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Autoversicherung erhöht Prämie nach Vertragsabschluss – was tun?
Ein günstiger Preis entscheidet oft über die Wahl einer Autoversicherung. Doch was passiert, wenn die Versicherung nach Vertragsabschluss plötzlich mehr verlangt? Ein aktueller Fall wirft die Frage auf, wann und ob solche Änderungen zulässig sind – und welche Rechte Versicherte haben.
Es ist eine gängige Praxis: Viele Autofahrende vergleichen vor dem Kauf eines Neuwagens die Angebote verschiedener Versicherungen. Der günstigste Preis entscheidet meist über den Abschluss. Doch was passiert, wenn die Versicherung nach Vertragsabschluss plötzlich mehr Geld verlangt? Genau das erlebte kürzlich eine Leserin.
Der Fall
Leserin S. (Name der Red. bekannt) hatte nach dem Kauf eines Occasionwagens mehrere Versicherungsangebote verglichen. Ausschlaggebend war letztlich der Preis: Die günstigste Offerte erhielt den Zuschlag, der Vertrag wurde unterschrieben. Erst Tage später informierte der Versicherer die Kundin darüber, dass ein Aufpreis anfalle, weil die Garage, in der das Auto gekauft wurde, nicht zum Partnernetz der Versicherung gehöre. Die Jahresprämie erhöhte sich um rund 50 Franken.
Für die Betroffene kam das überraschend. Von einem Garagennetz oder möglichen Mehrkosten war vor Vertragsabschluss keine Rede.
Die Frage nach dem Händlernetz
Versicherer dürfen normalerweise nicht vorschreiben, bei welchem Garagennetz man kaufen oder reparieren muss. Dies bestätigt der Konsumentenschutz auf Anfrage von STREETLIFE.
Mediensprecher Thilo Kleine von der Ombudsstelle Versicherungen SVV weist jedoch darauf hin, dass in der Schweiz Vertragsfreiheit gilt und Versicherungen ihre Verträge frei gestalten dürfen. Was somit häufig vorkommt:
Einige Versicherer haben Partnergaragen oder Netzwerkgaragen. Wenn man dort das Auto reparieren lässt, gibt es Vorteile. Zum Beispiel tieferer Selbstbehalt oder garantierte Reparaturqualität
Wenn man Nicht-Partnerdienste nutzt, kann es sein, dass man mehr zahlt oder weniger Serviceleistungen erhält, aber man ist nicht gesetzlich verpflichtet, diese Partner zu nutzen.
Informationspflicht der Versicherer
Solche Unterschiede müssen vor Vertragsabschluss transparent und klar kommuniziert werden. Wenn man erst nachträglich darüber informiert wird, gilt das nicht als faire Vertragspraxis.
Die Mobiliar bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass ihre Kundinnen und Kunden stets die freie Wahl des Reparaturbetriebs haben und die Wahl der Garage keinen Einfluss auf Prämie, Selbstbehalt oder Leistungen hat. Preisrelevante Bedingungen werden laut Mediensprecher Jürg Thalmann während des Offerierungsprozesses abgefragt, entweder durch einen Berater oder digital. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu Anpassungen. «Grundsätzlich gelten unsere Offerten – inkl. offerierter Prämie. Anpassungen finden äusserst selten und nur gut begründet statt.»
Was tun, wenn die Versicherung nach der Unterschrift etwas ändert?
Sara Stalder vom Konsumentenschutz erklärt: «Grundsätzlich gilt: Eine Vertragsänderung – und dazu gehört vor allem der Preis – kann nicht einseitig vorgenommen werden.» Ein bereits abgeschlossener Versicherungsvertrag sei verbindlich, eine nachträgliche, rückwirkende Verteuerung sei so nicht zulässig.
Gleichzeitig weist Stalder darauf hin, auf seine Rechte zu beruhen: «Auf einen abgemachten Preis zu beharren, ist für Konsumenten und Konsumentinnen wichtig. In diesem Fall kann es aber sein, dass die Versicherung ihrerseits den Vertrag kündigen wird.» Grundsätzlich habe man zudem bei jedem abgeschlossenen Versicherungsvertrag in der Schweiz das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss grundlos zu widerrufen.
Wer also von einer nachträglichen Prämienänderung betroffen ist, sollte zuerst prüfen, ob die Anpassung vertraglich abgemacht ist, gegebenenfalls auf dem ursprünglichen Angebot bestehen oder von seinem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Der Konsumentenschutz empfiehlt grundsätzlich, Autoversicherungen nicht direkt während des Autokaufs in der Garage abzuschliessen, sondern Angebote unabhängig zu vergleichen und die Vertragsbedingungen sowie die Prämienbestandteile vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.
So endete der Fall: Versicherung erkennt Fehler an
Am Ende konnte Leserin S. doch noch einen Erfolg verbuchen: Die Versicherung erkannte ihren Fehler an und gewährte ihr einen Rabatt von 100 Franken auf die Prämie des ersten Jahres. Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, nachzufragen und auf seine Rechte zu bestehen, wenn Versicherungen nach Vertragsabschluss nachträglich Kosten geltend machen wollen.
Der Konsumentenschutz empfiehlt grundsätzlich, Autoversicherungen nicht direkt während des Autokaufs in der Garage abzuschliessen, sondern Angebote unabhängig zu vergleichen und die Vertragsbedingungen sowie die Prämienbestandteile genau zu prüfen.
Bei Streitigkeiten mit Versicherungen steht die Ombudsstelle Versicherungen SVV als unabhängige und kostenlose Vermittlung zur Verfügung.

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