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Verkehr •
Gericht schmettert Weiterzug ab

Strafverfahren in Birsfelden: Drei Personen schuldig gesprochen

In Birsfelden BL sind die ersten drei Strafverfahren im Zusammenhang mit dem automatisierten Durchfahrtskontrollsystem ADK abgeschlossen worden. Laut der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wurden die betroffenen Personen mittels Strafbefehl schuldig gesprochen.

Die automatische Durchfahrtskontrolle (ADK) in Birsfelden sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Wie Streetlife berichtete, zogen seit Dezember mehrere betroffene Personen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bussensystem vor Gericht. Insgesamt gingen bei der Staatsanwaltschaft bislang 22 Fälle ein, von denen derzeit 19 noch in verschiedenen Stadien der Strafuntersuchung hängig sind. 

Drei Verfahren sind mittlerweile abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft Basel-Land auf Anfrage von STREETLIFE mitteilt: «In diesen drei Verfahren wurden die beschuldigten Personen mittels Strafbefehl wegen einer einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen und zur Bezahlung einer Busse von 100 Franken verurteilt.» Ferner tragen die verurteilten Personen in Anwendung von Art. 426 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) die Verfahrenskosten von 200 Franken.

Wann weitere Entscheide fallen, ist unklar, da die Dauer der Untersuchungen von den konkreten Umständen abhängt. 

Was ist die ADK Birsfelden?

Die Automatisierte Durchfahrtskontrolle ADK in Birsfelden erfasst Fahrzeuge, die eine « bestimmte Quartierstrasse innerhalb kurzer Zeit durchfahren. Ziel des Systems ist es, Schleichverkehr zu unterbinden und den Verkehr in Wohnquartieren zu reduzieren. Das System arbeitet mit Kameras, die die Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen registrieren. 

Die Umsetzung ist umstritten, da automatische Bussensysteme in der Schweiz rechtlich auf unsicherem Fundament stehen. Die ADK in Birsfelden war dabei Vorbild für geplante Regelungen in anderen Städten, etwa Zürich, wo ähnliche Systeme gegen Schleichverkehr diskutiert werden. 

Bundesrat äussert rechtliche Vorbehalte 

Der Bundesrat hat in einer kürzlichen Stellungnahme die Birsfelder Praxis kritisch beurteilt: Nur Kantone dürfen Bussen für die Missachtung eines Durchfahrtsverbots ausstellen. Zudem seien die eingesetzten Messanlagen nicht nach Bundesgesetz über das Messwesen zugelassen, sodass damit keine Bussen verfügt werden dürften. 

Für den Automobil Club der Schweiz ACS Zürich macht die Stellungnahme deutlich, dass automatische Bussensysteme rechtlich heikel sind und erhebliche Unsicherheit bergen. Präsidentin Ruth Enzler betont: «Verkehrspolitik darf nicht auf rechtlich unsicherem Terrain betrieben werden.» 

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hält dazu fest: «Die drei Strafverfahren sind – unabhängig von der Stellungnahme des Bundesrats – abgeschlossen und die entsprechenden Entscheide in Rechtskraft erwachsen.» Damit haben und behalten die gefällten Entscheide ihre Gültigkeit.

In den weiterhin hängigen Verfahren steht es den beschuldigten Personen offen, gegen einen allfälligen Strafbefehl Einsprache zu erheben. Hält die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen am Strafbefehl fest, wird der Fall zur Beurteilung an das zuständige Strafgericht überwiesen.

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