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Luca W. (32): «Bekifft setze ich mich nie mehr ans Steuer»
Das Autofahren unter Drogeneinfluss ist in der Schweiz streng verboten. Luca W. aus dem Kanton Aargau tat es trotzdem. Heute zeigt sich der Wiederholungstäter geläutert und erzählt STREETLIFE, welche Folgen sein jugendlicher Leichtsinn für ihn hatte.
Das Gesetz ist deutlich. Bei Drogen gilt in der Schweiz eine Nulltoleranz. So heisst es im Strassenverkehrsgesetz SVG unter Art. 31 Abs. 2: «Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen.»
Dennoch verursachten 2023 allein im Kanton Aargau 111 Personen unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall. Das zeigt eine Statistik der Kantonspolizei Aargau. Zudem wurden im gleichen Zeitraum insgesamt 1078 Autofahrerinnen und Autofahrer wegen nicht fahrfähigem Zustand verzeigt.
Für die fehlbaren Lenker hat eine solche Drogenfahrt in der Regel harte Konsequenzen. Das hat auch der Aargauer Lagermitarbeiter Luca W.* erfahren müssen. Der heute 32-Jährige wurde mehrfach unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt. STREETLIFE erzählt er seine Geschichte. Auch deshalb, weil er andere junge Lenkende vor ähnlichen Erfahrungen schützen will.
«Ich war jung, dumm und naiv»
Heute kann der 32-Jährige über seine Drogenfahrten nur noch den Kopf schütteln. Und es ist ihm bewusst, er hatte Glück im Unglück. «Wegen mir hätten Menschen zu Schaden kommen können», erzählt er geläutert. Rückblickend sagt er: «Ich war jung, dumm und naiv.»
Alles beginnt 2014: An einem Abend raucht Luca mit Kollegen einen Joint. Kurz darauf steigt er in sein Auto, weil er an einer Tankstelle etwas einkaufen will. Unterwegs kommt er in eine Polizeikontrolle, er wirkt verdächtig und die Polizei führt bei ihm einen Drogentest durch. Mit positivem Resultat.
Was dann folgt, ist ein gängiges Prozedere: Luca wird in ein nahegelegenes Spital gebracht, muss eine Urin- und Blutprobe abgeben und vor einem Arzt einen physischen Test absolvieren. Vor Ort wird ihm der Führerschein abgenommen. Weil sein THC-Wert aber unter 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut liegt, bekommt er den Ausweis nach knapp einem Monat wieder zurück.
Der damals 22-Jährige kommt also mit einem blauen Auge davon, doch er lernt nicht wirklich etwas daraus. Auch nach diesem Vorfall setzt sich Luca wieder bekifft hinter das Steuer.
2019 treibt er es auf die Spitze. Mit einem brennenden Joint in der Hand ist er in seinem Auto auf dem Nachhauseweg. «Von einer Freundin hatte ich etwas Marihuana bekommen und ich baute daraus einen Joint. Eigentlich wollte ich ihn erst zu Hause konsumieren. Aber ich wurde ungeduldig.» Auf einer Überland-Strecke wird Luca schliesslich von einer Polizeikontrolle überrascht. «Ich warf den brennenden Joint noch aus dem Fenster. Doch der Polizist hatte mich bereits gesehen.»
Es folgt die harte Quittung. Luca muss seinen Führerschein für 15 Monate abgeben. Um den Ausweis zurückzubekommen, muss er gesetzliche Auflagen erfüllen. «Verlangt wurde ein verkehrsmedizinisches Gutachten. Zudem musste ich eine Abstinenzkontrolle bestehen. Diese bestand aus sechs Urinproben in einer Zeitspanne von einem Jahr. Das bedeutet: Du wirst ohne Voranmeldung telefonisch aufgefordert, im Spital eine Probe abzugeben.»
Kostenpunkt: rund 7300 Franken. «Kein Auto zu fahren; das war für mich die Hölle», gesteht der 32-Jährige und fügt an: «Ohne mein Auto fühlte ich mich eingeschränkt, nicht mehr selbständig. Man ist plötzlich auf Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Und ganz ehrlich: Einkaufen ohne Auto, das geht gar nicht.»
Was ist eine Abstinenzkontrolle?
Im Rahmen der Abstinenzkontrolle wird ein ausführliches Gespräch über Gesundheit, Substanzkonsum und Fahrpraxis geführt. Diese besteht aus einer körperlichen Untersuchung, wozu auch ein Augentest gehört. Je nach Untersuchungsgrund werden zudem noch Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt. Zudem können, falls erforderlich, zusätzlich ärztliche Berichte vom Hausarzt oder dem Therapeuten eingeholt werden. (Quelle: Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich)
Luca besteht die Abstinenzkontrolle, bemüht sich, seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Was er auch schafft – allerdings nur für kurze Zeit. Noch einmal wird er rückfällig. «Etwa zwei Monate später erwischten sie mich erneut.» Zum dritten Mal verliert Luca seinen Ausweis – das Prozedere beginnt von neuem. Diesmal muss er neben den Urinproben auch eine Haarprobe abgeben. Und auch in diesem Fall wird es teuer: Insgesamt bezahlt Luca beim dritten Vorfall etwa 8000 Franken. «Das Ganze kostete mich also rund 15'000 Franken und ich durfte fast dreieinhalb Jahre nicht mehr mit dem Auto fahren.»
Drogentest bei jeder Polizeikontrolle
Seit diesem Februar darf sich Luca W. wieder ans Lenkrad setzen. Seine Drogenfahrten haben allerdings bis heute Folgen für ihn. «Meine Familie fragt mich regelmässig, ob ich nüchtern am Steuer sitze», erzählt er. Und auch juristisch sind die Konsequenzen weiter spürbar: «Die Vorstrafen führen dazu, dass ich in jeder Polizeikontrolle einen Drogentest abgeben muss.»
Seine Botschaft an junge Autolenkende ist deshalb deutlich: «Lasst die Finger von Marihuana, wenn ihr wisst, ihr müsst noch mit dem Auto fahren. Für die Sicherheit von anderen, aber auch für eure.»
Juristisches Vorgehen bei Drogenkonsum am Steuer
Wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau auf Anfrage von STREETLIFE erklärt, müssen Personen, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug lenken, mit zwei verschiedenen und parallellaufenden Verfahren rechnen.
Zum einen wird der Vorfall dem Strassenverkehrsamt des Kantons gemeldet. Diese eröffnen ein Administrativverfahren und entscheiden dabei über einen Fahrausweisentzug. Wird ein Ausweis von der Polizei beschlagnahmt, handelt es sich lediglich um ein sicherndes Entziehen. Der Ausweis wird letztlich an das Strassenverkehrsamt übergeben, welches über den eigentlichen Ausweisentzug bestimmt.
Beim zweiten Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft des Wohnkantons, basierend auf den vorhandenen ausgewerteten Beweismitteln, im Strafverfahren über die Sanktion einer Fahrunfähigkeit wegen Drogeneinflusses.
Die Höhe der Sanktion wird anhand der Höhe der Intoxikation berechnet. Das bedeutet, je höher der Blutwert einer illegalen Substanz im Blut ist, umso höher fällt die Strafe aus. So würde etwa ein erstmaliges Vergehen mit leichten Beeinträchtigungen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 120 Franken zur Folge haben. Meistens ist dies mit einer Probezeit von 2 Jahren gekoppelt. Bei Wiederholungstätern können die Sanktionen allerdings höher ausfallen.
*Name der Redaktion bekannt.

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