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Fakten •
Was sind die Folgen?

Mit leerem Tank oder leerer Batterie auf der Autobahn

Der Motor stottert, das Auto rollt aus. Mist, der Tank oder die Batterie ist leer. Stillstand. Was nun? Sicher ist: Eine Bagatelle ist das nicht.

«Die Reserve-Leuchte muss kaputt sein» oder «Ich dachte, ich schaffe es noch zur nächsten Tanksäule» – das sind nur zwei der möglichen Ausreden, die Autolenkende der Polizei gerne angeben, wenn sie gestrandet auf der Autobahn angetroffen werden. Ist der Tank oder die Batterie dann wirklich leer, wird das für die Betroffenen unangenehm und teuer.

Denn ist man erst mal gestrandet, führt an der Polizeibegegnung praktisch kein Weg mehr vorbei. Wird zum Beispiel der Touring Club Schweiz zur Hilfe gerufen, ist die dortige Zentrale verpflichtet, den Einsatz der Polizei zu melden. Und die unterscheidet nach folgenden Kriterien: Steht das Auto zum Beispiel in einem Tunnel ohne Standstreifen auf der Fahrbahn, muss der Fahrzeuglenkende mit einer Verzeigung rechnen. Der Grund: Ein nicht betankter oder bestromter Wagen gilt gemäss eines Bundesgerichtsentscheides als nicht betriebssicher. Und hier kommt Art. 93 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) zum Zuge. Dort steht: 

  • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.
     
  • Mit Busse wird bestraft, wer
    a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht.
    b. als Halter oder wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich ist und wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs duldet.

Aus Zeitdruck nicht aufs Tanken oder Laden verzichten

Aber auch wenn es der Fahrzeuglenkende gerade noch so auf den Pannenstreifen schafft, droht noch immer eine Busse. In der Regel eine Ordnungsbusse von 120 Franken gemäss Art. 29 SVG. Experten raten deshalb: Prüfen Sie den Tank und die Batterieleistung immer vor der Fahrt auf die nötige Reichweite. Auch wenn die Zeit drängt, ist der rechtzeitige Stopp an der Tankstelle der einzig richtige Weg. Denn steht man erst, kommt man garantiert nicht mehr rechtzeitig zum geplanten Termin – und muss zudem noch die Folgen tragen. 

Für Gestrandete gelten die Regel wie beim Pannenfall:

  • Warnblinker einschalten
  • Pannendreieck aufstellen: mind. 50 m vor der Pannenstelle, wo schnell gefahren wird sogar 100 m
  • Auf der Autobahn die orangen Notrufsäulen benützen und hinter der Leitplanke auf Hilfe wartend
  • Den genauen Standort des Pannenfahrzeugs (Kilometerangabe auf Autobahn) angeben 
  • Leuchtweste tragen

Experten raten aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug zu verlassen und sich ausser Gefahr zu begeben. Der sicherste Ort auf der Autobahn befindet sich hier hinter der Leitplanke.

 

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