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Verkehr •
1 oder 4 Aperol Spritz?

Neulenkerin fährt betrunken 50 Kilometer zum Dönerladen

Wer jung ist, testet seine Grenzen aus – auch am Steuer. Oft sind es junge Männer, die zu stark Gas geben. Diese Jugendsünde betrifft aber eine Frau, die sich betrunken ans Steuer gesetzt haben soll, um einen Döner zu holen. Doch vor Gericht beteuert sie ihre Unschuld.

Den Heisshunger nach ein paar alkoholhaltigen Drinks hat wohl fast jeder schon mal erlebt. Dönerläden und andere Fastfood-Restaurants verdienen damit in den Ausgangsvierteln gutes Geld am Wochenende. Doch für eine im Kanton Schaffhausen wohnhafte 23-jährige Deutsche endete der alkoholbedingte Heisshunger vor dem Schaffhauser Kantonsgericht.

Alles fängt 2023 mit einem gemütlichen November-Abend zu Hause an. Zwischen 17 und 21 Uhr gönnt sich die Beschuldigte zusammen mit ihrer Mutter gemäss Anklageschrift, die STREETLIFE vorliegt, vier bis fünf Aperol Spritz. Dann ruft ihr damaliger Freund an und will sie in Zürich treffen. Sie macht sich hübsch und fährt um 22:30 Uhr in ihrem Smart los – stark betrunken, wie ihr die Staatsanwaltschaft vorwirft.

Die Polizeikontrolle

Am Hauptbahnhof Zürich holt sie ihren Freund ab und fährt zu einem Dönerladen. Während sich der Freund einen Döner gönnt, trinkt die Beschuldigte ein Alcopop aus der Dose und fährt laut Anklageschrift gegen 00:40 Uhr wieder zurück in Richtung Schaffhausen. Unterwegs soll das Paar die Plätze getauscht haben. Sie liess ihren Ex-Freund fahren, obwohl dieser keinen Führerschein hatte und ebenfalls betrunken war. Das sind zwei weitere Straftaten, die der 23-jährigen zur Last gelegt werden.

Das junge Paar hatten es beinahe wieder nach Hause geschafft, als die damals 21-Jährige die Aufmerksamkeit einer Polizeipatrouille auf sich zieht. Denn sie warf eine leere Alcopop-Dose aus dem Fenster. Die Polizei hielt sie an, und die Beamten stuften die Beschuldigte als fahrunfähig ein. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Gemäss der forensischen Untersuchung soll sie auf der Fahrt nach Zürich 1,17 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Damit war es keine Bagatelle, die man als jugendlichen Leichtsinn abtun könnte. Zwischen 0,5 und 0,79 Promille gilt man vor dem Gesetz als leicht alkoholisiert. Ohne weitere Vergehen wird man nur mit einer Busse bestraft. Über 0,8 Promille spricht das Gesetz von einer qualifizierten Alkoholkonzentration. Autofahrende müssen den Führerausweis mindestens drei Monate abgeben sowie eine Geldstrafe bezahlen. Im vorliegenden Fall beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 600 Franken (20 Tagessätze à 30 Fr.) und eine Busse von 600 Franken.

Beschuldigte plädiert auf unschuldig

Die 23-Jährige bestritt die Vorwürfe am Freitag vor Kantonsgericht. «Ich habe zu Hause nur einen Aperol Spritz getrunken und ihn stehen gelassen, als ich mich ausgehfertig machte», sagte die Beschuldigte vor Gericht aus. Erst zwei Stunden nach dem letzten Schluck Alkohol sei sie nach Zürich gefahren.

Von Zürich aus soll dann ihr Ex-Freund gefahren sein. Bei der Polizeikontrolle hatte sie angeben, einen Teil der Strecke gefahren zu sein. «Mein Freund war gerade erst im Gefängnis und ich hatte Angst, dass er gleich wieder ins Gefängnis muss, weil er ja nicht fahren durfte. Deshalb habe ich aus Panik und Liebe gesagt, dass ich einen Grossteil gefahren sei», erklärte die Beschuldigte ihre Falschaussage. 

Befragung vor Gericht

Die Einzelrichterin wollte daraufhin wissen, wieso die Beschuldigte ihren Ex-Freund ohne Ausweis fahren liess. «Er hat ständig nach dem Schlüssel gefragt, und ich wollte keinen Streit. Er konnte sehr aggressiv werden.» Zudem habe sie nicht bemerkt, dass er betrunken gewesen war. Ihr Freund hätte das sehr gut kaschieren können. Auch für den hohen Alkoholgehalt im Blut hatte die Beschuldigte eine Erklärung. Sie hätte auf dem Rückweg von Zürich als Beifahrerin mehrere Alcopops getrunken. 

Bleibt die Frage, wieso im Polizeibericht von vier bis fünf Aperol Spritz die Rede war. Die Beschuldigte äusserte die Vermutung, dass es eine Verwechslung gab. «Ich hatte mehrere Alcopops, aber nur einen Aperol Spritz – und im Verfahren wurde immer nur von einem Alcopop gesprochen.»

Protokollierungsfehler und Fotobeweise

Die Anwältin der Beschuldigten führte aus, dass dies vom Tatbestandsrapport der Polizei gestützt wird. Dort sei noch von einem Aperol Spritz die Rede und erst in späteren Protokollen von vier bis fünf. «Es muss sich um einen Protokollierungsfehler handeln», führte die Anwältin in ihrem Plädoyer aus, in dem sie einen Freispruch für die Beschuldigte forderte. Dies stützte die Verteidigerin durch Fotos, die beweisen würden, dass ihre Mandantin von Zürich nach Schaffhausen nicht gefahren sei. 

Das Urteil

Die Staatsanwaltschaft vertrat den Fall nicht vor Gericht und konnte sich entsprechend auch nicht zu den Gegenbeweisen äussern. Aber das war auch nicht notwendig. Die Einzelrichterin sprach die Beschuldigte schuldig. «Das Gericht stuft die Aussagen zur Menge Aperol Spritz als Schutzbehauptung ein», begründete die Richterin ihr Urteil. «Und ob ihr Ex-Freund jetzt schon von Zürich oder erst später gefahren sei, ist bezüglich des Strafbestandes, dass die Beschuldigte jemanden ohne Ausweis fahren liess, irrelevant.» 
In der Folge erhöhte die Einzelrichterin das Strafmass. Sie verdoppelte die bedingte Geldstrafe auf 1200 Franken (40 Tagessätze à 30 Fr.) und erhöhte die Busse auf 700 Franken.

Die Anwältin der Beschuldigten tat das Urteil beim Verlassen des Gerichtssaals als absurd ab. Das sei nicht haltbar. Eine Berufung vor dem Schaffhauser Obergericht ist also wahrscheinlich.

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