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Fakten •
Debatte um 1,5 Meter

Abstand beim Velo – was gilt heute für Autofahrende?

Der VCS fordert einen fixen Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Velos. Doch wie viel Platz muss ein Auto heute tatsächlich lassen? STREETLIFE erklärt, was bereits im Gesetz steht, woher die 1,5 Meter kommen und was Autofahrerinnen und Autofahrer beim Überholen beachten müssen.

Wer mit dem Auto an einem Velo vorbeifährt, kennt die Situation: Die Strasse ist eng, Gegenverkehr kommt und gleichzeitig möchte man den Velofahrer möglichst schnell hinter sich lassen. Doch wie viel Abstand muss dabei eigentlich bleiben? 1,5 Meter? Ein Meter? Oder gibt es gar keine Vorgabe?

Die kurze Antwort: Eine konkrete Zahl gibt es in der Schweiz derzeit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass Autofahrer beim Überholen freie Hand haben. Das Strassenverkehrsgesetz verlangt bereits heute einen ausreichenden Abstand.

Was steht heute im Gesetz?

Die entscheidende Regel findet sich in Artikel 34 des Strassenverkehrsgesetzes. Dort steht, dass gegenüber allen Strassenbenützern «ausreichender Abstand» einzuhalten ist – ausdrücklich auch beim Kreuzen und Überholen. Artikel 35 verlangt zudem, dass derjenige, der überholt, auf die anderen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auf die überholte Person, besonders Rücksicht nimmt.

Was genau «ausreichend» bedeutet, wird im Gesetz allerdings nicht in Zentimetern definiert. Einen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5 Metern gibt es heute also nicht. Auch das Bundesamt für Strassen ASTRA verwendet keine fixe Zahl. In seinen Informationen zum Veloverkehr heisst es, Autofahrer sollten beim Überholen von Velos ausreichend Abstand halten und sich daran orientieren, was für Velofahrende angenehm wäre.

Das ist ein wichtiger Unterschied: Wer heute mit 1,3 Metern Abstand überholt, verstösst nicht automatisch gegen eine «1,5-Meter-Regel» – denn eine solche gibt es gar nicht. Umgekehrt bedeutet das Fehlen einer fixen Zahl auch nicht, dass ein besonders knappes Überholmanöver automatisch erlaubt wäre. Entscheidend ist die konkrete Situation und ob genügend Abstand eingehalten wurde.

Warum sind plötzlich 1,5 Meter im Gespräch?

Die Zahl kommt aktuell vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS). Der Verband fordert einen gesetzlichen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts. Anlass dafür ist eine Untersuchung, die der VCS gemeinsam mit der Ostschweizer Fachhochschule OST durchgeführt hat.

Dafür wurden in sieben Schweizer Städten mehr als 5000 Überholmanöver auf rund 1500 Kilometern gemessen. Das Ergebnis: Der durchschnittliche Abstand zwischen Auto und Velo betrug 120 Zentimeter. 79 Prozent der gemessenen Überholvorgänge lagen unter 1,5 Metern, 34 Prozent sogar unter einem Meter.

Die Messungen fanden in Bern, Zürich, Genf, Köniz, Burgdorf, Sion und Olten statt. Gemessen wurde der Abstand mit einem Ultraschallsensor am Velo. Die Untersuchung sagt damit etwas über die tatsächlich gemessenen Überholvorgänge auf den untersuchten Strecken aus – nicht über jedes einzelne Überholmanöver in der ganzen Schweiz.

1,5 Meter sind noch keine Schweizer Verkehrsregel

Das ist der entscheidende Punkt: Der VCS fordert die 1,5 Meter, der Bundesrat hat diese Regel aber nicht eingeführt. Der VCS argumentiert, ein fixer Abstand würde Autofahrenden eine klare Orientierung geben und Velofahrende besser schützen. In seiner Studie verweist der Verband zudem darauf, dass ein Abstand von 1 bis 1,5 Metern je nach Geschwindigkeit als angemessen angesehen wird. 

Das ASTRA hatte in einem Handbuch zum Veloverkehr ebenfalls festgehalten, dass ein adäquater Abstand je nach Geschwindigkeit 1 bis 1,5 Meter betragen sollte. Die Forderung ist also nicht gleichbedeutend mit einer bereits geltenden Vorschrift. 

Was gilt für Autofahrer in der Praxis?

Auch ohne Zentimeter-Regel sollte ein Überholmanöver aber nicht nach dem Motto «Hauptsache, es reicht gerade so» erfolgen. Das ASTRA empfiehlt ausdrücklich, beim Überholen ausreichend Abstand zu halten. Je höher die Geschwindigkeit und je schwieriger die Situation, desto mehr Platz ist sinnvoll.

Ist die Strasse zu eng, kann deshalb auch die richtige Entscheidung sein, mit dem Überholen zu warten. Das gilt insbesondere bei Gegenverkehr, unübersichtlichen Stellen oder wenn nicht genügend Platz vorhanden ist. Wer überholt, muss zudem sicherstellen, dass das Manöver überhaupt möglich ist und andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden.

Ein weiterer Punkt: Ein Velofahrer muss nicht möglichst weit rechts am Strassenrand kleben, damit ein Auto vorbeikommt. Auf einem Velostreifen können beispielsweise Hindernisse, Schlaglöcher oder plötzlich geöffnete Autotüren dazu führen, dass jemand weiter links fährt. Die VCS-Untersuchung zeigt ebenfalls, dass die Fahrlinie des Velos einen Einfluss auf den gemessenen Überholabstand hat.

Was würde sich mit 1,5 Metern ändern?

Würde eine solche Regel eingeführt, gäbe es erstmals eine konkrete Zahl, an der sich Autofahrer orientieren könnten. Statt des heute geltenden «ausreichenden Abstands» wäre klar definiert, was beim Überholen mindestens einzuhalten wäre.

Genau das fordert der VCS. Zusätzlich verlangt der Verband breitere Velostreifen und baulich getrennte Velowege. Seine Untersuchung kommt zum Schluss, dass eine bessere Veloinfrastruktur mit grösseren Überholabständen zusammenhängt.

Für Autofahrer würde eine 1,5-Meter-Regel aber nicht bedeuten, dass künftig jedes Überholmanöver mit weniger als 1,5 Metern automatisch gleich behandelt würde. Entscheidend wären die konkrete Ausgestaltung der neuen Vorschrift und die dazugehörigen rechtlichen Folgen.

Bis dahin gilt: 1,5 Meter sind eine Forderung, keine geltende Schweizer Verkehrsregel. Das Gesetz verlangt schon heute ausreichend Abstand und besondere Rücksicht beim Überholen. Wer nicht genügend Platz hat, wartet deshalb besser mit dem Überholen, statt sich und den Velofahrer in eine unnötig enge Situation zu bringen.

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