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Politik & Wirtschaft •
Tempo 30 auf Hauptachsen

ACS wirft Zürich und Winterthur Salamitaktik vor

Der Automobil Club der Schweiz prüft rechtliche Schritte gegen die Stadt Winterthur. Der Grund: Kurz vor der Abstimmung zur Mobilitätsinitiative hat der Winterthurer Stadtrat Tempo 30 auf zwei kantonalen Hauptachsen eingeführt. Eine ähnliche Salamitaktik sei in Zürich rund um den Hauptbahnhof zu beobachten.

«Es ist durchsichtig, was hier passiert», äusserte sich Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich, in einer Medienmitteilung des ACS. «Winterthur und Zürich versuchen in aller Eile, vor der Volksabstimmung noch möglichst viele Tempo-30-Strecken festzuschreiben – um der Mobilitätsinitiative vorzugreifen. Das ist politisch fragwürdig und zeugt von wenig Respekt gegenüber der Stimmbürgerschaft.»

So beschliesst, nur vier Wochen vor der kantonalen Abstimmung, der Winterthurer Stadtrat Tempo 30 auf zwei zentralen Hauptachsen einzuführen. Betroffen sind die Wülflingerstrasse und die Tösstalstrasse. Die entsprechenden Verkehrsanordnungen wurden am 1. Oktober 2025 beschlossen und liegen seit dem 24. Oktober öffentlich auf. Einsprachen können bis zum 24. November erhoben werden, was der ACS nun prüft.

Mobilitätsinitiative gegen Flickenteppich

Die am 30. November 2025 zur Abstimmung stehende Mobilitätsinitiative soll genau solchen Vorstössen künftig einen Riegel schieben. Sie sieht vor: Tempo 50 als Regel auf Hauptachsen, Tempo 30 nur in begründeten Ausnahmefällen. Der Regierungs- und Kantonsrat empfehlen die Initiative zur Annahme. Als wichtige Gründe werden hier das Verhindern eines kommunalen Flickenteppichs sowie die Sicherstellung einer Planungs- und Rechtssicherheit genannt. 

«Die Initiative ist kein Rückschritt, sondern eine Rückkehr zur Vernunft», betont Enzler vom ACS. «Sie stellt sicher, dass übergeordnete Strassen auch übergeordnet geplant werden – und dass ideologische Schnellschüsse wie in Winterthur künftig unterbunden werden.»

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