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Sichere dir am zweiten Advent die Vignette für 2025
Seit dem 1. Dezember ist sie erhältlich – die Vignette fürs kommende Jahr. Mit etwas Glück schenken wir dir die Autobahngebühr für 2025. Mach mit bei der STREETLIFE-Weihnachtsverlosung und beantworte die Frage richtig.
«Hast du die neue Vignette schon gekauft?» Mit etwas Glück kannst du diesen Punkt bereits jetzt von deiner To-do-Liste streichen. STREETLIFE verschenkt die Vignette 2025 im Wert von 40 Franken – entweder als klassische Klebeetikette oder in der E-Variante.
Dazu musst du dich nur für unseren Newsletter anmelden und diese Frage beantworten: Bis wann ist die Vignette 2025 gültig?
a. 31. Januar 2026
b. 28. Februar 2026
Schicke die richtige Antwort an: wettbewerb@streetlife.ch
Weshalb gibt es die Vignette?
Wer in der Schweiz die Autobahnen oder Autostrassen des Bundes befahren will, muss dafür eine jährliche Abgabe bezahlen. Und diese Abgabe wird in Form der Autobahnvignette erhoben. Eingeführt wurde die Klebeetikette 1985 und kostete zunächst 30 Franken. 1995 wurde der Preis, aufgrund der Teuerung, um zehn Franken angehoben. Die Erträge aus der Autobahnvignette verwendet der Bund für den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen.
Wer braucht eine Vignette?
Abgabepflichtig sind alle im In- und Ausland immatrikulierten Fahrzeuge, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Damit sind alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen, die auf Schweizer Autobahnen fahren, vignettenpflichtig. Die Vignette 2025 ist in der Zeit vom 1. Dezember 2024 bis und mit 31. Januar 2026 gültig.
Die E-Variante kommt gut an
Seit Ende 2023 ist die Vignette auch in elektronischer Form erhältlich. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG bietet die Klebe- und E-Vignette seither gleichberechtigt in einem «dualen System» an. Beide Varianten kosten 40 Franken. Doch es gibt einen Unterschied: Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E-Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Das bringt bei einer Wechselnummer den Vorteil, dass keine zweite Vignette gekauft werden muss.
Und die E-Vignette ist bei der Bevölkerung beliebt. «Für das Jahr 2024 wurde sie bisher über 3,5 Millionen Mal bezogen. Wir gehen davon aus, dass der Anteil E-Vignetten im Jahr 2024 rund 40 Prozent betragen dürfte», sagt das BAZG auf Anfrage von STREETLIFE. Bedeutet das ein baldiges Aus für die Klebevariante? Laut BAZG dürfte das noch eine Weile dauern: «Erst wenn der Anteil der Klebevignetten weniger als 10 Prozent aller verkauften Klebevignetten und E-Vignetten ausmacht, werden sie gemäss Nationalstrassenabgabegesetz (Artikel 19a) abgeschafft.»
Teilnahmebedingungen für die Verlosung
Teilnahmeschluss ist der 12. Dezember 2024, die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt am 13. Dezember 2024. Bei der Ziehung gilt das Zufallsprinzip. Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der STREETLIFE Media AG.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren bestätigen, dass ihre gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen einverstanden sind. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der STREETLIFE Media AG.
Der Gewinner wird schriftlich per Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnehmende, welche unrichtige, unvollständige oder ungültige Angaben machen, sind nicht gewinnberechtigt. Der Preis wird direkt von der STREETLIFE Media AG per Post an den Gewinner zugesendet.
Unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen findest du unter folgendem Link.
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