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So kannst du dein Auto von den Steuern abziehen
Jedes Jahr kämpfen wir uns durch die Steuererklärung. Und hier ist gerade das Auto immer eine Knacknuss. Wie muss ich es genau angeben und welche gefahrenen Kilometer darf ich abziehen? STREETLIFE gibt dir mit Hilfe eines Steuerexperten eine Anleitung.
Das dicke Couvert des Steueramts ist bei vielen bereits in den Briefkasten geflattert. In den nächsten Wochen läuft in vielen Gemeinden die Frist für das Einreichen der Steuererklärung ab. Neben Einnahmen und Ausgaben, Schulden, Vermögen oder auch allfällige Wertschriften, muss auch das Auto in der Steuererklärung deklariert werden. Doch wie mache ich das richtig? Darf ich zum Beispiel ein Geschäftsauto angeben oder die Leasingsbeträge von der Steuer abziehen?
Der Präsident der Schweizerischen Vereinigung diplomierter Steuerexperten, Olivier Weber, erklärt im STREETLIFE-Interview,was möglich ist und was man auf keinen Fall tun sollte.
In welcher Rubrik muss ich mein Auto angeben?
«Ein privat gehaltenes Auto muss als Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden», erklärt Weber. Jedoch: «Autos, die keinen Wert haben, sind nicht zu deklarieren, da sie kein Vermögen darstellen», so der Experte weiter. Ausnahmen bilden Oldtimer, die mit den Jahren an Wert gewinnen. Diesen Wert kann man über eine Neubewertung eruieren.
Wenn du nicht weisst, wie viel dein Auto noch an Wert hat, kannst du den Abschreibungsprozentsatz, den dir dein Kanton zur Verfügung stellt, verwenden. Dieser kalkuliert die Abschreibung nach Jahrgang des Autos. Im Schnitt verliert ein neugekauftes Auto im ersten Jahr etwa 30 Prozent an Wert.
Wie gebe ich meinen Arbeitsweg an?
Laut Steuerexperte Weber gilt grundsätzlich: «Für den Arbeitsweg darf pro Kilometer ein Abzug vorgenommen werden, jedoch nur dann, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.» Doch das allein reicht noch nicht aus. Der Arbeitsweg mit Zug und Bus muss in der Regel über eine Stunde länger dauern als mit dem Auto, damit die Strecke abzugsberechtigt ist. Hier werden der Hin- und Rückweg kumuliert. Für die genaue Berechnung empfiehlt es sich, die genauen Bestimmungen der Gemeinde abzuklären.
So können bei der direkten Bundessteuer 70 Rappen pro Kilometer Arbeitsweg abgezogen werden. Bei den Staats- und Gemeindesteuern ist es von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der maximale Fahrkostenabzug ist allerdings auf 6000 Franken beschränkt. Somit darf alles darüber nicht als Abzug geltend gemacht werden.
Was gilt für ein Firmenauto?
«Firmenautos gehören der Firma und sind beim Angestellten in der Steuererklärung nicht zu deklarieren. Bei der Firma ist das Auto hingegen in der Buchhaltung zu berücksichtigen.» Dennoch gibt es eine Sondersituation im Fall einer privaten Nutzung des Wagens. Weber führt aus: «Darf der Arbeitnehmer das Auto auch privat nutzen, dann ist das Auto im Lohnausweis auszuweisen. Darf der Arbeitnehmer das Auto auch privat nutzen, muss die Firma pro Monat 0.9% des Neupreises des Fahrzeuges bei den Steuern abrechnen, da das Auto nur teilweise dem Geschäft der Firma dient.»
Bei einem Auto von beispielsweise 50'000 Franken werden somit jährlich 10,8 Prozent dem Arbeitnehmer als Lohn dazugerechnet, was 5400 Franken mehr Lohn im Jahr entspricht.
Wie gebe ich das Auto an, wenn ich im Aussendienst arbeite?
In diesem Fall kannst du gemäss der Seite Taxinfo des Kantons Bern nur diejenigen Tage in der Steuererklärung angeben, an denen du mit dem Firmenwagen von zuhause ins Geschäft gefahren bist. Dein Chef bescheinigt dir im Lohnausweis, zu welchem Prozentsatz du deine Arbeit als Aussendienstmitarbeiterin oder -mitarbeiter geleistet hast. Der Endbetrag wird dann als Einkommen deklariert.
Darf ich mein Leasing-Auto von den Steuern abziehen?
«Leasing-Autos sind nicht zu deklarieren, da sie nicht dem Leasingnehmer gehören», so Weber. Allerdings gibt es eine Alternative zum Leasingkauf – eine Kreditfinanzierung. «Hier ist das Auto zu deklarieren, aber auch die Schuld gegenüber dem Kreditinstitut muss angegeben werden. Das Auto ist Vermögen des Steuerpflichtigen, die Schuld kann beim Vermögen abgezogen werden.»
Least du allerdings ein Auto über deine eigene Firma, so kannst du sowohl das Leasing des Fahrzeugs als auch alle Sonderzahlungen den Steuern angeben. Mit Sonderzahlungen sind etwa Radwechsel, Service oder Reparaturen gemeint.
Wem das Ausfüllen der Steuererklärung zu kompliziert ist, dem empfiehlt Weber bei einem Steuerexperten Hilfe zu holen. So laufe man nicht Gefahr, aus Unwissenheit, den Steuerbehörden falsche Angaben zu machen. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung
Wie Olivier Weber erklärt, geschehe es häufig, dass Autos in der Steuererklärung nicht angegeben werden, Abzüge für den Arbeitsweg dennoch geltend gemacht werden. «Wenn kein Auto als Vermögen deklariert wird, verweigert das Steueramt den Abzug für den Arbeitsweg, da das Steueramt davon ausgehen darf, dass der Steuerpflichtige gar kein Auto hat.»
Dass die Leute versuchen über den Arbeitsweg Geld zu sparen, ist tatsächlich sinnvoll, denn: «Der grösste Betrag lässt sich mit dem Abzug des Arbeitsweges sparen. Wer eine hohe Steuerbelastung hat, kann mit dem Abzug des Arbeitsweges um die 2000 Franken einsparen.» Doch Vorsicht: Wer Vermögen oder Einkommen nicht deklariert, dem droht eine Busse. Diese liegt in der Höhe des Betrags der Steuerhinterziehung. Obendrauf muss noch die ausstehende Steuer nachbezahlt und der Verzugszins berappt werden.

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