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Radarscanner, Schilderwechsler, Code-Grabber

Illegale Auto-Gadgets aus dem Internet – das droht beim Import in die Schweiz

Von Radarwarngeräten bis hin zu Knack-Tools für Schlüsselcodes – im Internet finden sich viele coole Gadgets, die Autofahrerinnen und Autofahrer in Versuchung führen. Doch Vorsicht: Der Import solcher Geräte kann schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben.

Schönes, buntes World Wide Web. Immer wieder kommt es vor, dass Influencer auf Social Media illegale oder halblegale Produkte für Autos anpreisen, die im Netz offenbar ganz einfach zu erwerben seien. Und tatsächlich: Mit ein klein wenig Aufwand kann fast jeder und jede solche Gadgets finden. Auf Amazon, wie das einige behaupten (siehe unten), funktioniert das zwar nicht in jedem Fall. Oft muss man schon ein wenig herumgoogeln und sich auf wenig seriös wirkende Websites getrauen. Und nicht selten muss man sich per Mail auf das entsprechende Angebot melden, bevor man etwas auch wirklich kaufen kann.

Dann jedoch kann man auch aus der Schweiz beispielsweise sogenannte Key Code Grabber kaufen, mit denen sich der Sicherheitscode eines Fahrzeugs abfangen lässt. Das Gerät ist also mehr oder weniger ein Instrument zum Knacken von Autos – und entsprechend illegal. Daneben gibt es aber auch jede Menge harmlos wirkende Gadgets wie etwa Sirenenanlagen oder Schilderwechsler, die – 007 lässt grüssen – das Kennzeichen des Fahrzeugs per Fernsteuerung wechseln können. Auch Radarscanner, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind ein weit verbreitetes, hierzulande aber illegales Beispiel. Viele vergessen oder kennen zudem die drohenden Konsequenzen nicht, wenn man solche Geräte in die Schweiz importiert und der Zoll sie entdeckt.

Zollbehörden führen Kontrollen durch

Tatsächlich kontroliert das Schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Einfuhr verbotener Gegenstände. Wird bei einer Kontrolle ein illegales Gerät wie ein Radarwarner, Schilderwechsler oder Key Code Grabber entdeckt, schreitet das BAZG ein: «Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei seinen Kontrollen verbotene Gegenstände fest, werden diese sichergestellt und der zuständigen Behörde übergeben. Diese befindet über die weiteren Schritte respektive das Strafmass», erklärt das BAZG auf Anfrage von STREETLIFE. Dabei sei es irrelevant, ob das Gerät per Paket, Brief oder über den persönlichen Verkehr in die Schweiz eingeführt wurde.

Vor allem Radarwarner werden regelmässig im Paket- und Briefverkehr gesichtet, da viele Käufer diese Geräte online erwerben und sich per Post zusenden lassen, so das BAZG. Statistiken über eine allfällige Zunahme solcher Importe würden allerdings keine erhoben. «In solchen Fällen ist das BAZG lediglich feststellende Behörde. Im Fall von Radarwarngeräten erfolgt bei einer Feststellung eine Übergabe an die kantonalen Strafverfolgungsbehörden», erklärt Mediensprecherin Tabea Rüdin vom BAZG. Deshalb liege die endgültigen Entscheidungen über das Strafmass und mögliche weitere Konsequenzen letztlich auch bei den kantonalen Behörden.

Radarwarnsysteme können teuer werden

Tatsächlich gehören Radarwarnsysteme zu den beliebtsten verbotenen Geräten. Solche Systeme ermöglichen es Fahrenden, Geschwindigkeitskontrollen rechtzeitig zu erkennen und allfällige Bussen zu umgehen. Doch die Gesetzeslage in der Schweiz ist in diesem Bereich eindeutig: Nicht nur die Nutzung, sondern bereits das blosse Mitführen solcher Geräte ist untersagt. Dies gilt übrigens auch für Radarwarn-Apps, die auf dem Smartphone installiert sind – selbst wenn sie ungenutzt bleiben.

Beschlagnahmt der Zoll bei einer Kontrolle das Gerät, übergibt er es der zuständigen kantonalen Behörde. Diese beantragt in der Regel eine Zerstörung des Objekts sowie eine Geldstrafe. Solche Strafen können teuer werden, sind aber von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Bussgelder belaufen sich meist auf über 1000 Franken – vor allem dann, wenn das Gerät nicht korrekt zur Zollabwicklung angemeldet war.

Einige konkrete Fälle zeigen, wie drastisch die finanziellen Folgen ausfallen können. So lag bereits die Busse für den Fall einer Warnung über eine Radar-App bei etwa 600 Franken zuzüglich Gebühren von rund 500 Franken. Der Versuch, einen Radarscanner per Post ins Land einzuführen, wurde mit 500 Franken Busse und zusätzlichen Gebühren von 300 Franken geahndet.

Es empfiehlt sich also, die rechtliche Lage vor dem Import von Auto-Gadgets aus dem Netz genau zu überprüfen. Denn wie in den meisten Fällen gilt auch bei solchen Käufen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

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