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Streitpunkt Kosten

Recht auf Laden soll kommen – muss ich bald mehr Miete zahlen?

Wer zu Hause ein Elektroauto laden will, könnte künftig leichter zu einer Lade-Grundinstallation kommen. Doch der Vorschlag des Bundesrats hat eine heikle Kehrseite: Die Kosten könnten über die Parkplatzmiete weitergegeben werden. Der Hauseigentümerverband Schweiz warnt vor Mehrkosten und Streit.

Nachhaltig ja, günstig eher nein: Eine Wallbox in der Tiefgarage kann schnell mehrere tausend Franken kosten (siehe Box unten). Wenn künftig mehr Mieterinnen und Mieter eine Lademöglichkeit verlangen können, stellt sich deshalb vor allem eine Frage: Wer bezahlt?

Diese Frage ist aktueller denn je. Denn der Bundesrat will den Zugang zu Ladeinfrastruktur zu Hause verbessern. Er hat am Freitag eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, eine Grundinstallation für Ladeinfrastruktur zu erstellen, wenn Mieter, Untermieter oder Stockwerkeigentümer dies verlangen.

Im Mietverhältnis könnten die Kosten dafür laut Vorlage in der Regel auf die Parkplatzmiete überwälzt werden. Für Mieterinnen und Mieter mit Parkplatz bedeutet das: Die Miete für den Abstellplatz könnte steigen. Ob nur jene Person mehr bezahlt, die eine Lademöglichkeit verlangt, oder ob auch andere Parkplatzmieter betroffen wären, lässt der Entwurf offen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) sieht darin ein grosses Risiko. «Massive Kosten und Schwierigkeiten in der Umsetzung in der Praxis zu Lasten der Immobilieneigentümer wären die Folgen eines ‹Rechts auf Laden›», sagt Annekäthi Krebs, Juristin beim HEV Schweiz, auf Anfrage.

Noch kein Anspruch auf eine Wallbox

Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Noch ist die Regelung nicht beschlossen. Der Bundesrat hat am Freitag keine neue Pflicht eingeführt, sondern einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 12. Oktober. Erst danach wird die Vorlage überarbeitet und im Parlament beraten.

Und selbst wenn die Regelung kommt, hätte nicht automatisch jede Person Anspruch auf eine fertige Wallbox am eigenen Parkplatz. Vorgesehen ist vor allem eine sogenannte Grundinstallation: eine Stromzuleitung bis zum Parkplatz, ein System zur Messung des individuellen Stromverbrauchs und, falls nötig, ein Lastmanagement. Dieses soll verhindern, dass die Stromversorgung eines Hauses überlastet wird, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden.

Die konkrete Wallbox, ihre Montage und weitere Kosten könnten zusätzlich anfallen. Der Anspruch soll nur gelten, wenn der Parkplatz zusammen mit der Wohnung vom gleichen Vermieter überlassen wird und die Person selbst in der Liegenschaft oder Siedlung wohnt. Auch Untermieter sollen unter bestimmten Bedingungen profitieren können.

Wenn das Hausnetz nicht reicht

Besonders kompliziert könnte es in älteren Liegenschaften oder grossen Tiefgaragen werden. Sind die Leitungen zu schwach, reichen einzelne Kabel zum Parkplatz nicht. Dann können neue Stromverteiler, ein Ausbau des Hausanschlusses oder ein Lastmanagement nötig werden. Und wenn mehrere Bewohner gleichzeitig eine Lademöglichkeit möchten, steigt der Aufwand weiter.

Der HEV befürchtet deshalb neue Konflikte zwischen Mietern und Eigentümern. Der Entwurf sieht vor, dass Streitigkeiten über die Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation vor Zivilgerichten beurteilt werden sollen. Damit könnte die Frage, ob ein Ausbau technisch möglich und finanziell zumutbar ist, im Einzelfall vor Gericht landen.

Der Verband setzt stattdessen auf einvernehmliche Lösungen. «Freiwillige Massnahmen, unterstützende Programme und beratende Angebote schaffen mehr Akzeptanz und lösen mehr Innovation aus als starre Vorgaben», so Krebs.

HEV lehnt gesetzliche Pflicht ab

Der HEV betont, er sei nicht gegen Elektromobilität oder gegen Ladestationen zu Hause. Der Verband habe die Roadmap Elektromobilität 2025 mitunterzeichnet und unterstütze den Ausbau von Ladeinfrastruktur grundsätzlich. Viele Eigentümer investierten bereits freiwillig, weil Ladestationen den Wert einer Liegenschaft erhöhen und die Nachfrage wachse.

Eine gesetzliche Pflicht geht dem Verband aber zu weit. «Einen gesetzlichen Zwang, ein ‹Recht auf Laden›, lehnt der HEV Schweiz strikt ab», so Krebs. Der HEV sieht darin einen Eingriff in Eigentumsrechte sowie in die Vertragsfreiheit. Über Investitionen in eine Liegenschaft müsse weiterhin die Vermieterschaft oder die Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheiden können.

Was jetzt gilt

Für Mieterinnen und Mieter gibt es vorerst also kein neues Recht auf eine Ladestation zuhause. Wer heute eine Wallbox oder eine Grundinstallation möchte, muss weiterhin mit der Eigentümerschaft oder der Verwaltung eine Lösung finden.

Der Bundesrat will diese Verhandlungen künftig aber erleichtern. Der HEV warnt dagegen, dass die neue Regelung höhere Parkplatzmieten, hohe Investitionen und Gerichtsfälle auslösen könnte. Ob die Vorlage in dieser Form weiterkommt, entscheidet sich im Herbst.

Was kostet eine Wallbox?

Eine eigene Ladestation zu Hause kostet je nach Modell und Einbausituation unterschiedlich viel. Entscheidend ist vor allem, wie weit der Parkplatz vom Stromanschluss entfernt ist und ob zusätzliche Arbeiten an der Elektroinstallation nötig sind.

  • Wallbox ohne Installation: ab rund 1600 Franken
  • Wallbox inklusive Installation zum Fixpreis: rund 3400 Franken

Bei längeren Kabelwegen, einem nötigen Ausbau des Hausanschlusses oder einem Lastmanagement können die Kosten deutlich höher ausfallen. Wer ein Elektroauto wie einen VW ID.3, Audi e-tron oder Škoda Enyaq kauft, sollte die Ladestation deshalb früh in die Gesamtrechnung einbeziehen.

Wichtig: Der Bundesratsentwurf betrifft in erster Linie die Grundinstallation – also Zuleitung, Verbrauchsmessung und gegebenenfalls Lastmanagement. Die eigentliche Wallbox und ihre Montage können zusätzlich zu bezahlen sein.

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