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Fakten •
Das sagt der Gesetzgeber

Defekte Parkuhr – darf ich jetzt gratis parkieren?

Mit viel Glück hast du in der Stadt einen öffentlichen Parkplatz ergattert. Die Zeit drängt, du musst zum Arzttermin. Schnell noch den QR-Code der Parkuhr scannen oder das Münz einwerfen – und los. Doch dann: Die Parkuhr ist defekt, nichts funktioniert. In der Rubrik «einfach erklärt» zeigt dir STREETLIFE, was du tun musst, um jetzt keine Busse zu bekommen.

Soll ich das Auto stehen lassen, einen anderen Parkplatz suchen oder gar die Polizei benachrichtigen? Ist die Parkuhr defekt, löst das bei betroffenen Autofahrern eine gewisse Nervosität aus. Kein Wunder: Es herrscht viel Unsicherheit darüber, wie man sich in einem solchen Fall korrekt verhält. So sehr, dass Vorfälle um fehlerhafte Parkuhren immer wieder zu Streitfällen führen oder sogar vor Gericht landen. So mussten zum Beispiel schon das Obergericht des Kantons Graubünden und das Zürcher Obergericht vergleichbare Fälle verhandeln. 

Der Grund für die Verhandlung vor dem Richter: Die betroffenen Lenkerinnen und Lenker wurden mit je 40 Franken gebüsst. Da sie aufgrund der vermeintlich defekten Parkuhr gar nicht hätten zahlen können, zogen sie den Fall mit Überzeugung weiter. Und hier spielt das Wort vermeintlich eine zentrale Rolle. Autofahrer müssen beweisen können, dass die Parkuhr defekt ist. Andernfalls hält auch das Gericht an der Busse fest und schlägt noch die teuren Gerichtskosten obendrauf. 

Busse unbedingt vermeiden

Wie also komme ich erst gar nicht in eine solche Situation? Hier sind sich die Verkehrsexperten einige: «Versuchen Sie auf jeden Fall eine Ordnungsbusse zu vermeiden!» Und dafür bleiben betroffenen Autofahrern ganz konkret zwei Möglichkeiten. Entweder man stellt sein Fahrzeug auf ein anderes Parkfeld mit einer funktionierenden Parkuhr oder man geht nach diesem Muster vor:

  1. Defekt telefonisch der Stadt- oder Gemeindepolizei melden
  2. Zettel mit dem Vermerk «Parkuhr defekt» auf das Armaturenbrett legen
  3. Blaue Parkscheibe mit der korrekt eingestellten maximalen Parkzeit dazulegen

    Die Telefonnummer der Kontaktstelle wie auch die maximale Parkzeit sind in der Regel auf der Parkuhr vermerkt. 

Wie wichtig das Einhalten dieser drei Punkte ist, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2007 in Schiers GR. Auch hier landete der Fall vor dem höchsten kantonalen Bündner Gericht. Der Beschwerdeführer machte geltend, dass er die Parkgebühr nicht bezahlen konnte. «Er habe zwar versucht, den Automaten mit Münzgeld zu bedienen, dieser habe jedoch die Annahme der Münzen verweigert», steht im Urteil. Und weiter: «Zudem habe er eine Zeugin, die das Geschehen bestätigen könne.» Trotz dieser Ausgangslage hielt auch hier das Gericht an der Busse fest. Die Begründung: Der Autofahrer habe es unterlassen, die Gemeinde über den Defekt zu informieren. 

Ist es eine Notstandssituation?

Dass es sich aber doch lohnen kann, sich zur Wehr zu setzen, zeigt ein Vorgang aus dem Jahr 2020 in Flims GR. Hier parkiert ein Autofahrer aus dem Kanton Baselland vor dem Seilpark in Flims. Schnell stellt er fest: Die zentrale Parkuhr ist ausser Betrieb und andere funktionstüchtige Geräte sind nicht vorhanden. Er meldet sich beim Sportzentrum, wo man ihm sagt, es sei schon in Ordnung, wenn er sein Auto dort stehen lässt. Trotzdem findet er wenig später einen Bussenzettel am Fahrzeug, wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» schreibt. Er wehrt sich zunächst bei der Gemeindepolizei, dann bei der Kantonspolizei Graubünden – und blitzt an beiden Stellen ab. 

Schliesslich meldet er sich bei SRF. Die Redaktion lässt den Fall durch den Strassenverkehrsrechtsexperten Professor Hans Giger beurteilen. Und der kommt zum Schluss: «Hier liegt kein Delikt vor.» Giger ist der Ansicht: Es handle sich vielmehr um eine Notstandssituation. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich unter Art. 17 im Strafgesetzbuchs StGB. Dort steht: «Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.» Durch die defekte zentrale Parkuhr sei dem Mann ja keine Alternative in der Nähe geblieben, so Giger. 

Doch auch der Rechtsexperte betont: Die Parkgebühr müsse dann selbstverständlich nachträglich bezahlt werden. Und damit ist auch die letzte Frage geklärt: Die defekte Parkuhr ist kein Freipass fürs Gratisparkieren. Für den Autofahrer in Flims GR führte das Intervenieren der SRF-Redaktion schliesslich zu einem glücklichen Ende. Die Gemeinde räumte einen Fehler ein – und zog die Busse gegen den Mann und vier weitere betroffene Personen zurück. 

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