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Fakten •
Autoversicherer warnt

Achtung Wildtiere: In diesen Kantonen kracht es am häufigsten

Die Tage werden kürzer, die Dämmerung setzt früher ein und viele sind mit dem Auto von der Arbeit noch auf dem Nachhauseweg. Damit steigt auf Schweizer Strassen die Gefahr einer Kollision mit einem Wildtier. STREETLIFE zeigt dir, wo es am häufigsten kracht – und wie du in solchen Situationen richtig reagierst.

Die Zahl ist hoch und verdeutlicht das Ausmass der Gefahr: 2025 kam es auf Schweizer Strassen 7651 Mal zu einer Kollision zwischen einem Reh und einem Auto. Die Zahl stammt aus der aktuellen Jagdstatistik des Bundes. Hirsche, Wildschweine und Füchse sind hier noch gar nicht eingerechnet. Für die Tiere endet der Zusammenstoss in der Regel tödlich und auch die Autofahrenden sind in der Crash-Situation einem hohen Verletzungsrisiko ausgesetzt – durch die angefahrenen Tiere, aber auch durch Trümmerteile des Fahrzeugs. 

«Gerade im Herbst steigt das Risiko wieder an», warnt jetzt der Autoversicherer Mobiliar in einer Präventionskampagne. Und weiter: «Wildtiere sind aktuell wieder besonders aktiv.» Die Versicherungsgesellschaft hat deshalb ihre Unfalldaten ausgewertet – und weiss, wo in der Schweiz die Hotspots für Wildtier-Unfälle liegen. Als Datenbasis zieht die Mobiliar alle zwischen 2021 und 2025 gemeldeten Wildunfälle heran, bei denen Schäden an einem Motorfahrzeug entstanden sind. Dabei handelt es sich um 10'500 Vorfälle.

Gefährliche Überlandstrassen in der Ostschweiz

Gemäss der Auswertung ist der Kanton Thurgau am stärksten von Wildunfällen betroffen. Hier kam es in der untersuchten Periode zu 2,05 Schäden pro 1000 Fahrzeuge. Ebenfalls häufig ereignete sich ein Zusammenstoss in den Kantonen Graubünden (1,85 Schäden), Jura (1,75 Schäden) und Appenzell Innerrhoden (1,58 Schäden). Die durchschnittliche Schadenfrequenz in der Schweiz liegt laut Mobiliar bei 1,16 Wildunfällen pro 1000 versicherte Fahrzeuge. 

Wie die Zahlen der Mobiliar zudem zeigen, sind Rehe und Hirsche die am häufigsten von Unfällen betroffenen Wildtiere. Zwischen 2021 und 2025 zählt die Versicherungsgesellschaft insgesamt 7350 Fälle. Danach folgen Füchse (1020), Dachse (900), Vögel (580) und Wildschweine (510). «Besonders teuer sind Zusammenstösse mit grossen Tieren», teilt die Mobiliar mit. «Den höchsten durchschnittlichen Schaden verursachen Wildschweine mit rund 3000 Franken pro Unfall, noch vor Rehen und Hirschen mit rund 2700 Franken.»

 

Wie kann man einen Wildunfall vermeiden?

Experten raten in der Dämmerung, also morgens und abends, auf Überlandstrassen und an Waldrändern stets aufmerksam unterwegs zu sein. Wildtiere sind aktuell genau in diesen Stunden besonders aktiv: Viele sind auf Nahrungssuche für die Wintermonate und für Hirsche gilt, ab Oktober befinden sie sich in der Brunftzeit. Ist eine Strecke mit einem Warnschild für Wildwechsel signalisiert, sollte man die Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. 

Was aber, wenn ein Tier plötzlich im Lichtkegel auf der Strasse auftaucht? «Von Ausweichmanövern raten wir ausdrücklich ab», sagt Stefan Schüpbach, Leiter Kompetenzzentrum Fahrzeugschäden bei der Mobiliar. «Sie führen häufig zu schwereren Unfällen als die Kollision mit dem Tier selbst. Sicherer ist es, kontrolliert zu bremsen und das Fahrzeug in der Spur zu halten.» 

Falsches Handeln nach dem Unfall kann teuer werden 

Kommt es dennoch zu einer Kollision, dann gibt es nur eine korrekte Vorgehensweise: Anhalten, Warnblicker einschalten, Unfallstelle sichern und die Polizei verständigen. Unterlässt man diese Meldung, macht man sich strafbar. Darüber hinaus riskiert man eine Busse und die Weigerung der Versicherung, den Schaden zu übernehmen. 

Mehrere Gesetzesartikel schreiben hier das entsprechende Vorgehen vor. So hält das Strassenverkehrsgesetz SVG unter Art. 51 Abs. 3 fest: «Ist nur Sachschaden entstanden, hat der Schädiger sofort den Geschädigten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzüglich die Polizei zu verständigen.» 

Denn ist ein Tier verletzt, braucht es so schnell wie möglich Hilfe. Bei fehlender Meldung droht eine Anzeige wegen Tierquälerei. «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein Tier misshandelt, vernachlässigt, es unnötig überanstrengt oder dessen Würde in anderer Weise missachtet», steht unter Art. 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes TSchG. Und gemäss Art. 92 Abs. 1 SVG droht zudem noch eine Busse wegen pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall. 

Mit der Flucht von der Unfallstelle machen sich der Autofahrer dann neben Anzeige und Busse auch fürs eigene Portemonnaie keinen Gefallen. Autoversicherer setzen bei Wildunfällen ein Unfallprotokoll und einen Polizeirapport voraus. Fehlt dieser, dann kann es zu einer Zahlungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschft kommen. Darüber hinaus verlangen gewisse Kantone bei widerrechtlichem Handel zudem einen sogenannten Wertersatz für das angefahrene Tier. Im Kanton Bern zum Beispiel kostet ein Reh 1000 Franken.

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