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Aargau

Temposünder will sich mit Zwillings-Masche vor Strafe drücken

Ein Aargauer fährt auf der Autobahn massiv zu schnell und behauptet dann: «Das war ich nicht, sondern mein Zwillingsbruder. Oder mein Cousin aus dem Kosovo». Offenbar versucht er die Masche nicht zum ersten Mal, um sich vor der Strafe zu drücken.

Ein Mann fuhr im Aargau fast 40 km/h zu schnell auf der Autobahn. Er wurde von der Polizei geblitzt. Auf die strafrechtlichen Konsequenzen hat er jedoch keine Lust: Er schiebt die Schuld auf seinen im Kosovo lebenden Zwillingsbruder. Oder der Cousin aus dem Kosovo könnte es auch gewesen sein, so der Beschuldigte. Das berichtet die Aargauer Zeitung.

Beschuldigter empfindet Gutachten als Schikane

Die Aargauer Staatsanwaltschaft lässt sich jedoch nicht an der Nase herumführen. Sie lässt die Blitzer-Fotos von einem forensischen Institut auswerten. Die Bilder sind jedoch zu schlecht, weshalb der Mann für Vergleichsbilder antraben musste.

Zwar kommt der Mann dem Aufgebot nach, reichte jedoch eine Beschwerde ein: Der Beschuldigte empfand die Vorladung an das Institut als Eingriff gegen seine Grundrechte.

Er verwies darauf, dass er bereits zu einer polizeilichen Einvernahme habe erscheinen müssen und die Erstellung einer Fotodokumentation über sich ergehen lassen musste. Ein erneutes Erscheinen am Institut empfand er als unverhältnismässig.

Gericht lehnt Beschwerde ab

Das Obergericht schmetterte seine Beschwerde jedoch ab. Die Abklärungen seien geeignet und nötig, um den Lenker zu identifizieren. Ein milderes Mittel gebe es nicht, es sei bloss ein geringer Eingriff in die Grundrechte. Zudem sei der Eingriff wegen der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung zumutbar.

Hat der Mann überhaupt einen Zwillingsbruder?

Es sei nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte die «Zwillings-Masche» anwenden wollte, um sich der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Gegen den Mann laufen oder liefen bereits mehrere Strafverfahren. Ob der Mann überhaupt einen Zwillingsbruder hat, gehe aus den Akten nicht hervor, so die Aargauer Zeitung.

Beschuldigter muss wegen Beschwerde 1037 Franken zahlen

Für den Beschuldigten ging die Beschwerde also nach hinten los: die Kosten des Beschwerdeverfahren von insgesamt 1037 Franken muss er selber übernehmen.

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