsten Fall sogar das Auto.
Eine Busse schnell bezahlen kann sich im Ausland lohnen. Einige Länder kennen einen Nachlass, wenn Verkehrssünderinnen und -Sünder ihre Busse schnell bezahlen. Dieser kann bis zu dreissig Prozent betragen. Im Gegenzug wird es schnell teurer, wenn man seine Busse nicht bezahlt. Im schlimmsten Fall können die ausländischen Behörden sogar das Fahrzeug beschlagnahmen.
Die Abkommen zur Rechtshilfe zwischen der Schweiz und den europäischen Ländern sorgen dafür, dass die Landesgrenzen nicht vor einer Strafverfolgung schützen. Deshalb dürfen die Behörden Bussen und Anklageschriften auch in die Schweiz schicken, schreibt der TCS in einer Medienmitteilung. Eine nicht bezahlte Busse hat ein Gerichtsverfahren zur Folge. Erscheint man nicht zum Verfahren, kann ein Urteil gesprochen werden. Dieses wird rechtskräftig, sobald man das nächste Mal in das jeweilige Land einreist. Bei der Einreise oder einer Kontrolle im anderen Land kann das Urteil dann umgesetzt werden.
Ausweisentzug im Ausland und der Schweiz
Dieses Urteil kann bedeuten, dass eine Busse vor Ort bezahlt werden muss. In diesem Fall ist sie meist höher und umfasst auch noch Verfahrensgebühren. Zudem kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden – oder die Polizei kann ein Fahrverbot durchsetzen, weil einem im betroffenen Land der Führerausweis entzogen wurde. Meistens gilt dieses Fahrverbot nur im betroffenen Land. Wird es aber wegen eines Vergehens ausgesprochen, welches in der Schweiz als mittelschwer oder schwerwiegend eingestuft wird, können einem auch die Schweizer Behörden den Führerausweis entziehen – allerdings nur für den gleichen Zeitraum wie im Ausland.

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