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Politik & Wirtschaft •
Recht auf Laden

Nationalrat Rutz: «Am besten lässt die Politik die Finger davon»

Der Bundesrat will Mieterinnen und Mietern den Zugang zu Ladeinfrastruktur erleichtern. Der Präsident des Hauseigentümerverbands Schweiz, Nationalrat Gregor Rutz, hält davon wenig. Statt neuer Pflichten fordert er bessere Rahmenbedingungen – und zuerst eine sichere Stromversorgung.

Der Bundesrat will den Zugang zu Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern erleichtern. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, eine Grundinstallation für Elektroautos bereitzustellen, wenn Mieter oder Stockwerkeigentümer dies verlangen. Der Entwurf ist seit vergangener Woche in der Vernehmlassung.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) lehnt die Vorlage ab. Nach der juristischen Kritik des Verbands legt dessen Präsident, SVP-Nationalrat Gregor Rutz, nun politisch nach. Für ihn ist klar: Nicht neue Gesetze lösen das Problem, sondern funktionierende Rahmenbedingungen.

«Zuerst braucht es genügend Strom»

Für Rutz setzt der Bundesrat am falschen Ort an. Bevor über einen Anspruch auf Ladeinfrastruktur diskutiert werde, müsse zuerst die Stromversorgung gesichert sein.

«Mit der derzeitigen Energiepolitik können wir gar keine sichere Stromversorgung garantieren», sagt er. «Es ist absurd, was die Politik hier bietet. Zuerst müsste einmal sichergestellt werden, dass genügend Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen und mit hoher Versorgungssicherheit verfügbar ist.»

Aus seiner Sicht greift die Politik immer stärker in den Markt ein. Das lehnt der HEV-Präsident grundsätzlich ab.

«Diese Fragen muss der Markt regeln»

Der Bundesrat will verhindern, dass Mieterinnen und Mieter beim Laden zu Hause blockiert werden. Rutz sieht dafür jedoch keinen Bedarf nach einem gesetzlichen «Recht auf Laden».

«Diese Fragen muss der Markt regeln», sagt er. «Am besten lässt die Politik die Finger von diesen Dossiers und schaut, dass die Rahmenbedingungen für den Markt spielen.»

Statt neuer Vorschriften brauche es mehr Eigenverantwortung. Wenn Eigentümer in Ladeinfrastruktur investieren wollten, würden sie das bereits heute tun – nicht zuletzt, weil die Nachfrage nach Lademöglichkeiten steige.

Der Staat soll sich nicht einmischen

Was aber ist mit Mietern, die seit Jahren auf eine Lademöglichkeit warten, weil Vermieter oder Stockwerkeigentümergemeinschaften nicht handeln? Auch hier sieht Rutz keinen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

«Wer eine kleine Garage hat, kann auch keinen grossen SUV fahren – oder muss diesen woanders parkieren», sagt er. Zwischen Mietern und Vermietern bestehe ein privatrechtlicher Vertrag, «in welchen sich der Staat nicht über Gebühr einmischen sollte».

Solche Eingriffe hätten Folgen. «Staatliche Interventionen provozieren immer Kosten und tragen damit zur weiteren Erhöhung der Mietpreise bei», warnt Rutz. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Kosten einer Grundinstallation in der Regel über die Parkplatzmiete weitergegeben werden können. Genau solche zusätzlichen Belastungen befürchtet der HEV.

Freiwillige Lösungen statt neue Pflichten

Der HEV stellt sich nach eigenen Angaben nicht gegen Elektromobilität. Vielmehr setzt der Verband auf freiwillige Lösungen zwischen Eigentümern und Mietern.

Dass dies funktionieren könne, zeige auch seine eigene Erfahrung, sagt Rutz: «Wir haben mit unserem Mieter schon früh eine gute Lösung gefunden und eine Lademöglichkeit installiert.» Aus seiner Sicht lassen sich die meisten Fälle im Gespräch lösen. Ein gesetzlicher Anspruch sei dafür nicht nötig.

Auch neue Förderprogramme oder Subventionen für Ladeinfrastruktur sieht Rutz kritisch. «Wir müssen aufpassen, dass wir nicht immer mehr in eine Planwirtschaft hineingeraten», sagt er. Ganz ausschliessen will er staatliche Anreize allerdings nicht. Denkbar seien steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Investitionen in Ladeinfrastruktur. Davon könnten auch Hauseigentümer profitieren, die ihre eigene Liegenschaft entsprechend ausrüsten.

Ob sich der Bundesrat mit seiner Vorlage durchsetzen kann, ist offen. Die Vernehmlassung läuft bis Mitte Oktober. Danach wird die Vorlage überarbeitet und dem Parlament unterbreitet. Dort dürfte die politische Debatte über das geplante «Recht auf Laden» erst richtig beginnen.

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