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Warum ein Auto ohne Kennzeichen nicht gratis parkieren darf
Ein öffentlicher Parkplatz ohne Parkgebühren oder ein Zeitlimit und trotzdem klemmt bei einem Auto eine Busse unter dem Scheibenwischer. Was ist bei dem Fahrzeug anders? Es hat kein Kennzeichen. Wieso das gebüsst wird, beantwortet STREETLIFE in der Rubrik «einfach erklärt».
Wenn ein Polizeiauto vor einem am Strassenrand steht, geht der Puls hoch. Noch nervöser wird man, wenn das eigene Auto dort parkiert ist. So erging es dem Autor dieser Zeilen über die Feiertage. Damit die Gäste ihr Fahrzeug in der Garage abstellen konnten, liess er seinen Wagen auf einem öffentlichen und kostenlosen Parkplatz in der Nähe stehe.
Bei einem Spaziergang kam es zur erwähnten Szene mit dem Streifenwagen. War der Parkplatz doch nicht kostenlos? Erleichtert stellte der Autor fest, dass der Beamten dem Nachbarfahrzeug eine Busse unter den Scheibenwischer klemmte. Daraufhin fuhr der Polizist weiter, ohne weitere Strafzettel zu verteilen.
Wieso also wurde das Nachbarfahrzeug gebüsst und das Auto des Autors nicht? Muss er später mit einem Strafzettel rechnen? Nein. Denn es gab einen entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Autos. Das Nachbarfahrzeug hatte keine Kennzeichen.
Klare Gesetzeslage
Das Strassenverkehrsgesetz SVG lässt in Artikel 37, Absatz 2 keine Zweifel, was das Parkieren ohne Nummernschild angeht. «Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen.»
Bei Verstössen gegen diesen Artikel unterscheidet die Ordnungsbussenverordnung zwei Fälle. Entweder wird die lenkende Person, die das Auto ohne Kennzeichen abgestellt hat, oder der Fahrzeughalter, der sein Nummernschild nicht angebracht, gebüsst. In beiden Fällen beträgt die Busse 140 Franken.
Nummer dient als Versicherungsnachweis
Fahrzeughaltende müssen die Busse auch bezahlen, wenn sie das Kontrollschild erst auf dem öffentlichen Parkplatz abgenommen hat. Denn das Fahrzeug gilt nach Artikel 10 SVG immer noch als in den Verkehr gebracht und benötigt dafür ein Kontrollschild. Der Grund dafür ist die obligatorische Haftpflichtversicherung, über die jedes Fahrzeug verfügen muss. Sie erlischt ohne Autonummer.
Denn das Kennzeichen dient nicht nur der Identifikation des Fahrzeuges und seines Halters, es gilt auch als Versicherungsnachweis. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung händigen die Strassenverkehrsämter keine Schilder aus. Und weil auch auf öffentlichen Parkplätzen Unfälle passieren können, muss das Auto auch dort versichert sein und eine Nummer tragen.
Die Abfall-Strafe
Auf privaten Parkplätzen ist die Situation etwas anders. Hier darf ein Auto ohne Kennzeichen stehen, sofern die Einwilligung des Grundeigentümers vorhanden ist. Allerdings eher als Zwischenlösung. Wenn ein Fahrzeug zu lange ohne Kennzeichen auf einem privaten Parkplatz steht, können die Behörden ebenfalls aktiv werden; es kann sogar eine Verzeigung drohen.
In diesem Fall kommt normalerweise das Abfallgesetz zum Tragen, welches von Gemeinde zu Gemeinde variiert. Dies ist der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug stillgelegt wurde. Es darf nicht einfach vor sich hin rosten, sondern muss korrekt entsorgt werden, wie Altglas oder Petflaschen.
Das Problem sind die Flüssigkeiten wie Motorenöl, Hydraulikflüssigkeit und Treibstoff. Sie können auslaufen, im Boden versickern und so ins Grundwasser gelangen. Dann kommt der Gewässerschutz zum Zug. Doch je nach Formulierung des Gemeindegesetzes müssen nicht mal Flüssigkeiten auslaufen. Schon die abstrakte Gefahr, dass das Auto lecken kann, reicht aus, um ein auf Privatgrund abgestelltes Auto ohne Nummer zu verzeigen.
Der Eigentümer des gebüssten Autos aus der Nachbarschaft des Autors sollte sich also mit dem lokalen Abfallgesetz vertraut machen. Denn das Auto steht jetzt zwar auf einem privaten Parkplatz – aber immer noch ohne Nummernschild.

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