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2021 für 132’400 Franken ersteigert

«AG 55» aus Limmat verschwunden

Seit einigen Tagen lag das Kontrollschild «AG 55» auf dem Grund der Limmat in Baden. Nun ist es verschwunden. Wurde es von der Strömung mitgerissen?

Seit mindestens sechs Tagen lag die Autonummer auf dem Grund der Limmat in Baden. Am Donnerstagmittag war sie jedoch verschwunden, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Sie ist bis heute die wertvollste Nummer im Kanton Aargau. 2021 wurde «AG 55» von einem unbekannten Autobesitzer für satte 132'400 Franken ersteigert. Zwar lag das Schild verkehrt herum im Kiesbett, aufgrund der Prägung war es aber deutlich erkennbar, heisst es in dem Bericht weiter.  

Polizei tappt im Dunkeln

Niemand konnte beantworten, wer das Schild im Fluss versenkt hatte. Genauso wenig kann jetzt gesagt werden, ob jemand das Schild herausgefischt oder ob es von der Strömung mitgerissen wurde, die in den letzten Tagen stärker wurde. Bei der Polizei sind noch keine entsprechenden Meldungen eingegangen. In Baden wird deshalb wild spekuliert. Wer hat das Schild in den Fluss geworfen und wo ist es jetzt?

Das Schild ist bei der Polizei nicht als vermisst gemeldet worden. Das Strassenverkehrsamt teilt derweil mit: «Es wäre nach wie vor gut, wenn sie den Weg zu uns finden würde».

    Sicher ist: Bei verlorenen oder gestohlenen Autonummern muss man schnell handeln. Der Verlust sollte sofort der Polizei gemeldet werden. Denn ohne Polizeirapport können keine weiteren Schritte eingeleitet werden. So schreibt das Strassenverkehrsamt Zürich auf seiner Homepage: «Sie brauchen einen Polizeirapport, um bei uns ein neues Kontrollschild zu bestellen. Beim Abholen des Schildes müssen Sie den Rapport abgeben.»

    Fehlen sowohl das vordere wie das hintere Schild, ist ein schnelles Nachbestellen nicht mehr möglich. Das Schilderpaar wird dann im Fahndungsregister ausgeschrieben. Und solange gefahndet wird, kann es nicht ersetzt werden. Es bliebe nur der Bezug neuer Kennzeichen. 

    So lange bleiben Autonummern im Fahndungsregister:

    • Verlust beider Kontrollschilder: 5 Jahre
    • Diebstahl des Kontrollschilds: 10 Jahre
    • Diebstahl von Kontrollschild und Fahrzeug: 15 Jahre

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