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Politik & Wirtschaft •
Rolltreppen, Lifte und öffentliche Eingänge

So wichtig sind Parkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer eine Behinderung hat, ist meist stark im Alltag beeinträchtigt. Da kann ein fahrbarer Untersatz auch schon bei kleinen Besorgungen ein Segen sein. Doch immer wieder werden Menschen mit Handicap in Sachen Mobilität Steine in den Weg gelegt.

Jeder sechste Schweizer Bürger lebt mit einer Behinderung. Das zeigt eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 2020.  Insgesamt sind es 1,7 Millionen Menschen und auch sie nutzen mit uns den öffentlichen Verkehr und sind Teil des Individualverkehrs. Um sie dabei nicht zu benachteiligen, müssen Fahrzeuge und Haltestellen im öffentlichen Verkehr, aber auch öffentliche Parkplätze behindertengerecht sein. Dies schreibt das im Jahr 2004 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz vor.

Das Auto als Hilfsmittel

Gerade ausreichend Parkmöglichkeiten sind für gehbehinderte Menschen äusserst wichtig, weiss Jonas Gerber, Mediensprecher der Organisation «Inclusion Handicap»: «Der öffentliche Verkehr ist auch fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz vielerorts von behinderten Menschen noch nicht autonom nutzbar. Deshalb sind Menschen mit einer Gehbehinderung oft auf ein Auto angewiesen.»

Situation Behindertenparkplätze in der Innenstadt

Und da wartet schon das nächste Problem. In urbanen Regionen wie Zürich sind Parkplätze Mangelware. Die städtischen Behörden bauen sie ab, in der Hoffnung, die Anzahl Autos in den Städten zu reduzieren und so die Umweltziele 2030 (Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 50 Prozent und im Durchschnitt über die Jahre 2021 bis 2030 um mindestens 35 Prozent senken) zu erreichen. Wenn im Zuge dieses Abbaus blaue Parkzonen verschwinden oder kleiner werden, trifft das auch Personen mit Behinderung. Den mit der Behindertenparkkarte können Gehbehinderte zeitlich unbegrenzt in der blauen Zone parken. Fallen diese Parkfelder jedoch weg, verlieren gehbehinderte Menschen die Möglichkeit, mit ihrem Auto mobil und flexibel zu bleiben. 

Und wie sieht es mit den Behindertenparkplätzen aus? Laut der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich, müssen in Neubauten Parkplätze für gehbehinderte Menschen zwar eingeplant werden, jedoch gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf öffentlichem Boden. IV-Parkplätze werden nur dann erstellt, wenn es die räumlichen Verhältnisse erlauben. Dieser Zustand ist für «Inclusion Handicap»-Sprecher Jonas Gerber nicht tragbar. Er fordert, dass ausreichend Parkplätze für Menschen mit Handicap vorhanden sind, und diese sich in der Nähe von Rolltreppen, Liften und zentralen Eingängen befinden und auch von allen Verkehrsteilnehmenden respektiert werden. «Menschen mit Behinderungen benötigen für das Ein- und Aussteigen häufig auch etwas mehr Platz. Deshalb ist es wichtig, dass die Parkplätze, zum Beispiel in der blauen Zone, nicht von anderen Autos zugeparkt werden», so Gerber weiter.

Rücksichtsvolleres Verhalten im Strassenverkehr

Damit ein miteinander funktioniert, seien Menschen mit Handicap auf das Verständnis und die Rücksicht ihrer Mitmenschen angewiesen, sagt Gerber. «Menschen mit Behinderungen sind im Verkehr häufig auch als Fussgängerinnen und Fussgänger, Rollstuhlfahrende oder mit Seniorenmobilen unterwegs. Sie sind dabei besonders verletzlich und auf ein rücksichtsvolles Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden angewiesen.» 

Individuelle Umbauten für gehbehinderte Menschen

Damit das Bedürfnis des selbstständigen Autofahrens abgedeckt wird, gibt es Autogaragen wie das Mobilcenter von Rotz in Dussnang TG. Dort werden laut Inhaber Pascal Dätwyler rund 150 Autos pro Jahr behindertengerecht umgebaut. Da es sich jeweils um individuelle auf die Behinderung abgestimmte Modifikationen handelt, können diese von 1500 bis über 100'000 Franken kosten. 

Doch kann man so viel Geld als Mensch mit Handicap allein stemmen? Sonja Wenger, Mediensprecherin des Verbands Procap Schweiz erklärt: «Solche Umbauten werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Invalidenversicherung IV vergütet, respektive sie bezahlt einen jährlichen Amortisationsbeitrag an das Fahrzeug.» 

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