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Absatz von E-Vignetten stockt – das sind die Gründe
Lässt der Hype um die E-Vignette bereits wieder nach? Fakt ist: In der ersten Dezemberwoche war die digitale Vignette etwas weniger gefragt als in der Vergleichswoche vor einem Jahr. STREETLIFE kennt die Gründe.
Vom ersten bis zum achten Dezember 2024 wurden 219'000 E-Vignetten verkauft. Das besagen die neusten Angaben, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gegenüber STREETLIFE bestätigt hat. Interessant: Die Nachfrage ist dieses Jahr etwas tiefer als in der gleichen Periode im Einführungsjahr 2023.
«Im letzten Jahr war die Nachfrage insbesondere in den ersten Tagen enorm hoch, wohl weil die E-Vignette damals zum ersten Mal für ein ganzes Vignettenjahr erhältlich war und sich viele Leute gleich in den ersten Tagen davon überzeugen wollten, wie simpel und praktisch der Kauf einer E-Vignette ist», sagt Mediensprecher Simon Erny vom BAZG zu den online Verkäufen gegenüber STREETLIFE.
Entsprechend seien in den ersten Dezembertagen 2023 etwas mehr E-Vignetten verkauft worden als aktuell. Will heissen: Die Nachfrage ist aktuell zwar etwas zurückgegangen, doch das liegt vor allem daran, dass sich das Kaufverhalten verändert hat. Mittelfristig dürfte es sich allerdings einpegeln: «Wir rechnen damit, dass sich die Nachfrage nun gleichmässiger verteilen wird als im Vorjahr», sagt Erny.
Wie steht es bei der Klebevignette?
Genaue Daten über die Absatzzahlen der Vignette in Aufkleber-Format dagegen gibt es noch nicht. «Wir wissen jeweils nach Ablauf des Vignettenjahres – also im Frühling – wie viele Klebevignetten durch die zahlreichen Verkaufsstellen im In- und im Ausland total verkauft worden sind», so der BAZG-Sprecher.
Zeit, um eine Vignette zu erwerben, bleibt noch zur Genüge. Bis spätestens am ersten Februar 2025 muss die aktuelle Autobahnvignette für das Befahren von Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz gelöst sein. Sie gilt jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, also während 14 Monate. Dasselbe gilt auch für die digitale Version der Vignette.
E-Vignetten als Weihnachtsgeschenk
Gerade im Dezember werden traditionsgemäss Vignetten als Weihnachtsgeschenk gekauft. Es stellt sich die Frage: Kann ich auch die E-Vignette verschenken? Das geht leider nicht. «Eine ‘Geschenk-Funktion’ gibt es nicht und es werden auch keine Geschenkgutscheine oder ähnliches angeboten», schreibt das BAZG. Immerhin spielt es keine Rolle, wer eine Vignette kauft, solange sie korrekt auf ein bestimmtes Auto-Kennzeichen gelöst wurde.
Ein Beleg oder Zahlungsnachweis braucht es ebenfalls nicht. Kommt dazu: Wer eine E-Vignette besitzt, kann diese nicht automatisch verlängern. Als Geschenk könnte eine Vignette also auch für Personen in Frage kommen, die ihr Auto für 2024 online registriert hatten. Aber Achtung: Grundsätzlich gibt es keine Rückerstattung von E-Vignetten.
Ein weiterer Fall: Unter dem Weihnachtsbaum liegt eine klassische Autobahnvignette, doch der Beschenkte möchte lieber eine digitale Version. Kann die Klebevignette nachträglich in eine E-Vignette umgetauscht werden? Hier lautet die Antwort: nein. Nur wenn eine Scheibe ausgewechselt werden muss, kann die ungültig gewordene Vignette durch eine E-Vignette ersetzt werden.
So kontrolliert die Polizei
Sowohl die Vignette wie auch die digitale Variante können von der Polizei kontrolliert werden. Fehlt sie, wird es teuer. «Wenn ein Auto ohne gültige Vignette auf der Autobahn kontrolliert wird, erhält der Lenker des Fahrzeuges eine Ordnungsbusse von 200 Franken», erklärt Thomas Jacobi von der Kantonspolizei Bern.
Was passiert, wenn eine Person behauptet, sie hätte eine E-Vignette gelöst, aber tatsächlich keine hat? Diese Ausrede funktioniert nicht. Denn: Die Polizisten können in den entsprechenden Registern vor Ort überprüfen, ob eine Vignette für das Kennzeichen gekauft wurde. «Stellt die Polizei fest, dass keine elektronische Vignette gelöst wurde, sind die Konsequenzen dieselben, wie wenn sie fehlt», so Jacobi. Der Fahrer oder die Fahrerin bezahlt also eine Ordnungsbusse von 200 Franken.
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