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Letztes Türchen: Zum vierten Advent gibts eine Vignette
Mit dem vierten und letzten Türchen endet auch die STREETLIFE-Weihnachtsverlosung. Du hast noch nichts gewonnen? Dann versuch dein Glück und gewinne eine Vignette im Wert von 40 Franken. STREETLIFE verrät dir zudem, wofür der Bund das Geld aus der Autobahngebühr einsetzt.
Damit die Schweizer Strassen das ganze Jahr hindurch über gut befahrbar, sauber und auf dem neusten Stand sind, braucht es viel Unterhalt. Und das kostet ordentlich Geld. Nebst den Verkehrssteuern fliessen daher auch die Einnahmen der Autobahnvignette in den Bau und Betrieb der Nationalstrassen.
Wer also auf Schweizer Nationalstrassen fährt, muss bei einer Kontrolle eine Autobahnvignette vorweisen können. Sie muss physisch gut sichtbar am Auto angebracht sein oder kann seit August 2023 auch als E-Vignette erworben werden. Mit STREETLIFE kannst du am heutigen vierten Advent (24. Dezember 2023) eine solche Autobahn-Vignette gewinnen.
So einfach gehts: abonniere unseren Newsletter und beantworte diese folgende Frage:
Wie lang ist die längste Autobahn der Schweiz?
A: 12’308 Km
B: 410 Km
Schicke die Antwort an: wettbewerb@streetlife.ch
Seit wann gibt es die Autobahnvignette?
Seit 1985. Damals war die Schweiz das weltweit erste Land, dass eine solche Autobahnvignette einführte. Seit 1995 hat sich am Preis von 40 Franken nichts verändert.

Was wird alles mit der Autobahnvignette finanziert?
Das gesamte Schweizer Autobahnnetz ist gemäss dem Bundesamt für Statistik 1544 Kilometer lang. Die einzeln längste Autobahn ist die A1 und misst 410 Kilometer. Mit der Vignette bezahlen Autofahrerinnen und Autofahrer die Nutzungsgebühr für Autobahnen und Autostrassen. Seit 2018 fliessen 100 Prozent der Einnahmen, welche durch die Vignette generiert werden, in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds. Diese Einnahmen werden gemeinsam mit der Verkehrssteuer für den Unterhalt, den Ausbau und den Betrieb der Schweizer Nationalstrassen genutzt.
Gesamthaft wurden gemäss dem Bundesamt für Zoll und Grenzschutz (BAZG) im letzten Jahr 10,5 Millionen Vignetten verkauft. Auf diesem Wege wurden 376 Millionen Franken eingenommen. Die E-Vignette wurde seit ihrer Lancierung am 1. Dezember 2023 bereits 235’000-mal verkauft.
Gibt es noch andere Strassennutzungsgebühren?
Nein. In der Schweiz ist das Befahren von öffentlichen Strassen grundsätzlich kostenlos. Es gibt allerdings einige Aussnahmen:
Etwa der Grenztunnel zu Italien am Grossen St. Bernhard (48 Franken für die Hin- und Rückfahrt im Auto) oder der Autoverlad am Vereina. Dort kostet der Transport im Sommer 31 Franken, im Winter 42 Franken (einfach), am Lötschberg 22 Franken bzw. 27 Franken (Wochenende) und am Oberalp sogar 65 Franken.
Kommt bald eine Preiserhöhung für die Vignette?
Im November 2023 wurde bekannt, dass der Bundesrat über eine Erhöhung der Vignetten-Gebühr nachdenkt. Grund dafür ist ein Postulat des Tessiner FDP-Nationalrats Alex Farinelli. Eine Erhöhung von bis zu 100 Franken steht im Raum.
Bereits 2013 kam es zu einer Abstimmung über eine Preiserhöhung der Vignette. Damals blitzte der Versuch beim Volk mit 60,5 Prozent Nein-Stimmen ab.
Teilnahmebedingungen für die Verlosung
Teilnahmeschluss ist der 28. Dezember 2023, die Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners erfolgt am 29. Dezember 2023. Bei der Ziehung gilt das Zufallsprinzip.
Dieses Gewinnspiel wird veranstaltet von der STREETLIFE Media AG. Es steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram, TikTok und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Mindestalter von 18 Jahren. Teilnehmende unter 18 Jahren bestätigen, dass ihre gesetzlichen Vertreter mit der Teilnahme und diesen Teilnahmebedingungen einverstanden sind. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende der STREETLIFE Media AG.
Der Gewinner wird schriftlich per Mail benachrichtigt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Teilnehmende, welche unrichtige, unvollständige oder ungültige Angaben machen, sind nicht gewinnberechtigt. Der Preis wird direkt von der STREETLIFE Media AG per Post an den Gewinner zugesendet.
Unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen findest du unter folgendem Link.
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