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Tempo-30-Zone und -Strecke: Wo gelten welche Regeln?
Verkehrsschilder dienen der Sicherheit und sollen Ordnung schaffen. Sie können aber auch verwirren. Bestes Beispiel sind die Signalisationen von Tempo 30. Von wo bis wo, aber auch zu welcher Zeit mit 30 km/h gefahren werden darf, ist nicht immer klar. Abgesehen von der Höchstgeschwindigkeit haben die 30er-Tafeln nicht immer die gleiche Bedeutung.
Ist man in der Schweiz mit dem Auto unterwegs, sieht man kaum die Strasse vor lauter Verkehrsschilder. Und Besserung ist keine in Sicht: Mit der Ausweitung von Tempo 30 in vielen Schweizer Städten und Gemeinden wird der Schilderwald noch dichter.
Ist es eine Tempo-30-Zone oder eine Tempo-30-Strecke?
Ob es sich um eine Tempo-30-Zone oder eine Tempo-30-Strecke handelt, lässt sich vor allem an der Signalisation erkennen. Während ein Strassenabschnitt mit Maximalgeschwindigkeit 30 durch eine runde 30er-Tafel mit rotem Rand gekennzeichnet ist, weist ein eckiges Schild mit der Bezeichnung «Zone» und der darunter angegebenen Geschwindigkeit auf eine Zone hin. Ein solches sogenanntes Tor steht jeweils bei der Ein- und der Ausfahrt einer Tempo-30-Zone. Gilt Tempo 30 auf einer Strecke nur nachts, zeigt dies eine runde Geschwindigkeitstafel und einem darunter angebrachten Zusatzzeichen mit der zeitlichen Beschränkung an.
Worin unterscheiden sich Tempo-30-Zone und -Strecke?
Die Hauptunterschiede sind vor allem rechtliche und gestalterische. So gilt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich Rechtsvortritt. Auf einer Tempo-30-Strecke hingegen ist dies nicht zwingend der Fall und Autolenkende haben auf dem Abschnitt Vorfahrt. Anders als bei einem 30er-Strassenabschnitt gibt es in einer Zone keine Fussgängerstreifen. Ausser z.B. bei Schulen, wo sie den Kindern den Vortritt sichern sollen. Denn, obwohl man die Strasse in der 30er-Zone überall überqueren darf, hat man zu Fuss kein Vortritt. Das Gegenteil auf der Tempo-30-Strecke. Personen, die hier die Strasse auf dem Fussgängerstreifen überqueren wollen, haben Vortritt. Weiter wird in der 30er-Zone auf zusätzliche verkehrsorientierende Elemente wie Mittellinien, Velostreifen, Kreisel oder Lichtsignale verzichtet. Was bei den Verkehrsteilnehmenden nicht sehr beliebt ist, sind geschwindigkeitsdämpfende Massnahmen. Diese kommen nur in Tempo-30-Zonen und nicht auf Tempo-30-Strecken in Form von Parkfeldern oder Strassenerhöhungen zum Einsatz.
In welchen Fällen kann Tempo 30 eingeführt werden?
Das Strassenverkehrsgesetz befugt Kantone und Gemeinden zur Einführung von Tempo-30-Zonen, sofern bestimmte Gründe dafürsprechen. So z. B. der Schutz vor Lärm und Luftverschmutzung oder die Sicherheit. Braucht es für die Einführung einer Tempo-30-Strecke immerhin noch eine Verhältnismässigkeitsprüfung, hat der Bundesrat im letzten Jahr beschlossen, dass Behörden neue Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen künftig ohne Gutachten einrichten können. Die Anordnung müssen jedoch nach wie vor verfügt und veröffentlicht werden. Die konkreten Tempo-30-Vorhaben der grössten Deutschschweizer Städte hat STREETLIFE verglichen.
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