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ASTRA hält an Verbot fest

Alles wird digital – nur die Parkscheibe nicht

In Deutschland sind digitale Parkscheiben längst erlaubt – sie stellen sich automatisch ein und erleichtern Autofahrenden den Alltag. In der Schweiz hingegen bleibt die analoge Parkscheibe Pflicht. STREETLIFE hat nachgefragt, warum alles digital wird – nur die Parkscheibe nicht.

«Ups, ich habe vergessen, die Parkscheibe zu stellen!» Ein Szenario, das wohl viele Autofahrende kennen. Wer in einer entsprechenden Zone parkiert, muss bis heute manuell die Parkscheibe stellen und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe platzieren. Im Stress kann das schon mal untergehen. In diesem Fall droht jedoch eine Ordnungsbusse von 40 Franken für das Nichtanbringen der Parkscheibe.

Digitec-Galaxus verkauft sie trotzdem

Dabei ginge es auch einfacher: Mit digitalen Parkscheiben. Diese sind dauerhaft an der Frontscheibe montiert und stellen bei einem Halt automatisch die korrekte Ankunftszeit ein. Äusserst praktisch, doch in der Schweiz sind die digitalen Helfer Stand heute nicht erlaubt. Daher zeigen sich einige User auf Digitec-Galaxus irritiert, da der Schweizer Onlineshop die Modelle trotzdem zum Kauf anbietet – und das ohne den entsprechenden Hinweis. «Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, illegale Produkte anzupreisen», schreibt zum Beispiel User simongnos vor fünf Monaten in der Fragespalte zum Produkt. Digitec-Galaxus reagierte damals auf die Anfrage des Users und wollte dies prüfen.

«Relevant für Kunden, die ins Ausland reisen»

Die Produkte sind nach wie vor online, ohne entsprechenden Hinweis. Auf Anfrage von STREETLIFE sagt Mediensprecher Manuel Wenk: «Bisher haben wir keine direkten Reklamationen oder weitergeleitete Bussen von Kunden erhalten. Wir bieten diese Produkte an, da sie in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen sind (erkennbar am E1-Kennzeichen). Für unsere Kunden, die ins Ausland reisen, könnten sie daher relevant sein.» Digitec-Galaxus will nun aber prüfen, ob die Produktbeschreibungen mit einem entsprechenden Hinweis zur Zulassung in der Schweiz ergänzt werden oder die Produkte sogar ganz aus dem Sortiment genommen werden sollten. Denn: «Die Verkaufszahlen sind verschwindend klein und bewegen sich im tiefen zweistelligen Bereich», so Manuel Wenk.

In Deutschland längst Realität

Tatsächlich ist uns unser Nachbar hier einen Schritt voraus: Unter bestimmten Voraussetzungen sind in Deutschland digitale Parkuhren erlaubt und erleichtern so Autofahrenden den Alltag.

Behörden befürchten hohe Kosten und Missbrauch

Warum also in der Schweiz nicht? Schliesslich sind hierzulande auch schon viele Prozesse rund ums Auto digitalisiert: Von Park&Pay, E-Vignette bis zur hin Halterabfrage. Nur die Parkscheibe ist bis heute analog.

Und das bleibt vorerst auch so: Laut dem Bundesamt für Strassen ASTRA ist derzeit keine Einführung digitaler Parkscheiben geplant. Der Grund: Schweizer Behörden befürchten bei digitalen Modellen einen Missbrauch. ASTRA-Sprecher Thomas Rohrbach: «Unser Amt hat schon vor längerer Zeit abgeklärt, ob Parkkarten mit digitaler Anzeige auch in der Schweiz zugelassen werden sollen. Die Idee wurde jedoch verworfen, unter anderem, weil das Zulassungsverfahren, das solche Parkkarten vor ihrer Verwendung durchlaufen müssten, für die Herstellerinnen mit hohen Kosten verbunden wäre und weil sich das Manipulationsrisiko als beträchtlich erwies.»

Bei Trickser-Modellen wird’s teuer

Während man beim Nichtstellen oder falsch Einstellen der Parkscheibe noch mit einer Ordnungsbusse davonkommt, muss man beim Tricksen mit illegalen Tools tiefer in die Tasche greifen. Eine Frau wurde beispielsweise erwischt beim Einsatz eines Modells, das mithilfe eines Uhrwerks auf der Rückseite automatisch nachstellt. Wie 20 Minuten berichtete, musste die Bernerin damals 120 Franken Bussgeld und 100 Franken Gebühren bezahlen.

Im Bereich der Parkscheiben ist vorerst also keine Erleichterung in Sicht für Autofahrende: Sie müssen bei einem Halt in einer entsprechenden Zone weiterhin selbst die blaue Scheibe drehen.  

In EU zugelassene Modelle erfüllen Schweizer Standard nicht

Das ASTRA verweist auch auf die Signalisationsverordnung. Darin ist rechtlich festgehalten, wie eine Parkscheibe aussehen muss: Sie muss mindestens elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Die Vorderseite muss einen blauen Grundaufweisen, während Schriftzeichen, Pfeil und Umrandung des ‹P› weiss sind. Zahlen und Stundenmarkierungen müssen schwarz oder blau auf weissem Grund sein.

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