Werbung
Velo rauscht am Auto vorbei und löst Blitzer aus – wer erhält die Busse?
27 km/h auf dem Tacho, Tempo 30 gilt. Ein Velofahrer rauscht just in diesem Moment am Auto vorbei. Es blitzt! Und jetzt? Kann ein Velo einen Blitzer auslösen? Und wer bekommt nun die Busse?
Eigentlich stimmt alles: 27 km/h auf dem Tacho, Tempo 30 gilt, der Blitzer steht gut sichtbar am Strassenrand. Dann plötzlich ein heller Blitz. Während das Auto brav unter dem Tempolimit bleibt, zieht links ein Velofahrer vorbei. Genau das passierte kürzlich auf der Dorfstrasse in Oetwil an der Limmat. Hat das Velo den Blitzer ausgelöst? Und falls ja: Kann die Polizei einen zu schnellen Velofahrenden überhaupt büssen? Und was passiert mit dem Autofahrenden?
Nicht jeder Blitz gehört dem Auto
Tatsächlich können moderne Messanlagen mehrere Verkehrsteilnehmende auseinanderhalten. Die Kantonspolizei Zürich erklärt auf Anfrage von STREETLIFE: «Aufgrund der Spurenzuteilung und Auslöseposition kann eruiert werden, welcher Verkehrsteilnehmende die Anlage ausgelöst hat.»
Auch die Kantonspolizei Bern bestätigt, dass eine solche Situation technisch ausgewertet werden kann. Entscheidend seien nicht allein der sichtbare Blitz, sondern die «Mess- und Bilddaten». Befinden sich beispielsweise gleichzeitig ein Auto und ein Velo im Erfassungsbereich, werden diese entsprechend ausgewertet. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung dürfe nur geahndet werden, wenn sie eindeutig einem bestimmten Fahrzeug beziehungsweise einer bestimmten Person zugeordnet werden könne.
Und was passiert mit dem schnellen Velo?
Hier wird es komplizierter. Bei einem normalen Velo gibt es kein Kontrollschild, über das sich der Halter wie bei einem Auto ermitteln lässt. Kann der Velofahrer auf der Aufnahme nicht eindeutig identifiziert werden, ist die Sache für die Polizei schnell beendet.
Die Kantonspolizei Zürich sagt dazu: «Wo eine Identifikation nicht gelingt, verzichtet die Polizei auf die Ausstellung einer Busse.» Bei Velofahrern könnten allerdings Ausrüstungsgegenstände, Gesichtsmerkmale, die Bekleidung oder das Velo selbst zusammen mit dem Feststellort Hinweise auf die Identität des Lenkers liefern.
Auch die Kantonspolizei Bern betont, dass eine Aufnahme grundsätzlich bei der Identifikation helfen könne. Entscheidend sei aber, ob die verantwortliche Person «mit der erforderlichen Sicherheit» festgestellt werden könne. Ohne ausreichende Identifikationsmerkmale gebe es keine Sanktion.
Kein klassischer Bussenkatalog fürs normale Velo
Besonders interessant ist die Frage nach der eigentlichen Geschwindigkeitsbusse. Hier unterscheiden sich die rechtlichen Regelungen von jenen für Autos. Im Ordnungsbussengesetz gibt es keine entsprechende Bussenziffer für Geschwindigkeitsüberschreitungen von Fahrradfahrern. Die Kantonspolizei Bern erklärt, der Grund dafür sei, dass das Gesetz bei normalen Velos keinen Geschwindigkeitsmesser vorsieht. Gleichzeitig gilt aber die Pflicht, die Geschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.
Spezielle Regelungen für E-Bikes
Anders sieht es bei E-Bikes aus, die rechtlich als Motorfahrräder gelten. Für schnelle E-Bikes bis 45 km/h besteht eine Kontrollschildpflicht. Seit April 2024 müssen neu in Verkehr gesetzte schnelle E-Bikes zudem mit einem Tachometer ausgerüstet sein; bereits zugelassene Fahrzeuge müssen bis April 2027 nachgerüstet werden.
Für Motorfahrräder und entsprechende E-Bikes gibt es zudem eine konkrete Ordnungsbusse: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden gemäss Ziffer 625 der Ordnungsbussenverordnung 30 Franken Bussgeld ausgestellt.
Die Kantonspolizei Schwyz ergänzt aber: «Die konkrete Sanktion hängt von der Art des Verstosses, der geltenden Höchstgeschwindigkeit und den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Geschwindigkeitsverstoss mit einem Velo kann deshalb je nach Umständen in einem ordentlichen Verfahren beurteilt werden.»
Wenn die Kamera öfter Velos erwischt
Ganz folgenlos muss ein unbekannter Schnellfahrer auf zwei Rädern allerdings nicht bleiben. Stellt die Polizei bei Geschwindigkeitskontrollen beispielsweise in 30er-Zonen eine Häufung von Überschreitungen durch Fahrräder oder Leicht-Motorfahrräder fest, kann sie reagieren.
Die Kantonspolizei St. Gallen erklärt, dass solche Fälle an die Verkehrspolizei gemeldet werden können. Diese könne anschliessend eine punktuelle Geschwindigkeitskontrolle mit direkter Anhaltung der fehlbaren Lenker planen. Dann können auch Velofahrer zur Anzeige gebracht werden.
Statistisch lässt sich allerdings nicht sagen, wie häufig Blitzer Velofahrer erwischen. Weder die Kantonspolizei Zürich noch die von STREETLIFE angefragten Korps aus Bern und St. Gallen führen entsprechende Zahlen.
Werbung





