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Zürcher Sicherheitsdirektor Fehr

Messer-Angriff in Winterthur war ein «Terrorakt»

Bei einer Messerattacke am Bahnhof Winterthur sind am Donnerstagmorgen drei Männer verletzt worden. Der mutmassliche Täter wurde festgenommen. An der Medienkonferenz sprach der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich von einem möglichen Terrorakt.

In Winterthur ist es am Donnerstagmorgen kurz nach 08:30 Uhr am Bahnhof zu einer Gewalttat gekommen. Ein Mann verletzte dabei drei Personen mit einer Stichwaffe. In Videos, die auf Social Media kursieren, ist zu hören, wie der Täter «Allahu Akbar» ruft und gar an einer Gruppe Kinder vorbeirennt. Die Polizei konnte den mutmasslichen Täter wenig später verhaften.

Behörden sprechen von Terrorakt

An der Medienkonferenz vom Donnerstagnachmittag bezeichnete Mario Fehr, Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, die Messerattacke von Winterthur mehrfach als «Terrorakt». Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 31-jährigen Schweiz-türkischen Doppelbürger aus Winterthur, der bereits in den Jahren 2015 und 2018 wegen der Verbreitung von IS-Propaganda polizeilich aufgefallen war. Laut den Behörden war der Mann erst wenige Tage vor der Tat aus der Türkei in die Schweiz zurückgekehrt.

Wie die Polizei weiter erklärte, hatte sich der Täter am 25. Mai selbst bei der Stadtpolizei Winterthur gemeldet und dabei wirre Aussagen gemacht. Daraufhin wurde er in die Integrierte Psychiatrie Winterthur gebracht. Ein Arzt habe später jedoch festgestellt, dass keine akute Gefahr für ihn oder andere bestehe. Einen Tag nach dem Verlassen der Klinik kam es zur Attacke am Bahnhof Winterthur.

Drei Verletzte – Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Bei der Messerattacke wurden drei Männer im Alter von 28, 43 und 52 Jahren verletzt. Einer der Verletzten musste operiert werden und befindet sich weiterhin im Spital. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen. Mario Fehr sprach zudem von versuchter Tötung oder möglicherweise sogar versuchtem Mord und kündigte an, dem Täter das Schweizer Bürgerrecht entziehen zu wollen.

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